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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-11-21 · Heft 47 (21.11.1889) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 47 (21.11.1889)
Date
1889-11-21
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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M' Allgemeine Zeitung des Iudenthums. Ein martciWcs Organ für alles Mische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Durch Buchhandel oder Post bezogen Preis vierteljährl. 3 M., direct vonder Expedition in Leipzig unter Streifband 3,00 M. Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Philipp son in Dann. Krpedition: -Leipzig, Kospitatstraße 2. In redaetionellen Angelegenheiten wende man sich an vr. Philippson in Bonn direct, in allen übrigen an die Verlagshandlung. Beilagen (Gebühr 12 M.) sind gleichfalls an letztere einzusenden. 53. Jahrgang. Leipzig, den 21. November 1889. Nr. 47. lakslt. Leitende Artikel: Eine geschichtliche Erscheinung. — Der höhere Unterricht. — Einblicke in das Leben der russischen Juden. — Literarischer Wochenbericht. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Leipzig, Wiesbaden. - Oesterreich-Ungarn: Wien, Von der Donau, Strakonitz. — Frankreich: Paris. — Rumänien: Bukarest. — Bulgarien: Bonn. — Türkei: London. — Großbritannien: London. — Bonn: Notizen. — Feuilleton: Jakob Karpeles. — Die Einweihungsfeier des neuen Alumnatsgebäudes der Jacobsonschule in Seesen. — Nachtr a g: Frankfurt a. M. Bonn, 17. November. . Eine geschichtliche Erscheinung. Es ist eine geschichtliche Erscheinung, daß das Princip der Gewissensfreiheit und damit auch der staatlichen Gleichberechtigung aller Confessionen, also einschließlich der Emancipation der Juden in den meisten Ländern erst nach großen Katastrophen durchdrang und sich, wenn auch nicht ohne Zwischenfälle, verwirklichte. So in den nordamerikanischen Vereinigten Staaten nach dem Freiheitskriege, welcher der englischen Herrschaft em Ende bereitete; so in Frankreich, Belgien und Holland nach der Revolution von 1789; so in Preußen nach dem Mißgeschick von 18061) und zugleich wie in Oesterreich nach den Erschütterungen von 1848; so endlich in Italien nach den Kämpfen um die staatliche Einigung Italiens und nach der Besitzergreifung von Rom 1870. Auch in England gewahren wir desgleichen, aber nur annähernd. Denn im Charakter der britischen Nation liegt es, ihre Gesetze bis zur Erfüllung einer gewissen Tendenz nur allmählich auf geschichtlichen Basen zu entwickeln. Auf diese Weise sind alle Freiheiten im britischen Staate allmählich herausgewachsen,. gehen jedoch auf wesentliche Anfänge in früherer Zeit zurück. Den Grund zur Gewissensfreiheit und Gleichberechtigung legte thatsächlich Oliver Cromwell, der Lordprotector der britischen Republik. Daß er es nicht in der Form von Gesetzen thun konnte, lag in dieser Zeit, im Geiste jenes 17. Jahrhunderts, in welchem die blutigsten Religionskriege und Religionsverfolgungen stattfanden. Und Großbritannien hatte an diesen seinen vollwichtigsten Antheil. Der Protestantismus hatte den Katholicismus gestürzt, die Puritaner den Thron umgeworfen, den König auf's Schaffot gebracht. Um so höher ist es dem Protector anzurechnen, wenn er mit Wort und That für die Gewissensfreiheit eintrat. In der trefflichen Monographie „Oliver Cromwell und die puritanische Revolution von Moritz Brosch" (Frankfurt, Literarische Anstalt 1886) heißt es Seite 426: „Unter den fundamentalen Bestimmungen der gesetzlichen Ordnung, auf der das Protectorat fußte, wird in Cromwells Rede auch die Sanction und Durchführung der Gewissensfreiheit aufgeführt. Was er über dieselbe vorbringt, ist der sorgfältigsten Beachtung werth. Es gewährt uns Einblick in Cromwells tiefinnerste Ueberzeugung, von der er — seine Thaten beweisen dies unwiderleglich — niemals abgewichen ist; es enthält ferner eine in Wahrheit beherzigenswerthe, unschätzbar heilbringende Lehre auch für die Gegenwart." „Die Gewissensfreiheit," sagte er, „ist ein natürliches Recht, und wer nach ihr begehrt, soll sie auch den andern geben. Es war ' eine der Eitelkeiten, um die unser Streit gegangen ist, daß jede Secte ausrief: Gebt mir Freiheit; aber wenn sie die hat, sträubt sie sich aus aller Kraft dagegen, daß irgendwer außer ihr die gleiche Freiheit erlange. Ist das ehrlich und verständig? Gewissensfreiheit soll doch wahrhaftig ein Ding sein, das auf Gegenseitigkeit beruht. 46 1) Durch das Edict vom 11. März 1812.

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