Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 3 (18.1.1887)
- Date
- 1887-01-18
- Page
- Seite 35 (sequence 3)
- Language
- German
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35 Madrid, 17. Dezember 1886. Mein Herr und lieber Freund! Die Bewegung und Einleitung und Förderung der Rückkehr der Juden nach Spanien hat bereits zahlreiche Anhänger gewonnen und beginnt, wie ich mit Genugthuung constatire, die intelligenten Theile unseres Volkes zu interessiren. Der Gedanke findet überall sympathischen Eingang und man verschließt sich der Erkenntniß nicht, daß ein so rühriges, intelligentes und bewegliches Volkselement, wie das jüdische, unserem Lande nur vielfachen Nutzen bringen wird. Um die Ansiedlung der Juden bei uns in größerem Maßstabe zu ermöglichen, muß ihnen die Sicherheit werden, vollständiger Freiheit der geistigen Bewegung und der materiellen Thätigkeit, der sie sich widmen wollen. Nun garantiren die spanischen Gesetze dem Eingebornen wie dem Fremden die freie Ausübung aller bürgerlichen Rechte. Die Gesetze garantiren jedem Einzelnen volle Gewerbefreiheit, uneingeschränktes Verfügungsrecht über sein Vermögen, das Recht zu testiren und das Besitzthum in jeder beliebigen Art zu veräußern; sie garantiren Jedem ohne Unterschied der Nationalität die Unverletzlichkeit des Hausrechtes, die Freizügigkeit, die freie Ausübung des Lehrberufes und machen die öffentlichen Aemter unabhängig von dem religiösen Bekenntniß, sie garantiren die Gewissensfreiheit und die Ausübung aller religiösen Gebräuche, nur darf gegen die Ehrfurcht nicht verstoßen werden, welche man der Staatsreligion schuldig ist. (§ 11 der Constitution.) In Auslegung dieses Artikels haben wiederholt Regierungen und Gerichtshöfe die Unverletzlichkeit der Preßfreiheit bestätigt. Tempel und Friedhöfe aller Confessionen stehen unter dem Schutze der Verfassung. Allerdings erlaubt das spanische Gesetz öffentliche Ceremonien bloß der katholischen Kirche, wodurch aber die anderen Kirchen in keiner Weise in ihren Rechten geschmälert sind; das liegt weder in den Intentionen des Gesetzgebers noch in der thatsächlichen Praxis. In Madrid existiren fünf evangelische Kapellen und Kirchen für Lutheraner, Calviner und Anglikaner, welche ungestört ihren Gottesdienst in spanischer Sprache verrichten, ohne irgendwie gestört zu werden. In anderen evangelischen Kirchen wird der Gottesdienst deutsch, englisch und auch in anderen Sprachen abgehalten; die Ankündigungen über die Zeit des Gottesdienstes liest man an den Thüren der betreffenden Kirchen. Und wie es in Madrid gehalten wird, so geschieht es im ganzen Lande; wir zählen an evangelischen Kirchen drei in Sevilla, zwei in Barcelona, eine in Cadix, in Saragossa, Valladolid, Salamanca, Bilbao, Santander, Malaga, Granada, Cordova u. s. w., ohne die evangelischen Missionen zu zählen, die über das spanische Gebiet verbreitet sind. Die Protestanten besitzen mehrere confessionelle Zeitschriften und literarische Gesellschaften in Madrid, Barcelona und Sevilla und eine eigene Druckerei zur Verbreitung der Bibel. Das Centennarium Luthers wurde mit großer Feierlichkeit begangen und öffentlich in den Zeitungen angekündigt. Der spanische Katholik ist dem Andersgläubigen nicht feindselig und kennt noch weniger eine Unterscheidung zwischen Juden und Protestanten, welche hier volle Freiheit genießen, Synagogen erbauen dürfen, und selbst eine religiöse Propaganda wäre ihnen nicht verwehrt. Die Regierung garantirt jedem Einwohner Spaniens die uneingeschränkteste Religionsfreiheit, das Recht Tempel zu errichten und Friedhöfe anzulegen. Die Regierung garantirt ans Grund der bestehenden Verfassung den Widerruf des Ediktes von 1492 (Ausweisung der Juden) und ladet Juden ein, nach Spanien zu kommen, mit der Zusicherung, dort gut ausgenommen zu werden und von der Regierung, als der Trägerin der öffentlichen Meinung und der autoritären Vertreterin des spanischen Volkes, mit Wohlwollen und Sympathie beschützt zu werden, wie der Conseilspräsident Sagasta in einem officiellen Schreiben Herrn Guedalla in London verkündet hat. Auch unser Klerus ist der Bewegung zur Rückkehr der Juden nach Spanien freundlich gesinnt und die gleiche Stimmung herrscht im Vatican vor, wie von officiöser Seite verlautet. Als Beweis diene Ihnen folgende Thatsache:' Herr Moritz Hautkal, israelitischer Confession, ist soeben in Kartagena mit einer spanischen Katholikin, Mdle. Amalie Giron, auf Grund eines ohne Schwierigkeit vom heiligen Stuhle erlangten Dispenses kirchlich getraut worden, ohne der Religion seiner Väter untreu werden zu müssen. Die intransigente, katholische Presse hat keinen Einfluß auf die öffentliche Meinung; die letzten Sitzungen des Senats haben bewiesen, daß seine bedeutendsten Mitglieder, sowie die hervorragendsten Politiker Spaniens Freimaurer sind, wiewohl vom Standpunkte des strengen Katholicismus der Jude dem Freimaurer vorzuziehen ist. Außer den Garantien der spanischen Verfassung, für deren unparteiische Ausführung der Minister Sagasta sich verbürgt, hat sich ein Comits gebildet mit der Aufgabe, die einwandernden Juden gegen jede Verletzung in Schutz zu nehmen und ihnen in allen Fällen unentgeltlichen Rechtsbeistand zu leisten, ihre Sache jederzeit vor den Gerichten und vor der Oeffcntlichkeit zu führe». Vergleichen Sie damit die Lage der Juden in Rumänien und Rußland und berücksichtigen Sie das Geschick Ihrer Glaubensgenossen, welche bis nun in Spanien weilen, so werden Sie zugeben, daß die israelitischen Einwanderer einen guten Tausch machen würden, sobald sie sich bei uns niederlassen. Einige gesetzliche Reformen zur gänzlichen Gleichstellung aller Bekenntnisse wären allerdings noch nothwendig. 3*