Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 9 (3.3.1887)
- Date
- 1887-03-03
- Page
- Seite 138 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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138 scheu Commilitonen gegenüber ebenso unverschuldet als empfindlich benachtheiligt. Dieser Ungleichheit soll die Stiftung abhelfen. Ist sie es in der Lage, so lauge ihr nicht die genügenden Mittel gewährt werden? Wäre es vielmehr nicht Ehrenpflicht aller Glaubensbrüder, einer solchen Stiftung thätige Hilfe zuzuwenden und so zur Beseitigung des auf eiuein Theile der gebildeten jüdischen Jugend hastenden Druckes mitzuwirken? Oesterreich-Ungarn. Wien, 20. Februar. (Privatmitth.) Es muß uns interessiren, was aus den Abgeordneten werde, welche aus dem „Deutschen Club" ausgetreten sind. Vergebens bemüht sich der Abg. Steinwender, der die ganze Sache provocirt hat, eine Vereinignng unter ihnen zu Stande zu bringen und sie zu einem gemeinsamen Programm zu bewegen. Sie sind unter sich uneinig und die „Rechtfertigung," die sie endlich erließen, und die dieses Namens nicht werth ist, haben nicht Alle unterschrieben. Denn diese dreht sich um den Antisemitismus, welchen der deutsche Club nicht in sein Programm habe aufnehmen wollen. Zu bemerken ist hierbei, daß diese entschiedenen Antisemiten zumeist aus Kreisen und Bezirken sind, in welchen gar keine oder nur wenige Juden wohnen, so daß sie ihre Vorurtheile, ja ihren Haß, gar nicht aus welcher Berührung mit den Juden schöpfen konnten. Jndcß sorgen in solchen Bezirken Haus, Schule und Kanzel hinreichend dafür, Borurtheil und Haß gegen die Juden von Kindesbeinen an und von Geschlecht zu Geschlecht zu wecken und zu nähren. Einige von den Ausgetretenen haben im richtigen Gefühl ihrer Lage ihr Mandat niedergelegt, andere sind nach der Heimath geeilt, um ihre über diesen Vorgang aufgeregte Wähler zu beschwichtigen. Jeder Unbefangene beklagt es tief, daß in einer Zeit, wo das Deutschthum hier zu Laude so schwer bedroht ist, und die deutschen Abgeordneten schon die Minorität bilden, eine solche Zerklüftung stattfindet, welche die deutsche Sache um so mehr gefährdet. Es ist soeben hier eine Schrift ausgegeben worden: St. Georg von Zwettl von t)r. Eduard Margraf, welche Herrn von Schönerer schildert, die wir allen, welche sich für Wahrheit interessiren, empfehlen können. Es hat schon wiederholt geheißen, daß der Gesetzentwurf zur Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der Juden im Reichsrathe zur verfassungsmäßigen Behandlung eingebracht werden soll. Wie ich aus guter Quelle höre, soll dies thatsächlich jetzt der Fall sein. Pest, den 13. Februar. (Privatmitth.) Der Handelsminister bringt der Stadtbehörde zur Kenntniß, daß der Verkauf von Mazzos durch Agenten nicht gestattet und daher der Handel mit dieser Waare zu verhindern ist. Ebenso. sind die diesbezüglichen per Bahn anlangenden Sendungen im Auge zu behalten und deren Verschleiß zu verhindern. Der Minister betont, daß Mazzos kein Handelsartikel sei und nur als eine rituelle Speise zu betrachten und jede Gemeinde berechtigt ist, ihre Mitglieder mit diesem Artikel zu versorgen. — Aus der hiesigen Landes-Rabbinerschule werden am 17. d. M. nach vorhergegangener dreitägiger Prüfung wieder drei Hörer als Rabbiner entlassen. — In Großwardein starb am 9. d. M. die 118jährige Greisin Sara Fried; sie war bis kurz vor ihrem Tode im Besitze aller ihrer geistigen Fähigkeiten. —• Ein schöner Fall von Toleranz ist aus dem Orte Szamos (Torontal) zu verzeichnen. Dem dortigen isr. Einwohner M. Kempfner starb ein Kind und wußte der trostlose Vater nicht, wo der kleine Todte bestattet werden soll, da in dem Dorfe kein jüdischer Friedhof existirt. Als der serbische Pfarrer Maxim Neskovics hievon Kenntniß erhielt, wies er im griechisch-orientalischen Friedhofe nicht nur einen Grabplatz an, sondern erschien auch persönlich bei dem Begräbnisse. Kattowitz, im Februar. Folgenden Fall könnte wohl manchem der ausgewiesenen Russen und Galizier zu erfahren von Wichtigkeit sein. Hier hatte kürzlich die Polizeibehörde einen ausgewiesenen Galizier, Buchbinder Selinger, der, mit ordnungsmäßigem Passe versehen, nach Kattowitz gekommen war, uni Frau und Kinder zu besuchen, in Polizeigewahrsam gebracht und als der Strafrichter dessen Freilassung anordnete, der Paß Selinger's zurückbehalten und Anklage aus §. 361,2 des Strafgesetzbuches gegen ihn erhoben. Das Schöffengericht hat denselben nunmehr freigesprochen und das Erkenntniß damit begründet, daß der Angeklagte, dem auf sein Gesuch an den Regierungspräsidenten um Erlaubniß zur täglichen Rückkehr ein abschlägiger Bescheid zugegangen war, nicht schlechter gestellt werden dürfe, als andere Ausgewiesene, die kein derartiges Gesuch eingereicht haben. Da aber diese zeitweise in das preußische Staatsgebiet zurückkommen dürfen, so müsse das auch dem Angeklagten gestattet werden. Frankreich. Paris, 21. Febr. (Privatmitth.) Ob der Antisemitismus in Frankreich oder wenigstens in Paris wirklich Boden gefunden habe? diese Frage glaube ich verneinen zu dürfen. Er konnte wohl als etwas Pikantes, namentlich wenn er sich an Personen machte, eine Zeit lang in Paris Aufsehen erregen und augenblicklich Wiederhall finden. Aber ebenso schnell mußte er diesen Reiz verlieren und aus der Tagesordnung wieder verschwinden. Drumont, der diesen ganzen Lärm verursacht und daraus ein gutes Geschäft gemacht hat.