Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 4 (25.1.1887)
- Date
- 1887-01-25
- Page
- Seite 56 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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56 Freundschaftsvertrages haben Verhandlungen beider Staaten über einen neuen stattgefunden. Sie sind durch die schroffen Forderungen der Rumänen gescheitert. Haben diese doch selbst eine Art Zollkrieg gegen Oesterreich-Ungarn nicht gescheut. Jetzt haben die Verhandlungen von Neuem begonnen, und wir glauben, daß der Zeitpunkt gekommen sei, um bei der österreichischen Regierung nachzusuchen, in dem neuen Vertrage sich der in Rumänien weilenden und verkehrenden österreichischen Unterthanen jüdischer Religion anzunehmen und ihnen gleiche Rechte zu verschaffen. Angesehene Corporationen sollten nach dieser Richtung hin zu wirken suchen. Handelt es sich doch nicht um ein Vorrecht, sondern um das gute velfaffungsmäßige Recht der Juden. Pest, im Januar. (Privatmitth.) DerVorsteher derPester israelitischen Gemeinde hat unter dem 17. December v.J. an das Cultus- und Unterrichtsministerium eine Petition gerichtet, welche sich auf die Ministerialverordnung vom 12. December 1885 über die Befreiung israelitischer Mittelschul - Zöglinge vom Schreiben und Zeichnen an Samstagen bezieht. In dieser Verordnung, welche — wie die Petition bemerkt — nur indirect und verspätet zur Kenntniß der Gemeindevorstehung gelangte, wird im Princip die Befreiung israelitischer Schüler vom Schreiben und Zeichnen an Samstagen gestattet, doch machen, wie die Petition hervorhebt, die Modalitäten, unter denen diese Bewilligung ertheilt werden kann, jenes Princip illusorisch, indem diese Erlaubniß „nur ausnahmsweise in einzelnen berücksichtigenswerthen Fällen, z. B. den Söhnen von Rabbinen oder Studirenden, die sich für die Rabbinerlausbahn vorbereiten, ertheilt werden kann." Die Petition bemerkt nun, die Organe der Regierung seien nicht in der Lage, solche Fälle beurtheilen zu können, und nur die Eltern selbst oder irgend ein jüdisches religiöses Forum sei dazu berufen, zu bestimmen, welchem Schüler die religiöse Pflicht, sich des Schreibens und Zeichnens am Samstag zu enthalten, in größerem oder geringerem Maße zukomme. Das Judenthum kenne aber auch weder in dieser noch in anderer religiöser Hinsicht „ausnahmsweise oder besonders zu berücksichtigende Fälle". Ein altes, bis zum heutigen Tage eifersüchtig gehütetes Princip des Judenthums laute: „Ihr sollet Eine Lehre und Ein Gesetz haben!" Das Judenthum macht keinen Unterschied zwischen Geistlichen und Laien, und es existirt in seinem religiösen Leben kein einziges Gesetz, welches nur für Rabbiner oder für diese in höherem Maße obligatorisch wäre. Die Gründe, welche für die Gewährung der in Rede stehenden Bewilligung sprechen, sind also für alle jüdischen Studenten identisch. Die Petition hebt auch hervor, daß die betreffenden Schüler sich auf dem Wege des Schuldirectors und des Oberdirectors an das Ministerium wenden müssen, was die praktische Durchführbarkeit des Befreiungs-Princips sehr erschwert, da, bis die Entscheidung herablangt, die betreffenden Zöglinge dem Zwange oder unaufhörlichen Vexationen ausgesetzt sind. Die Petition gipfelt in der Bitte, daß die israelitischen Mittelschul-Zöglinge auf Verlangen ihrer Eltern oder Vormünder ohne Ausnahme auf dem Wege der betreffenden Directionen, beziehungsweise Oberdirectoren die gewünschte Befreiung erhalten sollen. „Wir fürchten nicht", schließt die Petition, „daß hierdurch in unseren Schulen für die Juden ein besonderes Vorgehen zu Stande käme, das zwischen jüdischen und nichtjüdischen Studenten eine neuere Scheidewand erheben könnte. Denn abgesehen davon, daß eine derartige Verordnung die Genehmigung eines durch fast hundertjährige Praxis sanctionirten Vorgehens wäre, kann unserer Ansicht nach die Schule nicht die Aufgabe und den Beruf haben, die unter den verschiedenen Confessionen factisch bestehenden Schattirungen gewaltsam und durch Anwendung von Zwang abzuschaffen, sondern vielmehr jene, die Jugend gegenseitige Toleranz und Respectirung der abweichenden religiösen Ansichten und Gewohnheiten zu lehren. Die Petition ist vom Präsidenten der Gemeinde, Moritz Wahrmann und vom Secretär Dr. Ignaz Goldziher unterzeichnet. Estek (Ungarn), im Jan. (Aufruf.) Zn einem Acte wahrer Menschenliebe will ich hiermit alle fühlenden Israeliten überall, wohin diese Zeilen dringen, ermuntern. In allen größeren und kleineren Gemeinden bestehen bereits Vereine, die die Linderung der Noth zur Aufgabe haben. Der eine Verein unterstützt Arme, der andere bekleidet arme Kinder, der dritte fördert die arme studirende Jugend. Am wohlthätigsten erweisen sich die in größeren Städten errichteten Speifeanstalten, worin den minder Bemittelten um einen geringen Preis Speisen verabreicht werden und notorisch Arme Freitische erhalten. Die Bedeutung dieser Wohlthat ist klar, und verdienen all' die edelherzigen Männer und Frauen, die solchen Anstalten Zeit und Geld in unermüdlicher Weise opfern, volles Lob. Es erinnert solche Edelherzigkeit an den Ausspruch jenes Talmudfrommen, den man einmal frug, als er und seine Frau zur Zeit einer langen anhaltenden Dürre in Andacht um Regen sich vertieften: warum sich an der Stelle, wo seine Frau gestanden, die Wolken früher angesammelt als an der seinigen? Weil meine Frau, indem sie den Armen Speisen verabreicht, mehr Wohlthat übt als ich. Ja kein anderer Wohlthätigkeits-Verein kann sich mit dem Institute messen, worin man den Armen „bricht das Brod". Es ist doch ein Anderes, dem Armen zuzurnfen: Der da hungert komme und werde satt, als wer dürftig ist komme und empfange eine Gabe.