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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-02-10 · Heft 6 (10.2.1887) · p. Seite 91

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 6 (10.2.1887)
Date
1887-02-10
Page
Seite 91 (sequence 11)
Language
German
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91 mein Vortrag gedruckt vorlag, fand in dem Berichte des „Jsraelite" nicht bloß die Kriterien der formellen Beleidigung im Sinne des 8 185 sondern auch diejenigen der qualificirten Beleidigung im Sinne des § 186 des Strafgesetzbuches, und enthalten die Entscheidungsgründe des Urtheils wörtlich folgenden Passus: „Auf Grund der zur Kenntniß des Gerichtes gebrachten, hier fraglichen Rede des Herrn Dr. Blumenstein, ist das Gericht nicht zur Ansicht gelangt, daß darin der Privatkläger vr. Blumenstein die behauptete Erklärung abgegeben, und zwar findet das Gericht in dieser Rede die Erklärung weder ausdrücklich noch dem Sinne nach." Ich hoffe, daß Ihr Gerechtigkeitsgefühl mir die Aufnahme dieser Berichtigung nicht versagen wird. Hochachtungsvoll Rabbiner vr. I. Blumenstein. Oesterreich-Ungarn. Wien, im Januar. Dem statistischen Jahrbuche der Stadt Wien für das Jahr 1886 entnehmen wir folgende Daten: Aus der römisch-katholischen Kirche sind 314 Personen ausgetreten, von denen 117 zum Protestantismus, 35 zum Judenthum übergingen, 188 sich als confessionslos erklärten. Aus dem Judenthume schieden 232 Personen, von denen 129 zum Katholicismus, 20 zum Protestantismus übergingen, 76 confessionslos und einer ein Wiedertäufer wurde. Wien, 31. Januar. („Voss. Ztg.") Der „Deutsche Klub" ist seit seinem Bestehen der Schauplatz von Friktionen wegen der antisemitischen Agitation. Ein Theil dieses Klubs neigt sehr dem antisemitischen Standpunkte des „unverfälschten Deutschthums" Schönerer's zu und will überhaupt einen engeren Anschluß an die vier Mann hohe Antisemiten-Gruppe. Der Führer dieser Judenfeinde im „Deutschen Klub" ist vr. Äußerer, der gleich gestern beantragte, daß der Klub dem Anträge Schönerer's zustimme, wonach den Juden die Einwanderung nach Oesterreich gesetzlich zu verbieten wäre. Schönerer will damit zumeist die ungarischen Juden treffen, die in Wien sich massenhaft ansiedeln; Ungarn ist ja für die im Reichsrathe vertretenen Provinzen „Ausland". Darüber wird nun im „Deutschen Klub" erbittert debattirt, indem die deutsch-böhmischen Abgeordneten dem Anträge Schönerer's nur sehr bedingt zustimmen und ihre jüdischen Gesinnungsgenossen in Böhmen nicht brüskiren wollen. Die böhmische» Deutschnationalen beantragen, um ihren antisemitischen College« wenigstens in etwas entgegenzukommen, das Verbot der Einwanderung nur auf — russische Juden zu beschränken. Heute war wieder Klubsitzung und da hat Pernerstorfer, ein erbitterter Gegner Schönerer's, gegen dessen Antrag gesprochen. Die Klubleitung ist vorläufig bestrebt, die odiose Sache geheim zu halten, und maskirt die Debatte damit, daß sie auf die Tagesordnung „Parteiangelegenheiten" schreibt. Allerdings, die Affaire spitzt sich zu einer die ganze deutschnationale Partei betreffenden Angelegenheit zu, denn wenn die Antisemiten des Klubs gemeinsame Sache mit Schönerer machen, so ist der Zerfall des Klubs nur mehr eine Frage der nächsten Zeit. Beschlüsse wurden noch nicht gefaßt, aber wenn der „Deutsche Klub" auch nur die russischen Juden von der Einwanderung ausschließen wollte, so hat er gezeigt, daß seine Majorität eine antisemitische ist. Das wird ihn uni sehr treue Anhänger in Böhmen bringen, und zwar um Freunde, die mit finanzieller Unterstützung der Parteiinteressen nicht gekargt haben. Lkitmeritz (Böhmen), 20. Januar. Von hier wird geschrieben: Bei dem hiesigen Kreisgerichte wurde heute über einen eigenthümlichenEhrenbeleidigungsproceßRecht gesprochen. Am Versöhnungstage saß der Comptoirist Alois Frisch aus Aussig im dortigen Tempel und las während des heiligsten Gebetes, der „Kedduscha", ostentativ eine Zeitung, worüber alle Anwesenden, besonders aber der Kleiderbändler Herr Moritz Popper, empört waren. Letzterer stellte den jungen Mann energisch zur Rede und gebrauchte dabei einen Ausdruck, welcher Frisch zur Ehrenbeleidigungsklage bestimmte. Herr Popper wurde auch zu einer Geldstrafe von 30 fl. verurtheilt. Er ergriff dagegen den Recurs an das Kreisgericht in Leitmeritz, welches bei der heutigen Verhandlung das erstrichterliche Urtheil mit der Begründung aufhob, daß Frisch thatsächlich ein öffentliches Aergerniß gegeben habe und Herr Popper berechtigt war, ihn deshalb zurechtzuweisen- Frankreich. Paris, 29. Januar. In der heutigen Sitzung der Dcputirtenkammer kam es für das nächste Jahr über den Cultusetat zur Entscheidung. Der Abg. Pichon trat heftig für die Verwerfung des ganzen Cultusbudgets ein. Bischof Freppel dringt auf die Beibehaltung desselben. Der Ministerpräsident Goblet wiederholt seine vor der Budgetcommission abgegebene Erklärung, die Regierung beantrage die Trennung von Kirche und Staat nicht, weil sie überzeugt sei, daß dafür weder in der Kammer noch im Lande eine Mehrheit vorhanden sei. Goblet und seine Collegen sind also hierin echte Opportunisten: im Princiß sind sie für die Trennung, aber unter den gegebenen Verhältnissen sind sie dagegen. Andrieux bemerkte, die Verwerfung des Cultusbudgets würde eine große Menge republikanischer Wähler in das reactionäre Lager treiben. Die Kammer votirte mit 340 gegen 180 Stimmen für den ersten Artikel des Cultusbudgets. Auf Grund dieser Verhältnisse ist die Erhaltung des Cultusbudgets in Frankreich auf längere Zeit verbürgt. 6*

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