Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-11-21 · Heft 47 (21.11.1889) · p. Seite 734

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 47 (21.11.1889)
Date
1889-11-21
Page
Seite 734 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3227771-3227819--46655-3266232
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

734 Ich möchte euch sogen und ich darf es sagen: Alles Geld dieser Nation würde die Menschen nicht in Versuchung geführt haben, sich in einen Kampf zu stürzen, wie sie ihn durchgefochten haben, wäre nicht die Hoffnung auf eine bessere Gewissensfreiheit gewesen, als die Bifchofskirche oder ein schottisches Presbyterium oder selbst ein englisches, wie wir es im Beginne seines Werkes gesehen, sie würde gewähren können. Die Gewissensfreiheit, sage ich, ist ein Fundamentales und muß so sein, um unsertwillen, wie auch für die, welche nach uns kommen werden." Nachdem nun der Vers, die thatsächliche Begünstigung dargestellt hat, welche Cromwell den Katholiken zu Theil werden ließ und wie er zwar einige Strafbestimmungen auf die Theilnahme am katholischen Gottesdienst erlassen, diese aber niemals zur Anwendung brachte, heißt es weiter: „Wie auf die Katholiken erstreckte sich des Lord Protectors Duldsamkeit auch auf die Juden. Die Pest des Antisemitismus, die gegenwärtig in einigen Ländern des Continents grassirt, war damals in England noch nicht erloschen; aber Cromwell zeigt sich frei von ihr. Den Juden war, seitdem König Eduard I. sie iusgesammt, über 16,000 an Zahl, des Landes verwiesen hatte (Juli 1290), der Aufenthalt in England untersagt. Als Cromwell die Herrschaft führte, wandte sich ein angesehener Amsterdamer Jude, Manasse den Israel mit dem Gesuche an ihn: es möge den Bekeunern mosaischen Glaubens das Verweilen auf englischem Boden gestattet werden. Für Bewilligung dieses Gesuches trat der Lord Protector persönlich ein; doch er begegnete im Schooße des eigenen Staatsrathes, wie auch in den Kreisen der Geistlichkeit mannigfachem Widerstande. Es ward geltend gemacht, daß die Juden Christum lästern und Eide nicht für bindend erachten, die sie einem Christen geschworen hätten. Allein durch solches Gerede ließ Cromwell sich nicht abhalten, zu erkennen, was wahr und zu thun, was gerecht war. Die Juden erhielten die Erlaubniß, nach England zu kommen und in Privathäusern ihres Gottesdienstes zu pflegen; sie haben seither als gute Staatsbürger sich betragen, als practische Geschäftsleute zur Förderung der Handelsblüthe von England das ihrige gethan. Gegen den Protector aber wurde aus dieser Judenfrage seitens der Royalisten Capital geschlagen: sie sagten ihm nach, daß er, mit gelehrten Rabbinern einverstanden, den Judaismus nach England überpflanzen wolle. Will man aus dem hier Beigebrachten und thatsächlich Belegten den Schluß ziehen, so kann er nicht anders lauten, als daß der Lord Protector ernstlich bestrebt war, Andersgläubigen, nicht bloß des protestantischen Bekenntnisses, innerhalb der Grenzen der Möglichkeit, Duldung zu gewähren. Es ist keine Frage, daß wir heutzutage den Begriff der Toleranz insgemein höher und weiter fassen, als Cromwell ihn gefaßt hat; sehr fraglich aber ist, ob wir mit der practischen Geltendmachung dieses Begriffes aller Orten und principiell um ein erkleckliches über Cromwell vorgeschritten sind — ganz davon abgesehen, daß es Parteien giebt, die vom Geiste der Unduldsamkeit erfüllt, über den großen Puritaner rückwärts schreiten möchten." Der echt liberale Geist, in welchem dieser Geschichtsforscher den obigen Artikel abgefaßt, machte es uns zur angenehmen Pflicht, diesen hier wiederzugeben. Wer das Genauere über den geschichtlich denkwürdigen Vorgang kennen lernen will, lese die Monographie des Dr. Kayserling über Menasse ben Israel nach/). In der That schreibt sich die Emaneipation der Juden in England von Oliver Cromwell her. Denn zwei wichtige Momente wurden ihnen von dieser Zeit an zu Theil: die freie Niederlassung auf englischem Boden und die unbeschränkte gewerbliche Thätigkeit. Wer hiermit die Lage der Juden während der zwei folgenden Jahrhunderte in den europäischen Continentalstaaten vergleicht, der muß den Juden in England einen der Emaneipation sehr nahen Zustand zuerkennen. Nachdem das englische Volk genügende Aufklärung gewonnen, ward es in der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts befähigt, auch in jüdischen Männern die Ehrenhaftigkeit und Tüchtigkeit anzuerkennen und sie in Stadt und County zu Ehrenämtern zu berufen. Es waren hier eben keine beschränkenden Gesetze aufzuheben. So wurden Juden zu Sherifs, Aldermen und Mayors (Bürgermeister) gewählt, von der Königin bestätigt und zum Theil zu Baronets erhoben. Es blieb nur noch der Eintritt in das Parlament übrig. Auch dieses war ihnen durch Gesetz nicht verschlossen, jedoch durch die Form des abzulegenden Eides unmöglich. Das Volk half auch hier. Es wählte Juden ins Unterhaus, und wenn sie wegen des Eides abgewiesen wurden, wählte es sie wiederum. Nachdem nun 1829 die Katholiken-Emancipation proclamirt war, konnte der Eintritt von Juden ins Parlament nur eine Frage der Zeit sein und die Gesetzgeber sahen sich genöthigt, die Eidesformel zu ändern, um jedem Glaubensbekenner den Eingang in das Parlament zu öffnen. So war es denn auch der Königin unbenommen, vor kurzer Zeit einen Juden zum Peer von England, also zum Mitgliede des Oberhauses zu ernennen. Diesen ganzen Weg hat Oliver Cromwell eröffnet, indem er den Juden die Niederlassung in England ohne beschränkende Bedingungen gewährte. War ihnen durch die damaligen Zeitverhältnisse die öffentliche Religionsübung bei dem vorherrschenden puritanischen Geiste der Bevölkerung versagt, so machte sich dies später ganz von selbst, ohne alles Aufheben. Ist es zu verwundern, daß bis auf die Gegenwart verhältnißmäßig nur eine geringe Zahl von Juden die Gelegenheit, sich in England niederzulassen, benutzte, so lag dies daran, 1) S. unser „Jahrbuch für die Geschichte des Judenthums". Bd. H.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.