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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-01-11 · Heft 2 (11.1.1887) · p. Seite 20

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 2 (11.1.1887)
Date
1887-01-11
Page
Seite 20 (sequence 4)
Language
German
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20 lassen, bis ihm das feste Vertrauen seiner Gemeinde geworden. So sei es sein wohlgepflegtes Werk, Trost und Beistand allen Hülfsbedürftigen zu bringen. Insbesondere wende er auch seine Aufmerksamkeit den Hospitälern und, wo es nahe liegt, den Strafgefangenen zu. Im Allgemeinen hat der Rabbiner die Würde seines Amtes und seiner Person zu wahren; nicht stolz, eingebildet und aristokratisch sei er, aber auch nicht allzu bescheiden oder gar kriechend. Es hat viel Mühe gekostet, den Stand wieder zu einer höheren Achtung zu erheben; möge er sich auf der Höhe erhalten! Endlich hat der Rabbiner neben dem Vorstand die Gemeinde auch nach außen zu vertreten und wenn sie angegriffen wird, für sie einzutreten. Im Innern sei die Erhaltung des Friedens und die Schlichtung jedes Streites seine Sorge. Um so vielen und großen Ansprüchen zu genügen, hat selbstverständlich der Rabbiner einen ganz anderen Bildungsgang zur Vorbereitung zu verfolgen. Früher ging er vom Chcder zur Jeschibah, und verweilte hier so lange, bis er die nöthige Reife erlangt hatte, worauf er sich von einigen autoritativen Rabbinen Zeugnisse über seine Befähigungen verschaffte. Jetzt muß der zukünftige Rabbiner das Gymnasium und die Universität besuchen und sich daneben so viele Kenntnisse in der hebräischen Sprache und Literatur erwerben, um genügend vorbereitet in eine Rabbinerlehranstalt einzutreten, in dieser einige Jahre eifrigst zu studiren und nach einer Prüfung das Rabbinerdiplom zu erhalten. Hierbei gilt es, die allgemeine wissenschaftliche Bildung nicht zu vernachlässigen. — So viele Anforderungen bedingen auch eine andere Stellung. In Frankreich, Belgien, Baden und Württemberg sind die Verhältnisse der Rabbiner gesetzlich geordnet. Eine gewisse Abhängigkeit von der Gemeinde besteht aber auch hier, weil die den Rabbinern von Seiten des Staates bewilligten Gehälter meist nicht auskömmlich und jene deshalb auf Nebeneinkünfte angewiesen sind. In Oesterreich und Bayern sind sie allein befähigt, gesetzlich anerkannte Trauungen zu vollziehen und die Matriken zu führen. In den übrigen Staaten, namentlich in Preußen, ist es den Gemeinden völlig überlassen, ob sie Rabbinen anstellen wollen und unter welchen Bedingungen und wen sie dazu wählen mögen; von einer Prüfung ist nicht die Rede. Haben sich nothwendiger Weise gegen die äußerst geringen Gehälter der früheren Rabbiner diese bedeutend aufgebessert, so sind sie doch außer in den größeren Gemeinden noch sehr mäßig. Dabei besieht noch die Unsitte, daß mit Ausnahme der großen Gemeinden die Anstellung immer nur auf Zeit geschieht, so daß die Abhängigkeit vom guten Willen der Gemeinde immer vorhanden bleibt. Man kann zugestehen, daß bei Neubesetzung ein Provisorium von etwa drei Jahren eintrete, daß aber nach dem Verlauf derselben die Anstellung nicht definitiv werden sollte, erscheint uns unwürdig. Auch auf diesem Gebiete hat die Entwickelung noch mannigfache Verbesserung zu erivirken. Literarischer Wochenbericht. Bonn, 20. Dezember. „Alte Denkmäler u. s. w. von A.H. Sayce". (Forsetzung nnd Schluß.) Im vierten Capitel beschäftigt sich der Vers, mit dem eghptischen Ursprung des Alphabets, dem moabitischen Meschah-Steine und der Siloah- Jnschrift. Die linguistische und historische Bedeutung des Meschahsteines, wodurch besonders einige in der Bibel erwähnte Oertlichkeiten Moabs bestimmt werden, ist bekannt. Die Ursprungszeit der Siloahinschrift und des durch sie gefeierten Tunnels ist noch jetzt unbestimmt, der Vers, führt sie auf Salomo zurück. Im folgenden Capitel läßt er sich über die neuen Entdeckungen aus, durch welche der Bestand eines großen Reiches der in der h. Schrift schon zu Abrahams Zeit (Hebron) oft erwähnten Hettiter bekundet worden, ohne daß es bis jetzt gelungen ist, die diesen eigenthümlichen hieroglyphischen Schriftzüge und Sprache zu entziffern. Sie hatten bereits eine Kunst, an welche sich die griechische lehnte, wie die Ausgrabungen Schliemann's in Mykene erwiesen haben. Ihre Macht wurde durch die Assyrer in der Schlacht von Karkar gebrochen. Am meisten Licht bekommt die Bibel durch die assyrischen Keilschriften, welche über die Kämpfe von Israel und Juda gegen die Assyrer eine größere Klarheit verbreiten. Allerdings stimmen die Berichte nicht immer überein; doch bestehen die Verschiedenheiten zumeist in den Zahlangaben und bei genauerer Prüfung zeigt es sich, daß die Irrungen ebenso oft auf Seiten der Keilinschriften als auf der der historischen Berichte in der Bibel sich befinden. Es sind ja nicht blos in der letzteren Fehler der Abschreiber vorhanden, sondern, wie es stets bei kriegführenden Mächten der Fall ist, daß die Vorfälle, namentlich was Zahlen anbetrifft, verschieden angesehen wurden. Wir können hier den Details nicht folgen, sondern wollen nur das hervorheben, was sich auf den Untergang des Zehnstämmereiches (Samarien) bezieht. Was besagt nun 2. Kön. 17, 6? „Im neunten Jahre Hoseas nahm der König von Assur Samarien ein und führte Israel hinweg nach Assur und ließ sie wohnen in Chelach und Amchabar, dem Strome Gosans und in den Städten der Meder". Und B. 23: „Und Israel ward weggeführt aus seinem Lande nach Assur bis auf diesen Tag; und der König von Assur ließ Leute kommen aus Babel und aus Kutha und aus Ava und aus Hamath und Sepharvajim und ließ sie wohnen in den Städten Samariens anstatt der Söhne Israels, und sie nahmen Samarien in Besitz und wohnten in dessen Städten." Als die neuen Bewohner von Löwen viel geplagt wurden, die wohl durch die Verödung des Landes herbeigezogen worden, schrieben sie es dem Zorne „des

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