Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 51 (1887)
- Issue
- Heft 1 (4.1.1887)
- Date
- 1887-01-04
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
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seinem Thun und Lassen zu streben, ob er auch zur höchsten Höhe nicht gelangen könne. Im Uebrigen weiß Renan doch die Vorzüge des mosaische/'Gesetzes zu würdigen und spricht darüber manches schöne Wort aus, das uns erfreute. So sagt er (S. 529): „Dieses Gesetz ist einfach, aber enthält in Wirklichkeit alle civilisatorischen Principien, die mau an Moses ehrt. Ein Geist der Menschlichkeit und der Sanftmuth hat die Religion durchdrungen: Gott ist gerecht und barmherzig, er ist der Beschützer des Schwachen; man gefällt ihm durch Güte; bestraft den ungerechten und grausamen Menschen. Das Schicksal (Fatum) ist beseitigt; dieses Volk ist allerdings das Volk Gottes; es wird in der Welt die wahre Religion schaffen." — (S. 532) „Die alten Religionen, in denen Gott seine Güter demjenigen zuertheilt (oetroie), der ihm die schönsten Opfer darbringt und am eifrigsten seine Riten übt, sind gänzlich verlassen und überschritten." — (S. 540) „Die Gewalt war die einzige Beherrscherin der primitiven Menschheit. Der Schwache erhielt erst viel später seinen Anwalt. Wir glauben, daß die ältesten Verteidiger des Unterdrückten die Propheten Israels waren. Das Deuteronomium ist der erste ein wenig verbreitete Codex, in dem man für den Schwachen ein Schutzsystem auf Kosten der Reichen und der Starken aufstellen wollte." — Herr Dr. B. Ziemlich, Rabbiner in Nürnberg, hat soeben: „Das Machsor Nürnbergs. Ein Beitrag zur Erforschung des Ritus und der Commentarliteratur des deutschen Machsor (Berlin, Menge 1886)" erscheinen lassen. Das Nürnberger Manuskript in der dortigen Stadtbibliothek ist eines der prächtigsten hebräischen Manuskripte und stammt aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Durch frühere Schriftsteller ist über den Ursprung und den Gebrauch dieses Codex viel Falsches verbreitet worden, von welchem sich selbst Zunz! nicht frei machen konnte. Unser Autor hat mit vieler Umsicht und Sachkenntniß dieses Manuskript zum Gegenstand! einer sorgfältigen Untersuchung gemacht. Nach einer aussührlichen Beschreibung des Codex giebt er eine Geschichte desselben, so weit sie sich eben geben läßt. Er beweist, daß derselbe nicht in Nürnberg geschrieben worden, vielleicht in Regensburg, und daß er nicht in der Synagoge zu Nürnberg gebraucht ward, so daß er nicht etwa einen Nürnberger Ritus vorstellt. Dies erweist sich schon durch die vielfache Einfügung mehrerer Gebeistücke für denselben Zweck. Vielmehr „enthält unser Machsor in seinen Grundzügen den späteren polnischen Ritus. Nur in verhältnißmäßig wenigen den deutschen Ritus charakterisirenden Einzelheiten stimmt es mit diesem überein. Häufiger jedoch sind die Fälle, in denen das Machsor Nürnberg sich sowohl von dem deutschen, als auch von dem polnischen Ritus unterscheidet, und das eben verleiht unserem Machsor seine Eigenthümlichkeit und sein besonderes Interesse. Nicht nur ist die Auswahl und Anordnung vieler Pijutim, Kinot und Selichot eine andere, sondern eine große Zahl, etwa 150 synagogale Dichtungen, find in unserem Machsor enthalten, die nur in seltenen, meist handschriftlichen Ritualien sich vorfinden." Um so aiierkennenswerther ist die Mühewaltung des Verf. in der genauen Beschreibung des Ritus des Machsors und in der Prüfung des Commentars. Hierfür werden ihm die Freunde dieses speciellen Literaturzweiges dankbar sein. Bon dem Rechtsanwalt in Fürth (Bayern) Di-. Moritz Wittelshöfer sind „Beiträge zur Revision der Reichs- Justiz-Gesetze" (Fürth, Eßmann 1887) erschienen, deren wir hier um so lieber Erwähnung thun, als die betreffenden Fragen jetzt vielfach discutirt und sehr verschieden beantwortet werden, der Verfasser aber sie mit juridischem.Scharfsinn und unparteiischem Geiste behandelt. Er bespricht das Gerichtsverfassungsgesetz, die Civilproceßordnung, die Concurs- und die Strafproceßordnung, das Strafgesetzbuch, die Anwalts- Gebühren-Orduung, das Handelsgesetzbuch, das Haftpflichtgesetz, das Kranken-Bersicheruttgs-Gesetz und das Gesetz zur Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, alles dies in ansprechender und anregender Weise. — Der fleißige und umsichtige Sekretair der jüdischen Gemeinde in Frankfurt a. M., Elias Nllmann, hat wieder die Genealogie einer aus Frankfurt stammenden, vielverzweigten jüdischen Familie und zwar die der de Worms bearbeitet. Man weiß, daß diese Familie gerade in der letzten Zeit Notorietät erlangt hat. Der Ahne derselben war Hirsch Amschel Mendler-Oettingen, geboren 1644. Der Adel ist österreichisch, aber von der Königin von England anerkannt. — In Bukarest erscheint ein neues Wochenblatt »zur Vertheidigung der Juden in rumänischer Sprache, »Inirutiren", unter der Redaction des Herrn Adolf Steinberg. Möge demselben eine ausgedehnte und lange Wirksamkeit beschieden sein. m ig m-\<xc ijz-iscijk 4't/l. Deutschland. Berlin, 16. Dezember. (Privatmitth.) Es ist immerhin bezeichnend, daß Stöcker jetzt die Niederlage, die er und seine Partei iw ersten Wahlbezirke erlitten und die in dem Rückgang um ein Drittel der Stimmen gegen das vorige Jahr besteht, den Organen der Regierung zuschreibt. Er behauptete dies