Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 3 (18.1.1887)
- Date
- 1887-01-18
- Page
- Seite 38 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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38 Die Rede, die der deutsche Kronprinz in der Freimaurerloge „Zum treuen Herzen" am 12. September v. I. bei Gelegenheit der reichsländischen Corpsmanöver inj Straßburg gehalten, ist den deutschen Freimaurern durch deren Vereinsorgane im Druck zugänglich gemacht worden. Dieselbe liegt vor uns und entlehnen wir derselben folgende, für die Allgemeinheit hochwichtigen Sätze dieser Rede: „Vor Allem aber soll ich Ihnen den brüderlichen Gruß Sr. Mas. des Kaisers, an dessen Stelle ich mich hier befinde, verkünden und zugleich Ihnen aussprechen, daß Allerhöchstderselbe mit aufrichtiger Freude die Begrüßungen entgegennahm, die nicht nur aus freimaurerischen Kreisen, sondern auch allenthalben aus dem ganzen Reichslande Ihm in so herzlicher Weise zu Theil geworden sind u. s. w., u. s. w." „Mögen, wie hier, so aller Orten die ewigen Wahrheiten der Freimaurerei immer mehr und mehr verstanden und gewürdigt werden. Daß unsere K. K. dazu gelange und ihrer Aufgabe gerecht werde, das kann nur von den Brüdern selbst ausgehen, ind^m jeder in seinem Berufe und nach seinen Kräften durch reges redliches Thun mit Hand anlegt. Das sind die Waffen, deren wir uns zu bedienen haben wider diejenigen, die unser Werk anfeinden, daß wir zu erkennen geben, was wir werth sind, und jedem Widersacher getrost zurufen können: „Komm und sieh!" „Der Ehrenmeister hat mein Bestreben erwähnt, das Durchforschen der Urkunden und Archive behufs Klarlegung des eigentlichen Ursprunges und der Quellen der Freimaurerei zu fördern, auf daß die Schlacken, die hier und da im Laufe der Zeit das Wesen derselben verhüllt haben, entfernt werden, selbst wenn wir auch lieb gewordene Gewohnheiten darüber aufgeben müssen. Ich kann daher von dieser Stätte den Brüdern nur empfehlen, durch fleißiges Suchen und Prüfen, durch Vergleichen und Ausgleichen danach zu trachten, die reine, unverhüllte und einfache Lehre der Freimaurerei zur Geltung zu bringen, aber auch den Kampf der Meinungen, mögen sie noch so weit auseinander gehen, nicht zu scheuen, weil eben dann die echte Läuterung erreicht wird, welche zu den edlen und schlichten Grundsätzen unserer K. K. führt. Auf Aehnliches war seit längerer Zeit in dem System, nach welchem wir heute arbeiten, der Sinn gerichtet, und wurden demgemäß wesentliche Veränderungen eingeführt, welche Mich von jeher angesprochen haben. Mit großer Genugthuung sehe Ich, daß gegenwärtig Meine Anregungen Unterstützung und Nacheiferung finden; und stieß Ich auch anfänglich auf großen Widerspruch, so sehe Ich doch heute bereits, daß der Geist den Ich anstrebe und stets anstreben werde, je mehr und mehr in den Logen Raum gewinnt. Zwei Grundsätze aber bezeichnen vor Allem unser Streben: Gewissensfreiheit und Duldung. An ihnen lassen Sie uns festhalten, mit unserer ganzen Kraft! Daß dieselben bei uns immer vollkommener werden, dazu lassen Sie uns allezeit mithelfen! Nicht nur loben wollen wir diese Tugenden, sondern sie auch fleißig üben. Wenn wir also wirken, dann wird es wohl um uns, wohl um die Freimaurerei stehen. Dazu helfe uns der A. B. a. W." Brünn, im Januar. „Christlich" und „Jüdisch". Von Di'. G- Deutsch. Ein berühmtes Bild des großen Meisters Anton v. Werner zeigt uns Jesus zwischen den Pharisäern, die ihm nach der evangelischen Geschichte die Frage vorlegen, ob es Recht sei, dem Kaiser Steuer zu zahlen, worauf er auf das Bild, welches die Münze trägt, verweisend, die Worte spricht: „Gebet Gott was Gottes, und dem Kaiser, was des Kaisers ist." Wie man es nun überhaupt liebt, die Aussprüche der Evangelien gleichzeitig als Grundlage des kirchlichen Christenthums zu bezeichnen, so brüstet man sich auch mit diesem Ausspruche als Beweismittel dafür, daß das Christenthum im Gegensatz zum Judenthum den Patriotismus zur religiösen Pflicht mache. Wie man aber derlei Dinge mitunter verstehen kann, beweist ein klerikales österreichisches Blatt, welches aus diesem Spruche die Berechtigung antisemitischer Propaganda deducirt. Vor etwa einem Jahre ist nämlich ein Tuchhändler zu Münchengrätz in Böhmen auf die Idee verfallen, über seinem Geschäfte die Firma „Christliche Tuchhandlung" anzubringen. Die Bezirkshauptmannschaft veranlaßte die Entfernung dieser Tafel, offenbar aus politischen Gründen. Statthalterei und Ministerium bestätigten diese Entscheidung. Hingegen erkannte der Verwaltungsgerichtshof, daß es nach dem Handelsgesetze Niemandem verwehrt sein könne, seinem Geschäfte eine beliebige Firma zu geben. Nach strengjüdischem Gesetze, wie es mit den Worten: „Mein Sohn, fürchte Gott und den König" (Spr. 25) und in verschiedenen Aussprüchen der rabbinischen Literatur, als zum Beispiele: „Bete für das Wohl des Reiches" (Aboth 3, 2) oder: „Wenn die Regierung noch so harte Gesetze wider euch erläßt, lehnt euch nicht auf gegen sie" (Tanchumah Noach), bestimmt ist, erkennen wir gerne an, daß die juristische Auslegung der Sache eine richtige gewesen ist, und wir müssen nur bedauern, daß unsere Gesetze derartig formulirt sind, daß eine rabulistische Auslegung sie so mißbrauchen kann. Die Klerikalen beweisen, wenn es Niemandem verboten sein kann, sein Geschäft eine jüdische Weinhandlung zu nennen, so kann es auch Niemandem verboten sein, sein Geschäft „Christliche Tuchhandlung" zu heißen. Dabei zeigen sie eine ganz staunenswerthe Kenntniß des Judenthums, indem