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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-12-12 · Heft 50 (12.12.1889) · p. Seite 783

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 50 (12.12.1889)
Date
1889-12-12
Page
Seite 783 (sequence 3)
Language
German
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783 auf, und du wirst „Befreiung und Rettung" sehen, wie sie unsre Väter gesehen durch mehr als drei Jahrtausende. Pest, 28. November, j Ein ungarisches Memorandum über die Einheit des Ludenthums. Den Verlauf der traurigen jüdischen Zustände in Ungarn haben wir in dieser Zeitung stets verfolgt, und wir bedürfen daher zum Berfiändniß des Folgenden nur eines kurzen Ueberblickes, da sich der Zwist bis zu einer, in keinem anderen Lande bis jetzt vorgekommenen Schärfe zugespitzt hat. Im Jahre 1869 berief die ungarische Regierung einen Congreß jüdischer erwählter Deputirten, um eine Gesammtorganisation zu berathen und zu beschließen. Kaum waren aber die Sitzungen des Congresses eröffnet, als sich die sog. Orthodoxen, weil sie sich in der Minderheit sahen und also den Congreß nicht zu beherrschen vermochten, zurückzogen, und die dennoch beschlossene Organisation, welche doch nur die äußeren Verhältnisse betraf, verwarfen. Damals schwärmte man in Ungarn für unbedingte Religionsfreiheit, die man jedoch nur principiell anerkannte und in keinem wesentlichen Punkte aussührte. Darf doch noch jetzt in Ungarn Niemand zum Judenthume übertreten und wird eine zwischen Juden und Christen stattfindende Eheschließung als ungesetzlich behandelt. Auf die Erklärung der Orthodoxen, sich der Congreßorganisation nicht unterwerfen zu wollen, ertheilte ihnen 1870 der Reichstag das Recht, unabhängige Gemeinden zu bilden und durch Entschließung des Kaisers wurde dies genehmigt. Seitdem bildeten sich in Ungarn dreierlei Gemeinden, oft in einer und derselben Stadt: die Congreßgemeinden, die orthodoxen und die 8tatu8 quo ante - Gemeinden. Daß dies immerfort zu Eifersüchteleien und Reibungen veranlaßt, kann man voraussetzen. Im Jahre 1880 botirtc der Reichstag das Landesrabbinerseminar und die Lehrer-Prüparandie aus dem jüdischen Landesfond, der durch die Haynau'schen Contributionen gebildet und nachmals vom Kaiser für jüdische Zwecke bestimmt worden. Hiergegen petitionirten die Orthodoxen um eine gleiche Summe, da der Fond allen ungarischen Juden gehöre. Die Antwort der Regierung lautete dahin, daß auch sie Subventionen erhalten sollj ten, wenn sie zweckmäßige Bedürfnisse nachwiesen. Die größte Verwirrung herrschte aber innerhalb der Judenheit in der Matrikenführung, welche eine höchst unzuträgliche Gestalt und Vernachlässigung angenommen hatte. Deshalb erließ der verstorbene Cultusminister Trefort ein diesen Gegenstand ordnendes Reglement im Jahre 1885 und 1888. Nach diesem mußten die Matrikenführung bisweilen die Orthodoxen einem Rabbiner einer Congreßgemeinde unterstellen. Hiergegen protestirten jene, wurden aber abschlägig beschieden. Jetzt aber haben sie eine neue Petition unter Leitung der sog. Durchführungs-Commission bei dem gegenwärtigen Cultusminister eingereicht, in welcher sie behaupten, daß die Juden in Orthodoxe und Neologen gespalten seien, welche ganz verschiedene Dogmen bekannten und deshalb zwei verschiedene Confessionen bildeten, die nichts mit einander gemein haben könnten. Sie unterstützten dies mit einer Erklärung sehr zahlreicher in- und ausländischer, namentlich galizischer Rabbiner. Der Cultusminister ließ nun an die jüdische Landeskanzlei, die an der Spitze der Congreßgemeinden steht, eine Aufforderung ergehen, hierüber ein Gutachten abzugeben. Der Präsident, Martin Schweiger, versammelte die Districtspräsidenten, und diese stellten ein Memorandum fest, welches sie durch eine Deputation dem Minister überreichten. In der Ansprache bestritt Herr M. Schweiger nachdrücklich die Behauptung der Orthodoxen und der Minister Csaky antwortete wörtlich: „Meine geehrten Herren! Schon der Umstand allein, daß ich die fragliche Petition Ihnen mitgetheilt und Sie in Angelegenheit dieser Petition angehört habe, beweist, glaube ich, klar genug, daß ich diese Frage gewissenhaft ventiliren, feststellen und von allen Seiten beleuchten will und nur dann, wenn ich klar sehe, gedenke ich meinerseits dieser Frage ge« genüber Stellung zu nehmen. Ich kann nicht leugnen, daß es eine sehr heikle Situation ist, in der die Regierung solchen Fragen gegenübersteht, denn die Freiheit des Gewissens steht und muß ja meines Erachtens auch über Allem stehen, denn Niemandes Gewissensfreiheit darf man in engere Grenzen bannen, sondern muß Jedem die Freiheit gewähren, seiner eigenen religiösen Ueberzeugung nach seinem Gewissen zu folgen. Ich fasse die Situation so auf, daß die Regierung nur vom administrativen Gesichtspunkte das Recht hat, sich mit solchen Angelegenheiten zu befassen. Wenn dasjenige, was von der einen Seite bestritten wird, daß nämlich eine dogmatische Abweichung existirt, von der anderen Seite acceptirt wurde oder acceptirt worden wäre, dann läge die Situation klar, daß die Regierung zwei von einander geschiedenen und gesonderten Parteien gegenüberstehe. Wenn aber von der einen Seite die Existenz der dogmatischen Abweichung bestritten und dies von der anderen Seite entschieden geleugnet wird, dann hat die Regiernkg, sich über die auseinandergehenden Meinungen erhebend, bloß den administrativen Standpunkt zu berücksichtigen; sie muß daher jene Einheit aufrecht erhalten, welche — so viel ich weiß — überall auf dieser weiten Welt vorhanden ist. Ich hoffe, daß diese Ungleichheiten und Streitigkeiten, welche in Folge der Verfügungen meiner verewigten Vorgänger entstanden sind — wiewohl diese Verfügungen zweifellos den besten Intentionen entstammten — mit der Zeit aufhören werden. Sollte aber dies nicht eintreten, dann muß vom Standpunkte 50*

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