Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 13 (31.3.1887)
- Date
- 1887-03-31
- Page
- Seite 203 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3227663-3227677--44302-3266573- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
203 thcilung ein. Die höchste Behörde des Landes fand nach Untersuchung des Falles, daß, da die Juden überhaupt nicht das Recht besitzen, in Finnland sich niederzulassen, die nach dem Gewerbegesetz vom 31. März 1879 erforderliche besondere Concession zum Handelsbetrieb an Juden gar nicht ertheilt werden dürfe; aus diesem Grunde wurden die vorherigen Entscheidungen der städtischen beiden Körperschaften und der Provincial-Behörbe aufgehoben. Somit droht unseren Glaubensgenossen in Biborg die Gefahr der Ausweisungsordre, da sie nach obiger Entscheidung dort kein Niederlassungsrecht genießen. — Die Charkow'sche Polizei hat auf dem jüngsten Jahrmarkt von den angereisten Juden, selbst von der ersten Gilde der Kaufleute, einen Schein verlangt, daß sie nicht mehr nach Charkow zum Jahrmarkt kommen wollen. — Ich will meinen heutigen Brief auch eine erfreuliche Mittheilung hinzufügen. Nach dem „Woschod" kam kürzlich im ersten Departement des Dirigirenden Senats eine Privatklage eines jüdischen ausgedienten Soldaten, dem der Residenzchef den Aufenthalt »ach Vorweisung eines Wohnungsberechtigungs-Passes in Petersburg gestattete, den Betrieb eines Handels aber nicht erlaubte, zur Verhandlung, bei der es sich um folgende principiell hochwichtige Frage handelte: „Sind die jüdischen ausgedienten Soldaten in der Residenz wohnungsberechtigt und dabei befugt, Handel und Gewerbe zu betreiben?" Betreffs der Entscheidung obiger Frage forderte der dirigirende Senat von den Ministerien der Finanzen und des Innern und auch von dem Residenzchef ihre Voten ein. Darauf hat der d. Senat jene Angelegenheit zu Gunsten der Juden entschieden. — Türkei. Konstantinopcl, im März. Bor den ottomanischen Gerichten herrschte bisher der Usus, daß jüdische Zeugen den Eid auf das „Hemd der Ewigkeit", das Todtengewand, ablegten. Das türkische Justizministerium hat nunmehr angeordnet, daß die Israeliten auf das alte Testament zu beeidigen seien. Großbritannien. London, 21. März. (Privatmitth) Es ist bereits in d. Zeit, berichtet worden, daß auf Veranlassung des Herrn Mocatta eine „Englisch-jüdisch historische Ausstellung," also eine Sammlung von Alterthümern, die zu jüdischen gottesdienstlichen Zwecken und für jüdische häusliche Sitten gedient haben, beabsichtigt werde. Dieser Plan ist nun zur Ausführung gebracht und Herr Mocatta ladet auf den 2. April Abends 8V2 Uhr zur Eröffnung der Ausstellung in der Royal Albert Hall (Kensington Gore) ein. Die Gegenstände der Sammlung sind größtentheils solche der Goldschmiedekunst und der Kunststickerei und sind diese recht reichhaltig vertreten. Allerdings würde die Ausstellung, wenn man sich nicht auf England beschränkt hätte, viel reichhaltiger ausgefallen sein, da z. B. in Paris ein eifriger Sammler eine schöne Collection besitzt und in Deutschland und Italien viele derartige Kunstgegenstände vorhanden sind, besonders an Vorhängen vor der heiligen Lade. — Am 22. November v. I. verstarb in Liverpool der bekannte Major Jsaac, welcher den Canal von Mersey hergestellt hat. Sein Testament enthält viele Legate an wohlthätige Anstalten, besonders auch an israelitische. Unter seinen Erben befinden sich auch mehrere Enkelkinder und hinsichtlich ihrer setzt das Testament fest, daß wenn einer derselben das Judenthum verließe oder eine Person heirathete, die der israelitischen Religion nicht angehöre, er seines Erbtheils verlustig gehe. Bonn, 23. März. (Notizen.) Wir haben heute mit schmerzlicher Theilnahme über mehrere Todesfälle bedeutender Persönlichkeiten aus der Reihe unserer Glaubensgenossen zu berichten. Denn außer dem vielbetrauerten Ritter Joseph v. Werth ei me r (s. Corr. aus Wien) verstarb in Wien Professor Simon Spitzer. Er ward, wie die „Frkf. Ztg." berichtet, am 3. Februar 1826 in Wien als Sohn armer jüdischer Eltern geboren. Nach Absolvirung der Mittelschulstudien wendete er sich den mathematischen Wissenschaften zu. Das Jahr 1848 führte zwar eine sehr störende Unterbrechung seiner wissenschaftlichen Bestrebungen herbei, indem Spitzer damals seiner Militärpflicht genügen mußte, er konnte dies aber, obwohl er Techniker war, nicht bei der Artillerie oder einem technischen Waffenkörper thun, sondern wurde zum — Fuhrwesen abgestellt. Aber auch dieser harte Zwang vermochte ihn dem wissenschaftlichen Ziele, das er als seine Lebensaufgabe erkannt hatte, nicht zu entfremden, und selbst unter so schwierigen Verhältnissen setzte er seine mathematischen Studien und Arbeiten fort, bis ihn jene Macht, die der Publicität seit jeher innelvohnte, aus dieser unwürdigen Lage befreite. Am 9. August 1849 theilte die amtliche Wiener Zeitung in einem Berichte über eine Sitzung der Gesellschaft von Freunden der Naturwissenschaft mit, daß „Herr Simon Spitzer, k. k. Fuhrwesens-Corporal, über die Aufsuchung der imaginären Wurzeln höherer numerischer Gleichungen sprach" und daß er hierüber ein Memoire ausgearbeitet habe. Diese Mittheilung erregte die Aufmerksamkeit höherer militärischer Persönlichkeiten und hatte für Spitzer zur Folge, daß er aus dem Militärdienste entlassen und seinem wissenschaftlichen Berufe zurückgegeben wurde. Er wurde Assistent und im folgenden Jahre Privatdozent am Wiener Polytechnikum, und blieb in dieser Stellung während der Fünfziger-Jahre, obwohl die reactionäre Strömung jener Zeit gegen die Zulassung von Juden zum öffentlichen Lehramte war. Die hervorragende wissenschaftliche Bedeutung 13*