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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-02-17 · Heft 7 (17.2.1887) · p. Seite 100

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 7 (17.2.1887)
Date
1887-02-17
Page
Seite 100 (sequence 4)
Language
German
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100 Lehrern, Schächtern u. dgl. erweisen zur Genüge, daß die Subvention aus Staatsmitteln wohl entbehrlich ist. Ja, trotzdem vermochte man in Preußen drei Rabbiner- und fünf Lehrerseminare zu errichten, wie denn auch in Italien unter gleichen Verhältnissen die Gemeinden sich reconstruirt und in Rom ein Rabbinerseminar eröffnet haben. Allerdings liegt ein Unrecht darin, daß der Staat für die Juden keine Mittel hergiebt, während sie zu seinem bedeutenden Aufwande für die katholische und die evangelische Kirche als Steuerzahler ihre Beiträge leisten müssen. Aber diese Frage hat in den meisten Staaten doch ihre Schwierigkeit. Die Juden bilden nur sehr wenige große Gemeinden, während die mittleren und kleineren über das ganze Land zerstreut sind. Und doch hat auch die kleinste Gemeinde verhältnißmäßig gleiche Bedürfnisse tnit den größeren. Sie muß ihre Synagoge, ihren Religionsunterricht, ihren Friedhof, ihre wohlthätige Brüderschaft, ihren Cantor und Lehrer haben. Wenn nun der Staat den jüdischen Gemeinden nach ihrer verhältnißmäßig großen Zahl eine irgend erhebliche Subvention leisten wollte, so würde dies außerordentlich große Summen in Anspruch nehmen, unerhebliche Beisteuer würde, selbst für eine kleine Gemeinde, von keinem Werthe sein. Dieses ist eine Schwierigkeit, die wohl zu beachten ist. Allein diese Frage liegt jetzt nicht vor, und eine weitere Discussion wäre also gegenstandslos. Unser Schluß ist nur der, daß, wenn die gesammte Judenheit, mit geringer Ausnahme, die Trennung von Staat und Kirche seit so vielen Jahrhunderten erträgt, ohne Nachtheil zu fühlen, so daß das Verlangen nach staatlicher Subvention und den daraus für den Staat erfolgenden Rechten nur sehr schwach vorhanden ist — wir nicht absehen, warum nicht dasselbe Verhältniß auch für andere Religionsgesellschaften eintreten könne und solle? Noch ein anderes Verhältniß ist hierbei zu berücksichtigen, das wir heute nicht weiter verfolgen wollen. In den Staaten, in welchen Staat und Kirche noch eng verbunden sind, haben die öffentlichen Lehranstalten einen confessionellen Charakter. Die preußische Verfassung z. B. verbürgt die Confessionalität der Volksschule. Nicht an vielen Orten sind die Juden geneigt und im Stande, genügende confessionelle Elementarschulen für ihre Jugend zu unterhalten. Die überaus größere Zahl der jüdischen Schüler und Schülerinnen muß deshalb die katholischen oder evangelischen Schulen besuchen, welche zugleich in der Regel der Aufsicht der betreffenden christlichen Geistlichen unterstellt sind. Daß der Charakter und die Lehrweise in den Schulen sehr confessionell sind und daraus für die jüdischen Kinder viele Unzukömmlichkeiten entstehen, liegt auf der Hand. Die Trennung von Staat und Kirche würde für die öffentlichen Schulen hierin Abhülfe schaffen. Daß hiermit der confessionelle Religionsunterricht nicht aufzuhören braucht und daß nur die christlichen Confessionen ihn sich zu besorgen hätten, wie dies den Inden allezeit obliegt, brauchen wir nicht hinzuzufügen. Nachschrift: Der Telegraph meldet: Die Concordats- Commission der französischen Deputirtenkammer sprach sich mit 11 gegen 9 Stimmen im Princip für Trennung der Kirche vom Staate aus. (Das ändert vorläufig an den Thatsachen nichts.) Königsberg i. Pr., im Februar. provinzialverband und Zchulinspection. Obgleich der folgende Bericht nur eine bestimmte Oertlichkeit und einen speciellen Gegenstand betrifft, so liegen doch in demselben allgemeine Interessen soweit enthalten, daß ihm die Leser d. Zeit, eine freundliche Aufmerksamkeit nicht versagen werden. Wiederholt ist an dieser Stelle darüber referirt worden, daß die jüdischen Gemeinden Ostpreußens einen Verband gebildet haben, dessen Hauptzweck die Hebung des Religionsunterrichtes ist. Zu diesem Behufe werden finanziell schwache Gemeinden zur Beschaffung tüchtiger Religionslehrer unterstützt, Schülern von Seminaren und Präparandenschulen Stipendien gegeben und besonders über die vorhandenen Religionsschulen eine Schulinspection durchgeführt, welche jede Gemeinde des Verbandes alle zwei Jahre einmal inspicirt. 43 Gemeinden, also mit geringer Ausnahme alle Gemeinden der Provinz Ostpreußen, sind Mitglieder des Verbandes, der sich übrigens mit dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund in unmittelbare Verbindung gesetzt hat und von demselben auch unterstützt wird. Der Verband hat bereits recht wesentliche Dienste geleistet und es ist nur zu verwundern, daß in den übrigen Provinzen des preußischen Staates das gegebene Beispiel noch keine Nachahmung gefunden hat, wie sehr auch das Bedürfniß dafür spräche. Wir schätzen gewiß die Selbständigkeit jeder jüdischen Gemeinde, auf welche sie ja doch schon dadurch ein Recht hat, daß sie die Kosten für alle Gemeindezwecke selbst zu tragen hat. Aber es giebt doch ebensolche Gemeindezwecke, welche die einzelnen Gemeinden, die kleineren und mittleren in ihrer Jsolirung gar nicht erreichen können. Daß der Religionsunterricht in allzu zahlreichen Gemeinden noch sehr darniederliegt, ist ja eine unbestreitbare Thatsache. Die Anstellung tüchtiger Religionslehrer liegt noch recht im Argen und könnte nur durch die Verbindung der Gemeinden unter einander gehoben werden, theils durch die hierdurch ermöglichte Unterstützung von Präparanden und Seminaristen und Subventionen für kleinere Gemeinden, theils durch angemessene Schulinspektion. Die Redaction d. Zeit, hat die letztere schon oft genug empfohlen und deren Zweckmäßigkeit nachgewiesen. Diese Jnspection ist nicht etwa eine Belastung des tüchtigen Lehrers, sondern gerade eine kräftige Unterstützung desselben, indem sie nicht

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