Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 1 (4.1.1887)
- Date
- 1887-01-04
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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9 sucht, letzteres lieferte auch einen großen Ueberschuß. Diese Thätigkeit hat das Prestige des Vereins sehr gehoben und sind in neuester Zeit eine ganze Reihe angesehener Männer demselben beigetreten, darunter Rabbiner sowohl von der orthodoxen als von der Reformsynagoge. Es ist erfreulich, daß ans dem Gebiete der Wohlthätigkeit wenigstens die religiösen Streitigkeiten aufhören und Israel einig wird. Hamburg, 19. Dezember. (Berichtigung.) Wenn in einer Correspondenz von hier jüngst Herr vr. Jonas als „erster Prediger am israelitischen Tempel" bezeichnet wurde, so trifft dies nicht zu, da die Prediger am israelitischen Tempel coordinirt sind. Bonn, 23. Dezember. ^Privatmitth.) Gegen die Berliner „Volks-Zeitung". Die Berliner „Volks-Zeitung", die „Urwähler-Zeitung", hat seit langer Zeit den wahrscheinlich wohlverdienten Ruf, bei ihrenl zur Schau getragenen Freisinn allerhand Sonderbarkeiten, wohl auch Absurditäten in ihren Spalten zu Tage zu bringen. Als eine solche können wir den Artikel vom 22. Dezember mit der Ueberschrift „Zur praktischen Lösung der Judensrage" bezeichnen. Wir wissen nicht, ob er in uns mehr Entrüstung oder mehr Lachlust hervorgerufen hat. Gewiß ist es, daß der Verfasser jenes Artikels, während er die „Judenhetze" Stöckers und Genossen verurtheilt, er eine viel heftigere „Judenhetze" hervorzurufen sich bemüht. Wir sind nun durchaus nicht willens, ihm seine Meinung über gewisse religiöse Vorschriften und Einrichtungen des Judenthums übel zu nehmen oder gar darüber mit ihm in eine Erörterung und Polemik einzutreten. „Gedanken sind zollfrei", und dieselben öffentlich auszusprechen, ist ein verfassungsmäßiges Recht. Aber darin liegt auch nicht der Kern jenes Artikels. Um es kurz zu sagen, er fordert den Staat auf, durch Gesetze den Juden zu verbieten, den Sabbath und die Feste zu halten, in hebräischer Sprache zu beten, nach dem jüdischen Kalender zu rechnen, kein Schweinefleisch zu essen, er will das Schächten verboten haben, die Beschneidung u. s. w. Welch' ein Liberalismus! Welch' ein Freisinn! Welche Begriffe von Religionsfreiheit, Gewissensfreiheit, freier Religionsübung! Das wären doch Gesetze, welche viel härter als die Maigesetze wären. Warum eifert der Verfasser nicht dagegen, dag in der katholischen Kirche die lateinische Sprache die Gebetsprache ist, daß die vom Staate nicht sanktionirten Festtage gehalten werden, an denen doch selbst der Reichstag und der Landtag keine Sitzung und z. B. in den Rheinlanden selbst die protestantischen Schulen keine Unterrichtsstunden halten, daß die Katholiken ihre Fasten, selbst an jedem Freitag, beobachten, was doch so gut wie die jüdischen Vorschriften eine „volkswirthschaftliche Bedeutung" hat? Das sind die Leute, die stets gegen die „Staatsomnipotenz", gegen den „Polizeistaat" deklamiren! Gesetze sind doch da, um ausgeführt zu werden, so daß auf deren Verletzung strafrichterliche Verfolgung einlrete. Der Artikelschreiber will also, daß der Polizist und der Staatsanwalt in die Synagogen gehen, um zu hören, ob da Hebräisch gebetet werde, und darüber ein Protocoll aufzunehmen; daß der Polizist und der Staatsanwalt in die Häuser der Juden dringen, um zu erkunden, ob da Sabbath oder Fest eingehalten, ob da etwa Mazzoth und ob kein Schweinefleisch gegessen werde oder auch, ob man da irgend einmal nach dem Mondjahre zähle! Man wird zugestehen, daß diese „praktischen" Vorschläge doch mehr lächerlich als ernst zu nehmen sind. Der Mann meint nämlich, der Jude, der den Sabbath feiert oder Hebräisch betet, sei kein nationaler Deutscher, sondern halte die jüdische Nationalität aufrecht. Dies ist eine Beschränktheit, eine Einseitigkeit ohne Gleichen. Wie? Besteht die Nationalität nur in einer vollständigen ausnahmslosen Uniformität in Sitten und Gebräuchen? Besteht sie nicht vielmehr in Geist und Gesinnung, in Hingebung und That? Fordert sie, daß jede Individualität, jede herkömmliche Gepflogenheit, jede religiöse Ansicht als antinational aufgegeben oder vom Gesetze verfolgt werde, wenn jene anch nicht im Geringsten mit einer wohlbegründeten Forderung der Nationalität im Widerstreit steht'? Darf dem Individuum jede freie und eigenartige Bewegung untersagt werden, wenn irgend ein Skribler auf die Meinung kommt, dieselbe sei nicht national? Nun, der Autor jenes famosen Artikels muß doch gefühlt haben, daß der Staat schwerlich selbst gegen die wehrlosen Juden, die keine Millionen Seelen, welche den Kampf aufnehmen können, hinter sich haben, solche Gesetze erlassen werden, oder daß sie überhaupt ausführbar wären. Denn er greift sofort zu einen! anderen Mittel Er fordert alle Inden, die sich nicht mehr als Juden fühlten, aus, zu einer Kirche überzutreten oder unter die Dissidenten zu gehen. Er hatte also kein Bewußtsein davon, was es heiße, vor Gott und Menschen die Glaubenslehren einer Kirche zu beschwören, nur wenn man mit den alten überkommenen Vorschriften nicht mehr übereinstimmt. Glücklicher Weise besteht innerhalb des Judenthums gegenwärtig völlige Freiheit in allen religiösen Dingen; niemand kann für die Nichtbeobachtung einer religiösen Vorschrift verketzert, mit dem Bann belegt, ausgeschlossen oder irgendwie verfolgt werden. Warum also jemand zu den Dissidenten gehen solle, ist nicht erfindlich. — Mit den mehrfachen Widersprüchen in jenem Artikel, mit den Unrichtigkeiten, deren er sich schuldig macht, wollen wir uns hier nicht weiter beschäftigen. Es genügt wohl vollständig, jene beiden Kernpunkte des Artikels hervorgehoben zu haben, um ihn in seiner ganzen Nichtigkeit zu kennzeichnen. Das heißt doch, nicht dem Absolutismus, sondern dem Despotismus das Wort reden, und zwar in einem i