Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 15 (14.4.1887)
- Date
- 1887-04-14
- Page
- Seite 226 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Zeit gegen die Juden los, weil diese an dem Kampfe jener keinen Theil nahmen und so für beide Theile einen gewissen Gegensatz bildeten. Wir brauchen nicht zu erwähnen, daß die Hetzcaplanpresse mit gleicher Wuth wie die orthodox-protestantische gegen die Juden die Vergiftesten Pfeile schoß, nur daß sie die letztere mehr auf die Juden selbst, die ultramontane mehr gegen das Judenthum richtete. Tritt nun durch den gedachten Friedensschluß eine Beruhigung der Geister, eine gegenseitige Duldung und Achtung, eine neue Geltung der Gerechtigkeit und der Humanität ein, so können auch wir hoffen, daß auch für uns eine Zeit des Friedens wieder aufkömmt und der eigentliche Grundzug des Jahrhunderts nach Beseitigung dieser widerwärtigen Störung wieder zur Herrschaft gelangt. Endlich ist nicht zu verkennen, daß die sog. Maigesetze einschneidende Uebergriffe der Staatsgewalt in das religiöse Gebiet enthielten, welche nunmehr wieder beseitigt sind. Die gegenwärtige Abschaffung jener Gesetze giebt von selbst eine Berurtheilung derselben zu erkennen und bestätigt hiermit unsere Meinung. Hierin ist aber doch eine Frucht des Culturkampfes zu erkennen; er hat die Ansichten, wie weit der Staat sein Aufsichtsrecht über die in ihm bestehenden Religionsgenossenschaften auszudehnen habe, wie weit er berechtigt sei und wo er die Grenzen des Rechts überschreite, vielfach geklärt. Doch noch eines müssen wir bemerken: Es hat sich bei diesem Culturkampfe herausgestellt, daß die Zeit des gewaltthätigen Fanatismus vorüber ist. Nur an der Wahlurne, also im gesetzlichsten Wege, bekundeten die Katholiken ihren Widerspruch gegen die Maigesetze. Nirgends fand infolge der letzteren irgend eine aufrührische Bewegung, eine tumultuarische Kundgebung statt.*) Und doch hat dieser gesetzliche Widerstand sein Ziel vollkommen erreicht, die Abschaffung jener für die kirchliche Freiheit so drückenden Gesetze. Die Kirche hat jetzt die Gewalten kennen gelernt, welche der Staat durch die Gesetzgebung gegen sie auszuüben vermag, und der Staat hat erfahren, welche Widerstandskraft in der Ueberzeugungstreue einer Confession den Angriffen *) Wir wollen hier nur die eine Thatsache erwähnen, daß der Minister Falk in der Zeit, als der Kampf am heftigsten entbrannt war, eine Rundreise durch das katholische Rheinland unternahm. Seine Anhänger, selbstverständlich nur Protestanten, veranstalteten für ihn die schmeichelhaftesten Ovationen. Und nirgends wurden diese gestört. Wir waren persönlich Zeuge, wie in einer Stadt, die zu 5 < •■ von Katholiken bewohnt ist, Minister Falk von einem Balkon yerab eine Ansprache hielt, und zwar bei Gelegenheit eines Fackelzuges, der ihm zu lLhren veranstaltet war. Ter Marktplatz war von einer ungeheuren Menschenmenge, natürlich zumeist aus den untersten Volksschichten, angefüllt. Kein Geschrei, kein Steinwurf oder dergl. unterbrach die Rede des Ministers. Die Menge verhielt sich trotz der gewichtigen Worte des Ministers ruhig und die ganze Feier verlies ohne irgend welche Störung. Und doch hätte Jemand aus der Mitte des Voltes, der zu einem Tumulte angeregt Hütte, nicht herausgefunden werden können. Wir gestehen, Laß wir sehr befriedigt vom Platze gingen, weil uns die Ueberzeugung geworden, daß dem deutschen Vaterlande selbst aus diesem Kampfe keine unmittelbare Gefahr drohe. auf ihre hergebrachten Institutionen gegenüber liegt. Das Ergebniß hieraus möchte sich folgendermaßen gestalten. Der moderne Staat hat den Kirchen wie der Synagoge Gebiete abgenommen, die sie lange Zeiten hindurch als die ihrigen betrachteten und besaßen, und welche ihnen nicht wieder zugestanden werden. Vor allem ist dies mit der Eheschließung der Fall, mit welcher so viele und wichtige bürgerliche Interessen verbunden sind. Der Staat wird niemals wieder die Civiltrauung aufgeben, aber ebenso wenig die nachfolgende religiöse Trauung sowie von Seiten der Individuen die Befolgung der kirchlichen und synagogalen Ehevorschriften behindern. Ein zweites Moment bildet die Aufhebung der geistlichen Jurisdiction sowohl über Geistliche, als über Laien, die sämmtlich dem gemeinen Rechte unterstellt sind; eine Ausnahme hiervon kann nur innerhalb der kirchlichen Begrenzung stattfinden. Hierhin gehört dann auch das Verbot der Güter der „Todten Hand", das schon vom national-ökonomischen Standpunkte nothwendig ist. Dahingegen wird der Staat aufgeben müssen, sich in die inneren Angelegenheiten der Religionsgenossenschaften einzumischen, die Vorbildung, Wahl und Anstellung der Geistlichen regeln zu wollen und überhaupt die Ausübung der gottesdienstlichen Handlungen zu überwachen. Alle diese Momente beruhen einerseits auf der Unantastbarkeit der individuellen religiösen Ueberzeugung, als auch auf der durch viele Generationen hindurch entwickelten Sitte und sittlichen Anschauung des Volkes. Was jedoch noch lange ein Kampfesfeld sein wird, das ist die Schule — von welcher der Staat behauptet, daß sie allein sein Gut sei, die Kirche aber einen eingreifenden Einfluß auf dieselbe behalten will. Der preußische Staat befindet sich da in einem Widerspruch mit sich selbst. In seiner Verfassung heißt es: „die Volksschule ist confessionell." Wer bestimmt aber, was „confessionell" sei, in wie fern die Confessionalität die Schule gestalte, und wer beurtheilt, ob die einzelne Schule den Forderungen derselben entspreche? Bei einer confessionell so gemischten Bevölkerung, wie der preußische Staat sie besitzt, können diese Fragen nicht von einerbehördlichen Instanz, sondern nur von der Geistlichkeit der betreffenden Confession beantwortet werden. Die Entscheidung hierüber wird noch mancherlei Streit und Hader herbeiführen. Was nun das Judenthum betrifft, so wurde es unmittelbar von den sog. Maigesetzen so gut wie gar nicht berührt. Sein Verhültniß zum Staate war durch das Gesetz vom 21. Juli 1847 geregelt, und es giebt wohl keine Religivnsgenossenschast, welche so wenig streitige Punkte zwischen Staat und Kirche darbietet, wie die Synagoge. Fast der einzige Berührungspunkt war die auch auf das Jndenthum ausgedehnte Beschränkung der Excommunication. Und dieser war völlig gegenstandslos. Der Bann war ein von Außen