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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-03-31 · Heft 13 (31.3.1887) · p. Seite 202

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 13 (31.3.1887)
Date
1887-03-31
Page
Seite 202 (sequence 10)
Language
German
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202 völkerungs- und Spra chenverhältniffe dieser wie Russen, Deutschen, Essen, Letten, Polen und andere bewohnten Länder einen bedeutenden Einfluß üben. Livland hat unter 1,163,484 Einwohnern 21,524 Juden (1,84 Procent), und zwar auf dem flachen Lande 4173 (0,66 Procent) und in den Städten 17351 (6,51 Procent). In Estland wohnen 1379 Juden (0,36 Procent), davon auf dem flachen Lande 208 (0,07 Procent) und in den Städten 1171 (1,96 Procent). Am größten ist die Zahl der Juden in Kurland: 47671 (8,28 Procent) und zwar auf dem flachen Lande 14,890 (3,10 Procent) und in den Städten 32,781 (32,03 Procent.) Das reichliche Vorhandensein der Juden in Kurland giebt dieser Provinz im Vergleich zu Liv- und Estland überhaupt ein anderes Gepräge: während Livland und Estland sich hinsichtlich ihrer Bewohnerschaft recht ähnlich sehen, trennt sich Kurland von beiden Schwesterprovinzen ab; hier ist die deutsche Sprache weit verbreiteter, lediglich durch die Juden. In Kurland sind die Städte mehr jüdisch — 32 Procent, als deutsch und sehr wenig russisch — 8^/z Procent. Auch die Juden in Livland stehen dem Deutschthum sehr nahe. Ihre übliche Sprache ist mit wenigen Ausnahmen die deutsche, wenn auch in mehr oder weniger corrumpirter Weise. Der hebräischen Sprache bedienen sie sich nur beim Gottesdienste. In den Städten Livland haben die Juden an Zahl bedeutend zugenommen, seit dem Jahre 1867 bis 1881 von 1,3 Procent auf 3,5 Procent oder von 604 auf 2281. Am deutlichsten zeigt sich der Zuwachs in Riga. Im Jahre 1867 wohnten hier unter 102,590 Einwohnern 5254; im Jahre 1881 zählte Riga 169,366 Einwohner, darunter 14,222 Juden, somit ein Zuwachs von 170,7 Proc. Die jüdische Bevölkerung Rigas hat sich stets zu den Deutschen gehalten, was sich noch jüngst in dem Kampf der Nationalitäten bei Gelegenheit der Stadtverordnetenwahlen gezeigt hat. Die in Rußland häufig verfolgten Juden halten sich nicht nur in Riga von den Russen fern und schließen sich in politischen Fragen den Deutschen an, sondern sie assimiliren sich auch sprachlich mit den Deutschen. ' Germanisirte Juden hat Riga 5314, hingegen nur 166 russificirte und 4 lettisirtc. Die Juden stärken somit die Position des Dentschthums in den baltischen Provinzen, lind doch werden die von Jahrzehnten aus Polen in Deutschland eingewandertcn Juden, die deutsch reden und Deutsche geworden sind, ans Preußen vertrieben! X. Turek, d. 10. Mürz 1887. (Privatmitth.) Die strengen Maßregeln der Polizei zu Kiew gegen die sich dort aufhaltenden Juden dauern noch immer fort. In voriger Woche erging ein Circular des Kiewer Generalgouvernements an alle „Pristaris" (Revierausseher) zu Kiew, in welchem aufs Neue die Frage des Aufenthalts und des Handelsbetriebs der Juden in Kiew in folgender Weise geregelt wird. 1) Den auswärtige Maaren nach der Stadt bringenden jüd. Händlern ist der Verkauf nur in Buden, nicht in Läden gestattet. 2) Diejenigen Juden, welche auch nur für das geringste Vergehen gerichtlich bestraft werden, ist schon der Aufenthalt in Kiew absolut verboten. 3) In Kiew dürfen nur jüd. Kaufleute I. Gilde Handel treiben. 4) Das im Jahre 1881 ertheilte Privilegium, gemäß welchem auch anderen jüdischen Kaufleuten (nicht I. Gilde), die während 10 Jahren in Kiew wohnten, der weitere Aufenthalt ohne Weiteres gestattet ist, wird aufgehoben. 5) Jüd. Kaufleute I. Gilde dürfen nicht mehr als einen Handlungsgehilfen jüdischer Religion halten, während das häusliche Dienstpersonal nicht mehr als vier Köpfe betragen darf. 6) Jüd. Handwerker in Kiew sollen aus ihrem Wohnsitze ausgewiesen werden, im Falle sie sich nicht mit ihrem Fache beschäftigen. Diese „Gseroth" werden wieder viele Hunderte jüdischer Familien der Willkür von Polizeibeamten überantworten, welche allein entscheiden werden, ob dieser oder jener mit auswärtigen oder mit einheimischen Maaren handelt, ob der jüd. Handwerker sich mit seinem Fache beschäftigt oder nicht. Wie erbarmungslos die Polizei in solchen Fällen verfährt, ersieht man daraus, daß die Zahl der zwangsweise aus Kiew ausgewiesenen Inden in den letzten 6 Monaten 2000 Köpfe betrug. Mit welcher Strenge die Ausweisung jener Unglücklichen vor sich geht, wie groß der Jammer und die Verzweiflung der jüd. Gemeinde in Kiew ist, spottet jeder Beschreibung. — Auch mit den jüd. Kaufleuten I. Gilde in der Residenz verfährt man nicht glimpflich. Diese haben bekanntlich gesetzlich das Recht, außerhalb des jüd. Ansiedlungsrayons nicht nur sich selber aufzuhalten, sondern auch eine gewisse Anzahl von Juden als Bediente und Commis u. s. w. zu beschäftigen. Derartige Kaufleute in Petersburg sollen nach einer Verordnung des Stadtoberhauptes nur so viele Inden bei sich halten dürfen, als sie nach Bestätigung der Polizei wirklich bei sich beschäftigen können. — In der Stadt Biborg (Finnland) dürfen unsere Glaubensgenossen nicht mit Colonial-, Manufactur- oder Victualienwaaren Handel treiben. Um die Erlaubniß hierzu zu erlangen, richteten die dort wohnhaften Juden eine Petition an die städtischen Behörden. Der Magistrat und die Stadtverordneten ertheilten einstimmig die betreffende Koncession und auch die höhere Instanz, die Provinzial-Verwaltung gab dem Beschluß der städtischen Behörden ihre Genehmigung; und so sollten vom 1. Januar 1887 ab zum ersten Male die Juden in Viborg Laden eröffnen dürfen. Es kam aber anders; die christlichen Kaufleute legten nämlich bei dem Senat von Finnland Beschwerde gegen die Koncessionser-

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