Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 14 (7.4.1887)
- Date
- 1887-04-07
- Page
- Seite 210 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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- Tunis 3× ep/1048155
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210 dringen, es uns in derselben klarstellen und es auf uns wirken lassen für die kommenden Tage! „Nur sei stark und fest!" wurde dem Josua zugerufen, als er die Führung Israels übernahm. Nur sei stark und fest, ruft Das Peßach jedem Israeliten zu. Paris, 25. März. Die Vorfälle in Tunis. Folgenden zuverlässigen Bericht bringt der Pariser „Figaro" vom 24. März: Man darf den Ereignissen, welche sich in Tunis abgespielt haben, kein größeres Gewicht beilegen, als ihnen zukommt, aber es ist von Wichtigkeit, ihren Charakter festzustellen, damit die öffentliche Meinung nicht auf Irrwege geräth, schlecht unterrichtet, wie sie es durch unvollständige oder parteiische Correspondenzen ist. Das Decret, welches die zur Stunde bereits beendigten Unruhen hervorgerufen hat, bezieht sich auf die Leichenbestattungen und ihre Organisation im Gemeindedienst. Ein diesbezügliches Monopol ist verliehen, nicht zugeschlagen worden für eine Summe von 3000 Fr. Die neue Verordnung ist vor zwei Monaten im „Officiel tunisien“ erschienen; aber sie ist erst jetzt in Kraft getreten. Sie nimmt nur Bezug auf die Europäer und die Israeliten, nicht auf die Araber, deren Traditionen sie respectirt. Die Gewohnheit herrscht in Tunesien bei den Israeliten wie bei den Arabern, die Leiche auf den Schultern zu tragen. Der europäische Leichenwagen existirt dort nicht, und bis jetzt hat man nichts darin gefunden. Die neue Verordnung führt ihn in Tunis ein und macht einen Unterschied zwischen Arabern und Israeliten, indem sie die elfteren unberührt läßt, aber die zweiten der Neuerung unterwirft. Diese einzige Unterscheidung in der Behandlungsweise beweist, daß nach der Meinung der Verfasser der Verordnung die Israeliten von Tunis unserer Cwilisation zugänglicher sind als die Araber. Aber wenn sie auch wohl geneigt sind, sich unseren Sitten zu fügen, und wenn sie auch von dem lebhaftesten Wunsche, sich zu bilden, beseelt sind, dürfen doch keineswegs die Neuerungen, welche wir dort einführen wollen, ihre religiösen Gefühle und ihre hergebrachten Gewohnheiten des Cultus verletzen. Frankreich hat versprochen, ihre Gewohnheiten zu achten; durch diese unzeitgemäße Verordnung hat mau den Zorn der ruhigsten und friedlichsten Leute der Welt entfesselt. Wenn man weiß, wie sehr die Israeliten Tunesiens an ihrer Sitte hängen, ihre Todten selbst auf ihren Armen oder Schultern zu tragen, wenn man weiß, daß sie es als einen Act der Frömmigkeit betrachten, an dem Tragen des Sarges Theil zu nehmen, und daß Reich und Arm sich um diese Ehre bewirbt, versteht man die Erregung dieser Bevölkerung, die kaum die Finsterniß verläßt, in der sie die Verfolgung versenkt hielt, und die erst beginnt den Elementarunterricht zu genießen, dank der bewunderungswürdigen Schule der ^Ilianos israÄito. Wie kann man von diesen Israeliten, die die Berührung mit uns allmählich umgestalten wird, aber noch nicht umgcstaltet hat, erwarten, daß sie auf den religiösen Gebrauch verzichten,dem sie so viel Werth beilegen? Und überhaupt weshalb, zu welchem Zweck? das heißt Protestationen Hervorrufen ohne Nutzen für irgend Jemand, als für den Concessionirten. Zu dieser religiösen Frage kommt eine mindestens ebenso einflußreiche pecuniäre. Da die Sargträger ganz freiwillig sind und jeden Entgelt zurückweisen, macht die Familie des Verstorbenen der Gemeinde ein Geschenk, und dank dieser Gaben kann man das erstaunliche Elend unterstützen, das unter den 40,000 Israeliten von Tunis herrscht. Die Familie, die der Verwaltung eine Taxe zahlt, wird kein Geschenk mehr machen, und die Wohlthätigkeitskasse wird der wichtigsten Einnahmequelle beraubt sein. Wer wird Nahrung und Kleidung den Armen geben, die so eines Theiles ihrer Einnahmen beraubt werden? Nicht die Gemeindeverwaltung, da sie in Tunis nicht einmal ein Wohlthätigkeitsbureau hat. — Die Klagen der Israeliten sind vor Herrn Massicault durch zwei Advocaten aus Tunis gebracht worden. Der Herr Generalresivent hat nur zwei kleine Concessionen bewilligen können: 1. Die Leichenträger der Verwaltung sollen Israeliten sein, 2. die Gemeinde wird die Taxe zahlen an Stelle der Familie. — Der Herr Generalresident legte diesen Klagen wenig Wichtigkeit bei; er wird sich jetzt vom Gegentheil überzeugt haben. Es bedurfte ernstlicher Unruhen, um die Verwaltung zu überzeugen, daß man nicht von heute auf morgen die Gebräuche eines Volkes umgestaltet, und daß die Israeliten von Tunis noch nicht die Frankreichs sind. Man wird sich aus diesen Fehlern ziehen, indem man die Mitwirkung des Unternehmers der Leichenbestattung facultativ macht. Denn, was man von der tunesischen Gemeindeverwaltung überhaupt gewollt hat, heißt die Interessen dieses Unternehmers bedrohen; in der Thal berechtigt ein Artikel der Verordnung die Freunde des Todten, die Leiche selbst zu tragen, aber die Taxe soll bezahlt werden, auch wenn der Leichenwagen leer folgt. Diese Vorfälle haben das Gute, daß sie die Dringlichkeit der Schöpfung eines israelitischen Consistoriums in Tunis erwiesen haben. In der That hat heute Niemand das Recht, in ihrem Namen zu sprechen, Niemand ist gesetzlicher Vermittler zwischen der Regierung und der Bevölkerung. Die größte Anarchie herrscht in dieser so volkreichen Masse, wo kein Fortschritt möglich ist, bevor nicht eine regelmäßige Ordnung der Dinge eingeführt ist. Dies ist übrigens der Zweck der Unterhaltung, die das Centralconsistorium von