Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 8 (24.2.1887)
- Date
- 1887-02-24
- Page
- Seite 117 (sequence 5)
- Language
- German
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117 der Juden hervorruft, und die Anerkennung aller billig denkenden Menschen. Wir ersuchen unsere Comitös und alle unsere Glaubensgenossen, uns durch thätige Propaganda zu helfen und das Werk der Alliance zu kräftigen und zu verbreiten. Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung re. Für das Central-Comitö: Der Secretär: Loeb. L. Isidor, Ober-Rabbiner, Ehren- Präsident. S. H. Goldschmidt, Präsident. I. Derenburg, Vice-Präsident. N. Leven, Vice-Präsident. E. S. Kann, General-Secretär. Leonce Lehmann», Schatzmeister. Aus Böhmen, im Febr. Lin weiterer Schritt zur Staatskirche in Oesterreich. Die letzten Forderungen des christlichen Staates sind wohl schwerlich zu definiren; die uns bekannten könnte man wohl etwa in Papst Gregor VII. Lehre von den beiden Schwertern finden. Sicher ist, daß eine völlige Zufriedenheit der kirchlichen Gewalt mit den bestehenden staatlichen Zuständen geschichtlich höchstens im Kirchenstaat oder in der Jesuitenrepublik Paraguay vorhanden war. Augenblicklich ist es die Schule, auf welche die Kirche offene, unumschränkte Hoheitsrechte anstrebt. Wir haben das in der österreichischen Schulgesetznovelle vom Jahre 1883 erlebt und sind jetzt im Begriffe, diesem Ideal einen Schritt näher zu kommen. Das Land Tirol war mit dem bisher geltenden Reichsvolksschulgcsetze nicht zufrieden, es konnten auch dort nur provisorische Maßregeln getroffen werden, gegenwärtig nun bei unserer rückläufigen Aera hofft man auch Tirol zu versöhnen, nachdem es gelungen ist, durch die Schulgesctznovellc den unversöhnlichsten Kämpfer der e6desia lnilitans, den verstorbenen Bischof Rudigier in Linz, dahin zu vermögen, daß er die Vornahme der Lehranstaltsprüfungcn für Religion gestattete. Man hat dem Tiroler Landtag eine Schulgesetzvorlage unterbreitet, in welcher hauptsächlich die Bestimmungen über die Zusammensetzung der Schul-Aufsichtsbehörden für uns von Interesse sind. Die Behörde gliedert sich in Orts-, Bezirks- und Landes-Schulrath. Während nun in allen anderen Ländern das Gesetz vorschreibt, daß den Schulbehörden Berather aller in dem Aufsichtsbezirke vorhandenen Confessionen beizugeben sind, stellen die §§ 8, 25, 37 des Tiroler Volksschulgesetzes die Bestimmung fest, daß nur die Vertreter der katholischen Kirche daselbst Sitz und Stimme haben, im Landesschulrathe sogar die Vertreter aller drei Diöcesen Tirols. Die Vertreter anderer Confessionen hingegen sollen nur bei einer ihre confessionellen Angelegenheiten betreffenden Sache zur Berathung beigezogen werden. Praktische Bedeutung hat für uns das Gesetz augenblicklich nicht, da in Tirol keine einzige jüdische Gemeinde existirt und überhaupt wohl nur wenige Juden daselbst vorhanden sind. Wichtig aber ist es für uns, daß mau die Höflichkeit gegen die Partei der katholischen Staatskirche so weit treibt, um ihr das legislatorische Zugeständniß zu machen, daß sie die einzige religiöse Genossenschaft ist, welcher der Staat politische Rechte zuerkennt, und wenn einmal eine jüdische Gemeinde in Tirol sich bilden sollte, so ivird sicherlich dieselbe Staatsweisheit darin eine Unzukömmlichkeit erblicken, einen Affront gegen das Land der Glaubenseinheit, und wenn es so weiter geht, so ist wohl auch die Zeit nicht fern, wo die in Tirol ansässigen Juden eine besondere Erlaubniß werden nachsuchen müssen, um die Genehmigung des Aufenthaltes zu erlangen, vielleicht auch gar dem zuständigen Bischof eine Schutzsteuer entrichten müssen. Für uns Juden ist es beschämend, daß der Staat uns leichten Herzens opfert, während die Kirche durchaus nicht befriedigt scheint. Um von dem Geiste der Anschauungen, die dort herrschen, ein Zeugniß zu geben, genügt wohl der Bericht über eine Ausschuß-Sitzung, den die „Tiroler Stimmen" ein ultramontanes, also gewiß competentes Organ, bringen. Rach diesem Berichte hat ein geistlicher Abgeordneter ausdrücklich gesagt, das Volksschulgesetz sei für das katholische Gewissen unannehmbar, unter Anderem deswegen, weil der Bezirksschulinspector den Titel k. k. führen soll, was eine Beleidigung der Kirche sei, der allein das Aufsichtsrecht über die Schule zukomme. Nur dem Zureden des Fürst-Bischofs von Brixen gelang es, den Ausschuß dahin zu bringen, daß er das Gesetz wenigstens in Berathung ziehen zu wollen erklärte. Wir Juden sollen nun überall das Compensationsobject bilden. Von Haus aus sind wir natürlicherweise im Nachtheil, weil wir von der Macht an die Wand gedrückt werden können. In den Politischen Vertretungskörpern besitzt die katholische Kirche, abgesehen von dem Einfluß, den sie auf die maßgebenden Kreise ausüben kann, einen gesetzlich gewährleisteten Einfluß. In den Landtagen haben alle Bischöfe itz und Stimme; in Tirol sogar die Aebte gewisser Klöster. Im Herrenhause sitzen alle Erzbischöfe sowie die Bischöfe, denen fürstlicher Rang zukommt. Für einen Vertreter der jüdischen Glaubensgenossenschast ist weder in den Landtagen noch im Herrenhause ein Platz, und doch wäre es natürlich, daß die Versammlung, deren Hauptaufgabe es ist, die Ständcversammlung des alten Feudalstaates zu ersetzen, Vertreter aller Genossenschaften zu Worte kommen lasse. Dabei sehe ich ganz davon ab, daß die Juden im Landtage vertreten sein sollten, weil die Vertretung der Kirche daselbst ein Anachronismus aus jener Zeit ist, wo die Landtage aus sich