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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-03-24 · Heft 12 (24.3.1887) · p. Seite 181

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 12 (24.3.1887)
Date
1887-03-24
Page
Seite 181 (sequence 5)
Language
German
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181 übrigen Eigentümern die in Beschlag genommenen Bücher nicht vorenthalten werden. Die Lehre von Besessenen und daß Teufel durch die Macht biblischer Sprüche und die Na« men Gottes ausgetrieben werden können, ist einer von den mehreren Punkten, welcher den Juden fest anhängen, und es ist nicht zu wundern, daß dieses Volk, auf dessen Bildung und Aufklärung niemals gesehen worden, solche alberne Teufelsbannereien noch begierig zu der Zeit auffaßt, in welcher Auftritte von der nämlichen Art den gewünschten Fortgang der Aufklärung in Tirol bewiesen haben. Ucber das Verflossene ist also wegzugehen, für das Künftige aber wird ein Theil der Sorgfalt um die bessere Bildung der Judenschaft darin bestehen können, solchen Albernheiten den Druck zu verweigern und dadurch ihre Verbreitung und Fortpflanzung zu hindern, wozu die Censoren die Weisung erhalten werden." Der bereits genannte Censor Carl Fischer in Prag nahm 6. August 1789") die Gelegenheit wahr, sich über die Lectüre und Literatur der Juden folgendermaßen zu äußern: Den Juden läge nichts an der Schönheit, sondern an der Wohlfeilheit der Bücher. Gesucht werden die fünf Bücher Moses, Gebetbücher, Predigten, Geschichten, Fabeln und Gesänge. Die Bücher, die in jüdisch-deutscher Sprache erscheinen, sind zumeist dem Inhalt und dem Ausdruck nach die schlechtesten und scheinen bloß für den Pöbel gemacht zu sein, weshalb eine wörtliche Uebersetzung des Ritualbuches für die Osterfeiertage (Hagada) beigelegt wird. Jüdisch-deutsche Bücher in rein Deutscher Sprache giebt es noch sehr wenige, die aber von den vernünftigern Juden desto fleißiger gesucht werden, so daß Mendelssohn hier und da Nachfolger findet. Junge Juden besuchen fast täglich die Lesezimmer der k. k. Bibliothek und treffen eine recht gute Auswahl bei den Büchern, die sie sich geben lassen. Er schlägt hierauf vor, dergleichen jüdisch-deutsche Bücher nicht weiter drucken zu lassen, wenn sie nicht früher der Censur vorgelegt werden, welche darauf zu sehen hätte, damit Alles darin durchaus deutsch gegeben und entweder ganz mit deutschen Lettern oder doch wenigstens nach dem Fuß der hebräischen Buchdruckerei zu Berlin mit hebräischen Lettern gedruckt sei. Auch die Commentare der Bibel und der Gebetbücher muffen zuvor, ehe sie gedruckt werden, ins reine Deutsch übersetzt werden. Er schließt: „Vorzüglich aber wird durch eine Hauptverbesserung der jüdischen Schulen selbst und durch eine bessere Einrichtung der jüdischen talmudischen Studien 7) dieser ganze Endzweck erzielt werden können. 6) Steinschneider, Hebr. Bibliographie VIII. S. 57 Anmerkung, meint, daß Fischer erst 1733 Censor wurde, wie jedoch aus Obigem hervorgeht, bekleidete er dieses Amt schon 1783. 7) Vielleicht interessut es die Leser, wenn wir hier einer böh- Jm Jahre 1813 wurden in Pest hebräische Bücher, deren Inhalt wohl nicht anstößig, die aber im Auslande (in Sulzbach) gedruckt waren, den Buchhändlern confiscirt, weil es verboten war, und zwar schon seit Josef II. (um den Abfluß des Geldes zu verhindern), Handel mit den im Auslande gedruckten Büchern zu treiben. Die Buchhändler wendeten sich hierauf an die Polizeihofstelle in Wien, und diese richtete am 7. Juli 1813 eine Note an die ungarische Hofcanzlei, in welcher es heißt: „Die Censoren sind beauftragt, die Stellen, die Aberglauben, Absurditäten und Teufelsbannereien enthalten, welche die bessere moralische Bildung der Juden hindern und einen gewissen Haß gegen andere Religionsparteien zu nähren scheinen, zu streichen. Die Juden befolgen nicht mehr das mosaische Gesetz. Der Talmud ist das Buch, worauf sich das gegenwärtige Judenthum gründet. Bei der Toleranz der Juden kann man nicht wohl in den Lehrbegriff und in das Ceremoniale der jüdischen Religion eingreifen, und dieses hat auch schon Kaiser Josef bewogen, den Censoren vorzuschreiben, den Talmud unverändert auflegen zu lassen." Schließlich wollen wir noch Folgendes hervorheben. Im Jahre 1817 wendete sich der Buchdrucker Aron Kohn in Lemberg an die Polizeihofstelle in Wien, ihm ein Privilegium auf den Druck des Talmud zu geben; Der damalige Präsident der genannten Hofstelle, Freiherr v. Sedlnitzky, der bis zum 13. März 1848, dem Tage des Ausbruches der Revolution fungirte, erklärte, 19. April 1817: „Der Talmud ist bekanntlich das erste und unentbehrlichste Religionsbuch für die jüdischen Glaubensgenossen, dessen Nachdruck zufolge eines allerh. Handbillets weiland Sr. Majestät Kaiser Josef auf keine Weise beschränkt werden darf. Wenn auch diese allerh. Weisung nicht vorhanden wäre, so ist es dennoch weder billig noch gerecht, über den Nachdruck eines alten mehrere Jahrhunderte existirenden Werkes, das ein Gemeingut für Jedermann geworden und von Juden und Christen häufig nachgedruckt wurde, ein Privilegium zu erhellen." Wir haben uns enthalten der beigcbrachten Voten, die mischen Landesgubernialvcrordnung vom 2. Mai 1823 gedenken. In derselben heißt es: Da die Talmudlchrer keiner Aussicht unterstehen, ihre Lehrfächer nicht in feste Curse eingelheilt haben, über ihre Schüler die bei den deutschen Schulen vorgeschriebenen Cataloge nicht führen, so sollen u) die Lehrsächer in feste Curse eingetheilt werden, b) Die Lehrer haben ordentliche Cataloge zu führen, c) Kein fremder Jude, der sich nicht über seinen Unterhalt ausweisen kann, darf ausgenommen werden, ä) Jene Schüler, die die Vorträge nicht ordentlich besuchen, müssen der Behörde angezeigt werden.—DasVerlangen, daß die Talmudlehrer ihre Lehrsächer in feste Curse eintheilen, nach einem bestimmten Programm Vorgehen, wurde auch in der General- Polizei- und Proceßordnnng für Mähren 1754 ausgesprochen. (Vgl. unser: Die Anfänge eines jüdischen Seminars rc. in Wertheimer's Jahrbuch 5S21. S. 194.)

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