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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-02-03 · Heft 5 (3.2.1887) · p. Seite 70

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 5 (3.2.1887)
Date
1887-02-03
Page
Seite 70 (sequence 6)
Language
German
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70 Nächstliegenden das eigentliche Ziel nicht aus den Augen zu verlieren, ist hier der wichtigste Theil der Aufgabe. Es ist nicht gut möglich, alle Einzelheiten aufzuzählen, sei es des öffentlichen vder des privaten Lebens, die zu der seelsorgerischen Wirksamkeit des Rabbiners gehören. Das richtige Maß zu finden, zwischen der nöthigen Geltendmachung der politischen Rechte der Juden und der oft aus praktischen Gründen gebotenen Zurückhaltung in der Oeffentlichkeit ist Etwas, was sich in Kapitel und Paragraphen nicht einzwängen läßt, und es muß dem persönlichen Takte der religiösen Gesinnung überlassen bleiben, von Fall zu Fall herauszufinden, wo es geboten ist zu reden, und wo es geboten ist zu schweigen. Den Begriff der Pflichten für den Gottesdienst habe ich entgegen der in der Mischna beliebten Ordnung zuletzt gelassen, es ist die schwierigste unter allen Aufgaben des rabbinischen Standes. Wie alles andere Leben Complicationen aufweist, die die Vergangenheit nicht kannte, so ist betreffs des Gottesdienstes, sowie des religiösen Lebens überhaupt naturgemäß das Gleiche der Fall, überdies ist die größte Schwierigkeit auch noch dadurch entstanden, daß die seit Jahrhunderten stabile Gebetorduung vor einigen Jahrzehnten bedenklich ins Wanken gerieth, und bei uns mit dem Gefühle der Nothwendigkeit, daß etwas geschehen müsse, sich die Schwierigkeit verband, den verschiedenen Richtungen Rechnung zu tragen. Die Bergangenheit bot uns keinen Anhaltspunkt für unser Benehmen, der Rabbiner der alten Zeit hatte höchstens zu entscheiden, ob man irgend ein Piutstück einfügen oder wcglassen solle, er hatte eine Anordnung zu treffen, ob man etwa am Sabbath, der auf einen Feiertag fiel, die Psalmen zum Eingänge des Sabbaths beten sollte oder nicht, er ordnete bei Krankheiten, in Kriegszeiten, bei Regennoth und ähnlichen Anlässen besondere Gebete an. So ist mir noch erinnerlich, daß man anläßlich einer Epidemie die von der Bereitung des Räucherwerkes handelnden Abschnitte aus Bibel und Talinud täglich rccitirte, weil nach der Haggadah der Todcsengel Mose das Räucherwerk als Mittel zur Bekämpfung der Seuche angegeben habe, Sabbath 88, 6. Im Großen und Ganzen trugen die talmudisch-gelehrten Rabbiner, besonders die von polnischer Herkunft, eine ostentative Gleichgiltigkeit gegen die Gesetze der Gebetordnung zur Schau, weil diese keinen Anlaß boten, scharfsinnige halachische Discussionen zu treiben, wie etwa die Gesetze über Speiseverbotc. Inzwischen ist die Gebetfrage seit dem Hamburger Tempelstreite in hohem Grade actuell geworden und selbst die orthodoxen Gemeinden haben ihr Concessionen gemacht, denn die Zahl Derer, welche sich an unverständlichen, mindestens den Betern unverständlichen syuagogalen Poesien erbauen, ist im Schwinden begriffen, ja fast gänzlich ausgestorben. Ebenso wird man nicht in Abrede stellen können, daß der Radicalismus mit dem Versuche, das herkömmliche Gebetbuch ganz außer Curs zu setzen, Fiasco gemacht hat und Fiasco machen mußte, weil die Erbauung Sache der Pietät in erster Linie ist. Die Gemeinde kann sich nicht augenblicklich an ein anderes gewöhnen und wird daher von dem gescheitesten solcher Gebete und Lieder sehr kalt gelassen, wenn diese den ganzen Cultus ausmachen sollen, überdies hat man bei der Macht, welche die Vorstände besitzen, auf diesem Gebiete fortwährend experimentirt, und nirgends ist Stabilität nöthigcr als gerade auf dem Gebiete religiösen Wesens. Wenn man nun von gegnerischer Seite schadenfroh auf diese mangelhafte Entwickelung der Dinge geblickt hat, so bieten die verworrenen Verhältnisse durchaus nicht die Handhabe, um zu sagen, die oft sinnlosen Alphabete unseres Machsor seien die einzig denkbare Andacht, vielmehr müssen wir immerwährend darnach streben, unseren Cultus mit schonender Behandlung des Herkömmlichen den geänderten Verhältnissen anzupassen. Um nicht ganz in der Theorie zu bleiben, meine ich, daß die Vorlesung aus der Thora und der Grundstock der hebräischen Gebete auf nicht absehbare Zeit hinaus wird beibehaltcn werden müssen, daß hingegen der Gemeindegesang in der Volkssprache sich immer mehr Geltung erwerben müsse und zu diesem Zwecke es nöthig sei, das Gesangbuch erst zu schassen, um durch poetische und mnsikalische Composition den Geschmack des großen Publicums derart zu befriedigen, daß es sich am Gebotenen wirklich erbauen könne. Der Gemcindegesang wird auch das einzige Mittel sein, um dem bisherigen Ueberwiegen des cantoralen Elementes ein Gegengewicht zu bieten, welches die frühere Zeit im Gebete besaß. Damit soll nicht gesagt sein, daß der gesaugstüchtige Vorbeter ganz verschwinden könne, dazu sind wir zu sehr daran gewöhnt, gewisse Stücke mit einer gesanglichen Bravour vortragen zu hören, aber gegentvärtig ist die Gemeinde zu unserem großen Schade» beinahe zur ausschließlichen Passivität verurtheilt, dadurch, daß die Cantoren meinen, der Gottesdienst liege darin, künstlerische Productionen vorzutrageu, die vom ästhetischen Standpunkt ganz vorzüglich sein können, vom cültuellen aber wirkungslos sind. Wenn mau nun in diesen Bemerkungen eine endgiltige Lösung der Cultusfrage vermissen wird, so gebe ich das gerne zu, bedenkt man jedoch, daß acht Jahrhunderte nöthig waren, um den Sidur aus seinen ersten Anfänge» in der mischnaitischen Zeit bis zu der des Gaon Amram fertig zu bringen, und daß ein halbes Jahrtausend noch erforderlich war, um das Festgebet fertig zu stellen, welches überdies ja bis in die neueste Zeit hinein Vermehrungen erfuhr, so wird man den Muth nicht verlieren, wenn wir erklären müssen, der Abschluß des Werkes gehöre der Zukunft an. Von der Gebetordnung im Besonderen, von der Cultuseinrichtung im

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