Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 12 (24.3.1887)
- Date
- 1887-03-24
- Page
- Seite 180 (sequence 4)
- Language
- German
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180 daß sie bei den gewöhnlichen Bücherrevisionen viele Bücher Wegnahmen, die sie theils verstümmelten, theils verbrannten oder gar nicht mehr Herausgaben, sie überfielen auch unvermutet die Juden zu Prag und auf dem Lande in ihren Häusern, durchsuchten jedes Gemach, Kisten, Schränke, Keller, Boden und Winkel und verfuhren auf dieselbe Art. Der neugewählte Oberrabbiner David Oppenheimer ließ deshalb seine große Bibliothek in Hamburg und Altona, 3 4) Die Juden baten, klagten bei den Hofstellen; doch Alles vergebens. Mit Bewilligung des Consistoriums protestirten die Juden öffentlich (s. oben) gegen die Bezeichnung Ackum sei gleich Christen. Diese Protestation wurde allen Büchern vorgedruckt. Bis zum Jahre 1795 war die Anzahl dieser Bücher 39,484 .... „Anlangend dem Morde, so haben mir schon oft Personen geistlichen und weltlichen Standes die Bemerkung gemacht, man könne sich seit langer Zeit nicht erinnern, daß unter den Verbrechern in Böhmen ein Jude gewesen sei, der wegen Mord, Fälschung der Bankozettel wäre verhaftet und hingerichtet worden." Man verbindet heute mit dem Worte Büchercensor keinen ehrenhaften Begriff, und hier waren es Censoren, die eben für jüdische Werke eintraten. Wie viele hebräische Werke übrigens von den früheren Censoren, vernichtet, zerstört und verbrannt wurden, läßt sich wie natürlich nicht angeben. Was den Talmud betrifft, so leuchtet auch auf diesem Gebiete der Geist Josef II. voran. Am 19. September 1789 resolvirte derselbe, daß der Talmud den Juden nicht verstümmelt aufgedrungen werden könne. Die von der Censur bis dahin beanstandeten Stellen konnten gedruckt und durfte dessen Nachdruck keineswegs beschränkt werden. Eine derartige Razzia auf jüdische Bücher fand auch im Jahre 1712 in Prag^) bei42 Personen, Männern und Frauen, statt. Diese hatten sich dann vor der Censurcommission zu purifieiren. Wir wollen hier einige Angeklagte anführen und in welcher Weise sie sich vertheidigten. Löbel Aron Reitels, sonst Katz, erklärt, keines der bei ihm Vorgefundenen Bücher gehöre ihm; er wisse nicht, woher er die Bücher habe, möglich von einem Studenten. Er habe auch nie Bücher gelesen. — Herschel Liebeles handelte mit Büchern, weiß aber nicht, ob die Bücher ihm gehören. Möglich waren sie eine Erbschaft von den Eltern, möglich wurden sie als Pfand gegeben. Auf einem Buche stand geschrieben, 3) David Oppenheimer, geboren in Worms, war von 1690— 1706 Rabbiner in Nicolsburg, und von da bis zu seinem im Jahre 1736 erfolgten Tode in Prag. Dessen Bibliothek befand sich bei seinem Schwiegersöhne Lippman Kohen in Hannover und wurde 1826 der Oxforder Bibliothek einverleibt. 4) lieber ein Autodaft jüdischer Bücher in Prag im Jahre 1714 vcrgl. meinen diesbezüglichen Artikel in Steinschneiders hebräischer Bibliographie VI. S. 35. geschenkt von Rabbi Ehajim Bunzel. — Salomon Poppers glaubt, daß die Bücher seinem verstorbenen Vater gehörten. — Gerstel Lieberles ist nach Polen gereist. Zu Johannimarkt kommt er nach Breslau und verkauft da Bücher, die in Prag gedruckt werden. — Philipp Backofen erklärt, die Bücher gehörten seinem Weibe, die an der Pest gestorben ist. — Lehrer Schabsel ist nach Berlin gegangen. — Abraham Enseles, Schulmeister, hat die Bücher von den Studenten rc. Wir wollen nun noch einige Momente, die Censur betreffend, hervorheben. In Brünn bestand eine jüdische Druckerei der Anna Franciska Neuman, die mit ihrem Manne und ihrer Familie zum Christenthum übergetreten war. Der Censor Pater Zeleni von der Gesellschaft Jesu in Brünn machte derselben aus persönlichem Hasse allerlei Anstände in Betreff der hebräischen Bücher. Genannte Neuman wendete sich hierauf mit einer Beschwerde an die Censurhofcommission nach Wien. Gerhard van Swieten, der bekanntlich bei der Kaiserin Maria Theresia in großem Ansehen stand, trug darauf an (8. Mai 1761) den Patribus zu befeblen, die angekommenen hebräischen Bücher sofort zu untersuchen und die erlaubten sogleich auszufolgen. Wie hinzugefügt werden mag, war die Kaiserin dafür, daß in allen Censurcommissionen Jesuiten, deren heftiger Gegner van Swieten war, als Mitglieder beigezogen werden, wie aus Folgendem herorgeht: Als die Büchercensurhofcommission ins Leben gerufen wurde, machte van Swieten folgende Vorschläge (10. Juli 1751): 1. Theologische Bücher sollen vom Erzbischof in Wien. 2. Philosophische und medicinische von ihm (van Swieten). 3. Literarische von den Bibliothekaren geprüft werden. 4. Bücher der Hofbibliothek jedoch sollen censurfrei sein. Hierzu bemerkte die Kaiserin eigenhändig: ad 1. „Doch daß ein jesuiter unter seiner Direction beygezogen werde." (Sie traute also dem Erzbischof allein nicht.) ad 2. „placet kan nicht in bessere Hand komm." ad 3. „placet, doch das auch ein jesuiter darbey seye", und ad 4. plaost. Im Jahre 1785 ließen zwei Nicolsburger Juden, Abraham Trebitsch und Hirschel Reininger, bei der genannten Neuman ein Buch „Ruach Chen"ö) prüden. Der Censor in Brünn verweigerte das Imprimatur zu geben; der Censor in Wien (Hofinger) jedoch ertheilte dasselbe. Hierauf beklagte sich der Censor in Brünn, und der bekannte Josef v. Sonnenfels gab 26. October 1785 folgendes Votum ab: „Die Bewilligung dieses Buch zu drucken, ist von hier aus ertheilt worden. Es ist also dem Buchdrucker Neuman nichts zur Last zu legen, und können sowohl ihm als den 5) Ich weiß nicht, welches Buch hier gemeint sein mag, da auf die vorhandenen das Urtheil Sonnenfels nicht paßt, oder hat er in dem gegebenen Falle aus Mücken Elephanten gemacht?