Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-04-07 · Heft 14 (7.4.1887) · p. Seite 216

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 14 (7.4.1887)
Date
1887-04-07
Page
Seite 216 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3224737-3227663-3227678--44316-3266588
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

216 gionsbekenntniß nicht abhängig zu machen." Dieser Antrag kehrte sich gegen eine Ausschreibung des Magistrats, in welcher für Deutsch, Geschichte, Chemie und Naturwissenschaften an den Simultanschulen nur Lehrer evangelischer Confession zur Meldung aufgefordert wurden. Der neue Oberbürgermeister Müller erklärte in schroffer Weise, daß der Magistrat auf die Anforderung der Stadtverordnetenversammlung nicht eingehen werde, und zwar seien Gründe für den Magistrat maßgebend, die sich der Oeffentlichkeit entziehen. Bis zum Eintritt des Oberbürgermeisters Müller sind Lehrerstellen stets ohne Anforderung einer bestimmten Confession ausgeschrieben worden. Von den polnischen Stadtverordneten in Posen stimmte nur einer für den Antrag Herse." Man sieht hieraus, daß man in gewissen Disciplinen die Lehrstellen allein den Evangelischen zuertheilen will, den Katholiken und den Juden gegenüber, und hiermit bekundet, daß man Geschichte und Deutsch allein im protestantischen Geiste gelehrt haben will. Was aber nun Chemie und Naturwissenschaften betrifft, so ist jene Ausschließung völlig unbegreiflich, wenn man nicht voraussetzt, daß man überhaupt Katholiken und Juden aus dem Lehrkörper entfernt halten will, obschon die Mehrzahl der Schüler den beiden letzteren Confessionen angehört. Breslau» 2. April. (Privatmitth.) Herr Rabbiner Dr. Joöl benutzt in der Regel die Einladung zur öffentlichen Prüfung der „Gemeinde-Religions-Unterrichts-Anstalt", um über den Religionsunterricht betreffende Fragen seine Ansichten auszusprechen. Diesmal lag ihm die Frage vor, ob Kinder, welche die öffentlichen Schulen, in denen auch jüdischer Religionsunterricht ertheilt wird, besuchen, doch die Religionsschule frequentiren sollten? Er beantwortet dies in folgender Weise: „Wir, d. h. alle Dienigen, welche den lebhaften Wunsch hegen, daß die jüdische Jugend ausreichend in Religion unterrichtet werde, haben es mit Dank und Freude begrüßt, daß sowohl königliche als städtische Anstalten seit Jahren auch dem jüdischen Religions-Unterricht ein Plätzchen eingeräumt. Nicht einen Augenblick waren wir darüber im Zweifel, daß dieser Unterricht nicht ganz zureichen würde. Aber nicht einen Augenblick störte das unsere große Befriedigung über das dankenswerthe Vorgehen der Schulbehörden. Wir wußten ja, daß wir den Unterricht in einigen Disciplinen der Religionslehre gar nicht verlangen konnten, waren und sind aber auch für die halbe Leistung dankbar. Wir sagten uns: Wird an öffentlichen Anstalten die biblische Geschichte, die spätere jüdische Religionsgeschichte und fü?.' die höchste Stufe eine Art von systematischer Religionslehre genügend gelehrt, so treten wir mit unserer Religionsschule ergänzend ein, indem wir so viel Hebräisch der Jugend mittheilen, als zum Verständniß des Cultus erforderlich ist, dessen fundamentale Bestandtheile doch nun einmal hebräisch sind. Dazu verpflichtet uns der Umstand, daß einmal nicht alle Schulen jüdischen Religions-Unterricht gewähren, dann daß nirgends die Vertretung der an ihnen gelehrten Disciplinen ausreichend ist, für eine voll genügende Vertretung auch der nichthebräischen Theile des Unterrichts in unserer Schule Sorge zu tragen. Um über das, was ich unausreichend nenne, keinen Zweifel zu lassen, so erkläre ich mich dahin, daß einmal der jüdische Religions-Unterricht an den meisten öffentlichen Schulen weder bis in die höchsten Classen geht, noch auch in einer Stundenzahl gegeben wird, welche groß genug ist, daß nicht sehr verschiedene, nur mühsam in Gemeinschaft zu behandelnde Altersstufen combinirt werden müssen. Die besonderen Religionsschulen haben demgemäß nicht nur die Aufgabe zu ergänzen, sondern bieten in der Hauptsache noch heute dem jüdischen Zöglinge die einzige Möglichkeit, eine für das spätere Leben genügende religiöse Grundlage zu erlangen. Man kann fragen: Inwiefern denn bei einer solchen Sachlage von Befriedigung die Rede sein kann, daß auch die öffentlichen Anstalten den jüdischen Religionsunterricht nicht ganz ausschließen? Das aber hängt mit folgendem Umstande zusammen. Das Gesetz von 1847, welches den jüdischen Gemeinden die Pflicht auferlegt, für besondere Religionsschulen Sorge zu tragen, spricht es nicht ebenso deutlich aus, ob dieser Pflicht auch ein Zwangsrecht gegenüber dem jüdischen Schulkinde gegenübersteht. Der Segen des Preußischen Schulzwanges kommt demnach in Bezug auf Religions-Unterricht dem jüdischen Kinde nicht zu Gute. Es kann daher Vorkommen , daß einzelne Kinder überhaupt dem Religionsunterrichte vorenthalten werden. Für solche ist es ein Segen, daß sie an der von ihnen besuchten öffentlichen Schule doch wenigstens etwas von einem für die Haltung im späteren Leben so wichtigen Unterrichtsgegenstande erfahren. Auch ist für jeden verständigen und nicht ungeduldigen Menschen der Anfang zum Bessern immer schon erfreulich, wenn auch die weiteren Schritte noch auf sich warten lassen." „An diese Darlegung, welche Bedeutung die Religionsschule noch gegenwärtig hat, knüpfe ich eine Mahnung für die Eltern, welche ihre Kinder unserer Schule anvertrauen. Da ich nämlich die Art, wie man einst die Elemente des Hebräischen beibrachte, kenne und also in der Lage bin, sie mit der heutigen Methode zu vergleichen, so fiel es mir oft auf, woher es denn komme, daß die Kinder bei der ohne Frage besseren Methode der heutigen Zeit die Geläufigkeit im Hebräischlesen schwerer erlangen, namentlich aber schwerer bewahren als einst? Und ich mußte mir alsbald die Antwort geben, daß das Elternhaus nicht genug nachhilft. Früher pflegte wohl das Kind das in der Schule erlernte Gebetstück

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.