Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 3 (18.1.1887)
- Date
- 1887-01-18
- Page
- Seite 41 (sequence 9)
- Language
- German
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41 Todes, deren Wittwen undWaisen, helfend zur Seite zu stehen, wohlwollend und fördernd eingedenk zu bleiben. Bielefeld. 3. Jan. 1887. Der Vorstand der Unterstützungscaffe rc. F. Blumenau, Vorsitzender. Aus der Altmark, 29. Dez. Der israelitischen Gemeinde Stendal ist ebenso wie der Salzwedeler vom Ministerium aufgegeben worden, ihren Lehrer zu entlassen, weil er russischer Unterthan sei. Hannover, 3. Januar. (Privatmitth.) Die drei Landrabbinen der Provinz Hannover haben sich mit den Vorständen der Gemeinden ihrer Rabbinatssitze (Hannover, Hildesheim, Emden) zu einer Protest-Petition gegen die Petition der deutschen Thierschutzvereine an den Reichstag vereinigt, in welcher sie in ausführlicher und gründlicher Weise die Behauptungen der Thierschutzvereine betreffend die vermeintliche Thierquälerei bei dem rituellen Schächten widerlegen. Dies ist ihnen in vollem Maße gelungen, indem sie sich zugleich auf die Gutachten mehrerer Autoritäten in diesem Fache stützen. Die Herren Landrabbiner haben ihre Petition gedruckt an alle Gemeinden der Provinz mit der Aufforderung geschickt, dieselbe mit ihrer Zustimmungsbemerkung an den Reichstag einzusenden. Es ist vorauszusetzen, daß alle Gemeinden dieser Aufforderung Folge leisten. Der Petition ist ein Gutachten des Medicinalraths Di-. Dammann, Professors und Directors der kgl. Thierarzneischule in Hannover, beigefügt. Der Verf. hat dieses Gutachten nach langen und vielfältigen Beobachtungen abgegebenes ist durchaus aufpractischeGründe gestützt und in der vorliegenden Frage wahrhaft entscheidend. Dasselbe ist im Verlage von Ludwig Eh in Hannover erschienen und kann durch jede Buchhandlung, das Exemplar zu 30 Pfg., bezogen werden. Wir glauben, denjenigen Lesern, welche selbst über diese Frage zweifelhaft sind, einen Gefallen zu thun, wenn wir eine Hauptstelle aus dem Gutachten wörtlich citiren. Nachdem der Verf. die Behauptungen der Thierschutzoereine angeführt, sagt er: Eine vorurtheilsfreie Erwägung muß sofort die Ueberzeugung aufdrängen, daß gegenüber diesem eigentlichen Schächtacte von einer Thierquälerei schlechterdings nicht gesprochen werden kann. Gewiß verursacht das Durchschneiden der Haut und der übrigen. Weichtheile des Halses dem Thiere einen Schmerz, aber dieser ist wegen der außerordentlichen Schärfe des Messers und der Schnelligkeit der Schnittsührung nur gering und nur momentan. Empfindet schon der Mensch selbst bei einem tiefen, mit scharfem Werkzeuge rasch ausgeführten Schnitte nur ein mäßiges Schmerzgefühl, so ist dasselbe bei den erheblich weniger sensiblen Wiederkäuern natürlich noch viel unbedeutender. Man sieht das auch auf das deutlichste an der Thatsache, daß das Thier weder während der Messerführung noch unmittelbar nach derselben einen Laut von sich giebt oder Miene macht, aus den Fesseln sich zu befreien. Stürzt dann das Blut aus der Schnittstelle hervor, so ist das Bewußtsein des Thieres in wenigen Augenblicken erloschen. Denn das Gehirn, welches der Sitz der Seelenthätigkeit ist, vermag, wie auch die übrigen Körperorgane, nur regelrecht zu funktioniren, wenn es die hinreichende Menge normal beschaffenen Blutes zugeführt erhält. Diese Möglichkeit ist aber genommen, weil die Pulsadern des Halses, die sogenannten Carotiden, welche dem Gehirne fast das gesammte Blutquantum, welches es empfängt, zuleiten sollen, in Folge ihrer Dnrchschneidung ihr Blut nach außen ergießen, und die Blutleere dieses Organes wird umsomehr beschleunigt, weil die gleichzeitig durchschnittenen Blutadern des Halses, die Drosselvenen, welche das von dem Gehirne kommende Blut ausnehmen, ihren Inhalt ebenfalls hastig nach außen entleeren. Ist das Bewußtsein aber in Folge i der Blutlosigkeit des Gehirns geschwunden, so kann von dem Thiere auch absolut nichts mehr empfunden werden. In einer im vorigen Jahre von dem Verbände der deutschen Thierschutz-Vereine" an den Deutschen Reichstag gerichteten Petition ist angegeben worden, daß von dem Momente des Schächtschnittes bis zum völligen Schwinden des Bewußtseins und der Empfindung oft l0 Minuten vergingen, was zumal durch die bei der Blutentleerung auftretenden Krämpfe bewiesen werde, und der Berichterstatter der Petitions-Commission hat diese Behauptung ohne weiteres als richtig angenommen. Die bezeichncte Angabe und Annahme beruhen indessen auf einem wissenschaftlichen Jrrthum. Wenn der medizinische Laie die krampfhaften Muskelcontractionen, welche sich einige Zeit nach dem Durchschneiden der Kehle einstellen, als Zeichen von Angst und Schmerz ansieht und durch sie, sowie durch das röchelnde Geräusch, welches der Strom der Luft in der durchtrennten Luftröhre erzeugt, unangenehm berührt wird, so erscheint das begreiflich. Der medizinisch Gebildete muß aber wissen, daß die in dem sogenannten Todeskampfe eintretenden Convulsionen nichts als Reflexbewegungen der Muskelgebilde sind, welche unwillkürlich von dem verblutenden, bewußt und empfindungslosen Thiere ausgeführt werden und gerade das deutlichste Kennzeichen dafür liefern, daß das Bewußtsein bereits geschwunden ist. Sie sind auf eine Stufe mit den Krämpfen zu stellen, welche den von einem epileptischen Anfall betroffenen, bewußt- und empfindungslos daliegenden Menschen durchschütteln. Es erscheint sonach nicht berechtigt, den Berblutungstod als einen qualvollen zu charakterisiren. Vielmehr wird dem von den Thierschutzvereinen mit vollem Rechte als Pflicht der Gesitlnng bezeichneten Gebote, die Tödtung auf möglichst 3