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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1887-01-04 · Heft 1 (4.1.1887) · p. Seite 8

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
51 (1887)
Issue
Heft 1 (4.1.1887)
Date
1887-01-04
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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8 in einer Rede in der jüngsten Versammlung der Christlich- Socialen, einer Rede, die auch dadurch von seinen anderen abwich, daß die Juden nicht darin vorkamen. Der Tadel, meinte er, den die „Nordd. Allgem. Ztg." am Abend vor der Wahl über seine Partei ausgesprochen, habe Biele abgehalten, zur Urne zu gehen. Das heißt doch wohl einem Artikel am Vorabend der Wahl zu vielen Einfluß beilegen! Jndeß wenn man den eigentlichen Grund nicht eingestehen will, nämlich daß ein großer Theil des nichtfreisinnigen Publikums doch nichts mit Herrn Stöcker und seinem Schützling, dem Antisemiten Gerold, in Wahlangelegenheiten zu thun haben will, so greift man nach jedem Vorwand. Uebrigens fügte Stöcker hinzu, daß, wenn man ihm noch einmal das clericus taceat in foro! d. h. der Geistliche schweige in der politischen Volksversammlung zurufen sollte — er dem doch keine Folge leisten werde. Glück auf den Weg! Stöcker begiebt sich nach Schlesien zu einer Rundreise „in Sachen der innern Mission", und hat einen Vortrag in Görlitz angekündigt. — Folgender gerichtlicher Vorgang ist wohl in mehrfacher Beziehung interessant. Er giebt uns ein Beispiel des traurigen! Verhaltens nicht weniger Lehrer gegen ihre jüdischen Schüler, das wahrlich «eine Disciplinarstrafe verdiente. Andererseits enthält er ein gerichtliches Urtheil, wie es bereits von mehreren Gerichtshöfen gefällt worden, nämlich daß „antisemitisch" eine Beleidigung sei. Neulich urtheilte ein Gerichtshof, daß „Judenjunge" gegen einen jüdischen Knaben keine Beleidigung sei, und jetzt ist „antisemitisch", d. h. Gegner der Semiten resp. der Juden, für einen christlichen Lehrer eine Beleidigung. Darnach verüben diejenigen, welche sich selbst als Antisemiten bezeichnen, eine Selbstbeleidigung. Der Vorgang ist folgender: Eine Briefkastennotiz in Nr. 26 des „Reichsfreund", welche sich mit dem Realschullehrer Hofmann am Realgymnasium zu Reichenbach in Schlesien beschäftigte, führte gestern den Redakteur des genannten Blattes, Emil Barth, vor die II. Strafkammer hiesigen Landgerichts I. In jener Briefkastennotiz war einem Abonnenten in Reichenbach der Rath ertheilt worden, über angebliches antisemitisches Gebühren des Lehrers Hofmann Beschwerde zu führen. Letzterer hat sich dadurch beleidigt gefühlt und den Strafantrag gestellt. Theils durch das Zugeständniß des Beleidigten, theils durch kommissarische Vernehmung mehrerer Schüler des Gymnasiums in Reichenbach ist Folgendes festgestellt worden: Herr Hofmann unterrichtet u. a. in der Quarta im Latein, und als ein Schüler bei der Uebersetzung einmal eine Präposition falsch gebrauchte, indem er sagte: „ich gehe in der Schule", antwortete ihm der Lehrer: „Das ist Karlsplatz-Deutsch!" Er ließ es aber dabei nicht bewenden, sondern gab zu dieser Bemerkung noch folgende Erläuterung: „Auf dem Karlsplatz in Breslau wohnen die Schacherjuden, welche zu den Vorübergehenden immer sagen: „Nischt zu handeln? Alte Kleider? Alte Hosen?" Einige der Schüler haben sich durch diese Bemerkung und daran sich knüpfendes Kichern einzelner Mitschüler verletzt gesuhlt, und der Vater eines solchen Schülers hat den Thatbestand der Redaktion des „Reichsfreundes" mitgetheilt, um so mehr als bekannt war, daß der Lehrer Hofmann einzelne der Schüler auch mit ihnen nicht zukommenden Vornamen, wie „Isaak", „Jakob" u. dergl. belegte. Lehrer Hofmann hat bei seiner Vernehmung bestritten, daß er antisemitische Tendenzen verfolge, und behauptet, daß er lediglich Unterrichtszwecke mit jenen Bemerkungen im Auge gehabt habe. Der Staatsanwalt glaubte dem Lehrer Hofmann darin und meinte, daß man sich doch hüten sollte, den Antisemitismus bei den Haaren herbeizuziehen. Thatsächlich sei doch der Ausdruck „Schacherjude" ganz in den Sprachgebrauch übergegangen, als typische Bezeichnung für solche Leute, die ohne festes Geschäft mit alten Kleidern handeln. Daß die Briefkastennotiz eine Beleidigung für den Lehrer Hofmann enthalte, sei zweifellos, und er beantrage 100 Mark Geldbuße event. 20 Tage Gej fängniß. Der Bertheidiger machte den Schutz des § 193 geltend und hielt es dagegen durch die Beweisaufnahme für erwiesen, daß sich der Lehrer Hofmann eines ungehörigen antisemitischen Gebahrens schuldig gemacht habe. Ter Gerichtshof billigte dem Angeklagten den Schutz des 8 103 nicht zu und glaubte zu einer Verurtheilung kommen zu müssen, da die Notiz nicht eine Thatsache, sondern ein Urtheil in beleidigender Form darstelle. Im Uebrigen habe aber der Gerichtshof aus der Beweisaufnahme die Ueberzeugung gewonnen, daß das Auftreten des Hofmann nicht ein solches war, wie es sich für einen Lehrer schicke; vielmehr habe sein ganzes Auftreten gezeigt, daß es ihm darauf angekommen sei, die jüdischen Schüler zu verunglimpfen. Aus diesem Grunde hat der Gerichtshof nur auf eine Geldstrafe von 15 Mark event. 3 Tage Gefängniß erkannt. Berlin, 16. Dezember. (Privatmitth.) Vor einiger Zeit hatten wir Gelegenheit, von dem Verein „Cora" zu berichten. Dieser Verein versandte vor Kurzem ein Circular, aus dem hervorgeht, daß er in diesem Jahr 1000 Mark bereits zur Unterstützung der Colonie Jessud Hamaaloh abgesandt hat. Außerdem ist ein beträchtlicher Bestand in der Kasse und auch die. Schlußabrechnung des Jahres 1886 wird noch aus den Filialen des Vereins größere Summen in die Centralkasse fließen lassen. Für das Jahr 1887 ist bereits die Organisirung neuer Zweigvereine in Breslau und anderen Orten projectirt, und täglich kommen neue Mitglieder aus den verschiedensten Orten zu. Der Berliner Zweigverein hat seinen Winterfeldzug mit einem Vortrag des Herrn Dr. Herzberg aus Jerusalem begonnen und demselben bald ein Concert folgen lassen. Beide Veranstaltungen fanden großen Beifall und waren von mehr als 200 Personen be-

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