Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 1 (4.1.1887)
- Date
- 1887-01-04
- Page
- [Seite] (sequence 22)
- Language
- German
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seien. Dr. Phtlippsvn miifUc ntcf)l der überzeugte und kgeisteue Bertheidiger der israelitischen Lehre gewesen sein, batte er eine so grundlose Schmähung unbeanstandet gelassen. Zahlreiche öffentliche Zeitschriften druckten sein Sendschreiben an boxt Minister ab, ba» dessen Behauptungen entscheidend loidertegt. Einige Tage später erhielt v. Bethmann-Hollweg seine Entlassung; daß die von ihm gezeigte Intoleranz zu seinem Sturze beigetragen, sprachen die Tageblätter nachdrücklich aus. Eil: neues Zeitalter begann für Deutschland mit den glorreichen Kriegen der Jahre 18i>(5 und 1870, Kümpfen, an denen auch die israelitischen Jünglinge sich mit voller Hingebnng und Begeisterung betheiligten. Den frischen, liberalen On't]t, der damals unser Baterland durchzog, wollte die A. d. I. auch ani die Verhältnisse seiner israelitischen Sohne lenken. Auf ihre Anregung betrauten ihren Redaeteur 400 jüdische Gemeinden mit einer Petition an das Norddeutsche Parlament um Aushebung der letzten, in dessen Wirkungsbereiche noch bestehenden Ausnahmegesetze (IG>7). Was Preuffeu im Bescnldereu aubetraf, so richtete Philippson, int Aufträge jener Genteinden, im Januar 1an den ouim'ii Bismarck als den Präsidenten des Staatsministerinuts das Gesuch llin wirkliche Anstellung der gesetzlich daztt betahigtett Israeliten im Lehr-- mtb Richterstaude. Freilich hat damals der Unlerrichtsminifter von Bknhler für feilten Theil vetneitte.'td geatttloorlel. Allein über ihn wie über seinen Borgänger v. Bethmaun-Hollweg ist die Geschichte schnell lmuveg und zu edleren itnd gerechteren Prinzipien übergegattgen. R'oclt in demselben Jahre, am o. Juli 18(50, erklärte ein Gesetz des 'Norddeutschen Bundes, das lveiterhin auf das gesanmne deutsche Reich übergegaugett ist, alle Ausnahmemaßregeln gegen die Juden für aufgehoben. Drei Jahre spater war die bornirte Unduldsamkeit Mühler's so allgemein und tief verhaut geworden, daß er, zum Jubel des ganzen preußischen Bottes, seiner Stellung beraubt wurde. Seitdeut sittd Israeliten in Preußen nicht ttur im juristischen Fache, umkni auch an mittleren und höheren Schulen, sowie an Universitäten angestellt worden. Mag sie hierbei noch manche faktische Beschränkung treffen, im großen ist der Sieg errungen, und niemals ward mau der A. {). d. I. und ihrem Redakteur dasBerdiextst absprechen können, an dessen langerund mühevoller Erkämpfung den reichstenAntheil genommen zu haben. Diese Zeitung toar es, welche die volle Betheiligung der israelitischen Krieger an den Kämpfen des Jahres 1870 mit nanstijchen Belegen mnvidersprechlich nach wies und ans eilte angemessene Pflege der jüdischen Seelsorge für jette hintvirkte. Aber die A. Z. d. I. war nicht in patriotischer Ausschließlichkeit besangen. Sie hat nach dem Friedensschlüsse Sammlungen für die durch den Krieg geschädigten Glaubensgenossen in den neu erworbenen Provinzen angeregt. Die Reaktion gegen den hohen Aufschwung jener Jahre blieb leider nicht ans. Mit dem unseligen Eulturkampf wurde eine Aera gegenseitiger Verbitterung und Verhetzung der Religionsparteien eröffnet, die zur Erstickung jedes Rechtsj gefühls und jeder Schatnhaftigkeit Andersgläubigen gegenüber j führte. Als die Mehrheitsbekenntnisse schließlich sandelt, daß sie einander nichts anhaben konnten, wandten sie den ganzen Aerger, die ganze Wuth des langen erbitterten Streites gegen eine schwache, wehrlose Minderheit — gegen das Häuflein deutscher Juden. Diese Dinge sind noch so frisch in der Er innernug, ja sie lvirken noch derart nach, daß wir sie hier nur eben zu streifen brauchen. So wenig die A. Z. d. I. sich mit den innern Angelegenheiten der andern Kirchen befaßte, sie war sofort kampfbereit, als es galt, den Bestand, das Ansehen und die Rechte des deutschen JudenchnmS zu schützen. Die viel berufenen Maigesetze berührten letzteres insofern, als sie einem jeden den Austritt aus seiner Religionsgemeinschaft gestalteten, ohne daß er einer andern sich anzuschließen brauchte. Dazu beantragte Dr. Laster in seinem unpraktischen Jdealistuus ein besonderes Gesetz, welches Israeliten, die mit den bestehenden Gemeiudeeinrichtungen ihres Wohnortes unzufrieden wären, es erleichtern sollte, ans demselben auszuscheiden, ohne den Charakter als Israeliten zu verlieren. Der Redaeteur dieser Ztg. fürchtete, daß ein solches Gesetz den Bestand zumal der finanziell schon schwer be lasteten mittleren und kleineren Gemeinden gefährden werde. In einem offenen Sendschreiben suchte er Lasker seiner irrthümlichen Boranssetzungen zu überführen und veranlaßte zahlreiche Gemeixxden, sich mit Petitionen gegen dessen Bor schlag an den Reichstag zu wenden. Freilich vertnochte dies die Annahme des „Austrittsgesetzes" nicht zu hindern; allein es wurden demselben doch, infolge der von Philippson angeregten Bewegung, zahlreiche Beschränkungen hinzugefügt, welche es für die Praxis ziemlich ungefährlich gemacht itnb so die Hoffnungen der Separatisten getäuscht haben. Es gehörte damals Math dazu, km auf der Hohe seines Ansehens stehenden Führers der national-liberalen Partei, dem Stolze seiner Glaubensgenossen gleichfalls vom Standpunkte eines liberalen Israeliten entgegen zu treten. Philippson hat diesen Muth gezeigt, und zahlreiche Gemeinden verdanken seiner Anregung geradezu ihren Bestand.