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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-02-24 · Heft 8 (24.2.1887) · p. Seite 119

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 8 (24.2.1887)
Date
1887-02-24
Page
Seite 119 (sequence 7)
Language
German
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119 lich die Entwickelung erkennen, welche die Sklavenfrage von dem mosaischen Fundamente an bis in die talmudische Zeit bei den Juden eingehalten hat. Auch hier tritt recht lebendig die Consequenz, aber auch die Gerechtigkeit und Humanität des talmudischen Geistes entgegen, der stets bemüht ist, das schriftliche Gesetz mit den veränderten Verhältnissen in logischer Folge auszugleichen. — Der „Verein für Geschichte und Alterthumskunde für Frankfurt a. M." hielt am 25. d. M. seine 31. Generalversammlung ab. — Den Schluß des Abends bildete ein außerordentlich ansprechender Vortrag des Realschullehrers vr. Krakauer: „Ein Zwangsanlehen bei der Frankfurter Judenschaft aus dem 30 jährigen Krieg." Redner schilderte nach archivalischen Acten die Erpressungen, denen in jener Zeit die dortige Judengemeinde seitens der feindlichen Heerführer, welche in die Nähe Frankfurts kamen, ausgesetzt war. Die Erpressungen blieben freilich nur Forderungen, denn bezahlt wurde — Dank der Hartnäckigkeit der Israeliten und des hiesigen Raths und schließlich eines kaiserlichen Schutzbriefes — tatsächlich nichts, obschon eine theoretische Schuld von 10,000 fl. sich wie ein rother Faden durch ein Jahrzehnt hinzieht. Zum Glück verjagten die Plagegeister einer den anderen, wenn auch einer nach dein anderen immer das Erbe des Vorläufers antreten wollte. Mannheim, im Januar. Buber, Sammlung agadischer Commentare zum Buche Esther. Wilna 1886. Dem unermüdlichen Sammler und Herausgeber alter in den Bibliotheken verborgener Manuseripte verdanken wir aufs Neue die Herausgabe einer Midraschsammlung. Die Sammlung enthält den Midrasch Abba Gorion, so genannt von den Anfangsworten. Derselbe ist schon von Jellinek im 1. Theil des Beth hamidrasch nach einer Handschrift ans der Hamburger Bibliothek herausgegeben worden; jedoch ist das Manuscript nicht vollständig. Herr Buber hat den vollständigen Midrasch aus der Bibliotheca Casanata in Rom herausgegeben und mit fünf anderen Handschriften verglichen. Der Verfasser weist nach, daß dieser Midrasch im Midrasch Esther benutzt ist, daß ebenso das erste und zweite Thargum Esther den Midrasch Abba Gorion benützt haben; so namentlich die Schilderung des Prachtthrones Salomo's. Die kritischen und erklärenden Noten sind von besonderem Verdienste. Wenn ich hier einen Punkt hervorhebe, so geschieht es, weil er einen Differenzpunkt der Samaritaner von den Juden berührt. In Midrasch Esther zu Kap. 1, B. 8: „Das Trinken war nach dem Gesetze ohne Zwang", heißt es: „nach dem Gesetze einer jeden Nation; den Ruthänen (Samaritaner), welche Wein aus Schläuchen nicht trinken, setzte man den Wein in Krügen vor." Die historische Nachricht, die hier gegeben wird, ist dem Herausgeber wie Herrn Dr. Jellinek entgangen. Midrasch Gorion hat die falsche Lesart: „jenen Mediern, die keinen gemischten (oder nach Buber: Würzwein) trinken, setzte man den Wein in Krügen vor", 822ü p |1üin w ’n~d y>^N. Es muß heißen nach Midrasch Esther zum genannten Vers: -2",.12 N~,cn ’IT'N N'p'iD N'.DH IDtl' nH ‘iNITO Denn wie Geiger im Hechaluz VI, 13 nachgewiesen hat, ist nach den Samaritanern die Berührung und Benützung der Haut eines gefallenen oder nicht rits geschlachteten Thieres verboten; sie übersetzen in den Midrasch-Stellen, wo das Essen von dergleichen verboten ist, das Wort mit „abhäuten" (vgl. 3. B. Mos. 11, 40; 17, 15; 22, 8) und nach Petermann tragen dieselben, wenn sie das Peßachopfer darbringen am 14. Nissan, nur Schuhe von der Haut von Schafen, die von Samaritanern geschlachtet sind; auch ihre heiligen Schriften dürfen nur aus solchen Häuten reiner Thiere bestehen, die von Samaritanern geschlachtet sind. So heißt es auch in Massecheth Kuthim: „man darf den Samaritanern keine gefallenen oder mit organischen Fehlern behaftete Thiere verkaufen, noch solche von ihnen kaufen", ersteres nicht, um sie nicht zu täuschen, da die Samaritaner solche auch zur Benutzung sür verboten halten; letzteres nicht, „weil du ein heiliges Volk sein sollst", und deshalb ein andres Volk nicht als heiliger erachten darfst, indem du das dir Erlaubte kaufst von ihnen, die es für verboten erachten und sich diese Erschwerung auflegen." Es war also eine den Juden in alter Zeit wohl bekannte Thatsache, daß die Samaritaner, weil sie die Haut verendeter Thiere zum Gebrauch für verboten hielten, den Wein nicht aus Schläuchen tranken, worauf der Midrasch anspielt. Eine andere historische Anspielung ist auf S. llb: wo Mordechai gefragt wird, warum er sich nicht, vor Haman bücke. Er antwortet: „ich bin der tn'EJJD'X des Königs"; Herr Buber wie Levy erklärt das Wort durch LiAnatorin«, ein Wort, bas nicht existirt. Es wird aber hier darauf angespielt, daß die römischen Kaiser einzelnen Prinzen des Hauses den Titel „Nobilissinms“ ertheilten, so Constantin seinen Brüdern Constantius und Anaballianus (Zosimus II, 39). Die griechische Uebersetzung von Nobilissimns ist aber evyevsoTceTog, und so ist hier zu lesen "irjuDrix oder in Midrasch Esther pw2O'^2tt; so sagt Mordechai, ich bin der ,diobili8siinu8 des Königs aller Könige, da mein Stammvater Benjamin der einzige von allen Söhnen Jakobs im heiligen Lande geboren ist." Beiläufig ist auch diese Notiz ein Beweis, daß der Midrasch Esther, sowie Midrasch Ruth, Midrasch Samuel rc., wo eben diese Ausdrücke Vorkommen, im griechisch-römischen Reiche verfaßt wurden. Auf S. 6b ändert Herr Buber richtig das Textwort ddoun in; es ist der Westnordwestwind, welchen die Griechen agytarr^g (den weißen, den vom weißen Vorgebirge Leuke (Aav.r)) in

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