Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 45 (7.11.1889)
- Date
- 1889-11-07
- Page
- Seite 711 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3227771-3227817--46630-3266205- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
711 Pest, 29. Oktober. (Privatniitth.) In der gestern Abend unter dem Präsidium Moritz Wahrmanns abgehaltenen Sitzung des Finanz-Ausschusses des Abgeordnetenhauses gelangte gelegentlich der Katholiken-Autonomie auch die Frage über die Organisation der Israeliten zur Sprache. Minister Graf Csaky erwidert auf eine in Betreff der Israeliten an ihn gerichtete Frage, es sei wohl für die Administration schwierig, in Angelegenheiten dogmatischer Natur zu entscheiden, doch hofft Redner, es werde möglich sein, ein solches Statut zu schaffen, welches geeignet sein wird, den bestehenden Differenzen ein Ende zu machen. Karl Eötvös glaubt, es sei für die Staatsregieruug unmöglich, zu ignoriren, daß die Israeliten behaupten, es beständen unter ihnen Verschiedenheiten dogmatischer Natur. Redner kann es nicht billigen, daß das Ministerium — allerdings in Folge der Klagen der Betreffenden — sich in die Angelegenheiten der Israeliten tiefer einläßt, als es korrekt und zweckmäßig wäre. Minister Graf Csaky wiederholt, er halte die gesetzliche Organisirung der Angelegenheit für wünschenswerth, was jedoch durch die derzeit im Schoße des Judentums bestehenden Gegensätze erschwert wird. Er hofft, daß diese Differenzen, die vornehmlich bei der Gründung von Religionsgenieinden auftauchen, aufhören werden, und dann wird eine einheitliche Regelung im Wege eines Gesetzes am Platze sein. Daranyi betont, daß wenn es sich darum handelt, daß der Staat eine Confession in der Richtung unterstütze, welche sie der Gesellschaft näher bringt, der Staat die Pflicht habe, ein solches Streben zu fördern nnd nicht zu behindern. Helfy giebt zwar aus prinzipiellem Gesichtspunkte Eötvös Recht, dagegen muß er aus dem Gesichtspunkte, daß man den faktischen Verhältnissen Rechnung tragen müsse, die zuwartende Haltung des Ministers nur billigen. Dem Minister kann Redner für dessen außerordentlich interessanten Aufklärungen nur Dank sagen. Alexander Hegedüs glaubt, weder der Ausschuß, noch das Haus werde gut daran Lhun, wenn sie sich in die inneren Streitigkeiten der Israeliten einmewgen. Die Auffassung des Ministers ist eine ganz solche, wie sie ein konstitutioneller ungarischer Minister vertreten muß. Wenn der Minister bloß aus administrativen Rücksichten und nicht vom Gesichtspunkte der Gewissensfreiheit bestrebt ist, dahin zu wirken, daß die Angelegenheit der Israeliten geregelt werde, kann dies nur gebilligt werden. Frankreich. Paris, 24. Oct. (Privatmitth.) Heute fand die Wahl des Großrabbinen des Centralconsistoriums von Frankreich statt und fiel auf den bisherigen Großrabbiner von Paris, Herrn Zadoc Kahn. Die Wahl ist als eine glückliche zu bezeichnen, denn an dem Gewählten sind zwei Eigenschaften zu rühmen: seine Kanzelberedtsamkeit, die sich auch in gedruckten Reden zu Aller Erbauung und Beurtheilung bekundet hat, und seine Thätigkeit, namentlich für alle Humanitären Zwecke. Man steht ihn daher recht ungern aus seinem bisherigen Wirkungskreise scheiden und er selbst war schwankend, ob er die Wahl annehmen solle. Denn im Grunde hat der Großrabbiner des Centralconsistoriums gewissermaßen eine höhere Stellung, aber eine weniger unmittelbare Wirksamkeit. Man hat gesagt, daß Zadoc Kahn sich der Reform zuneige, ohne daß sich dies bis jetzt irgend wesentlich erwiesen hat. Auch seine Vorgänger gefielen sich im Stillstand. Zu einer Ausnahme raffte sich einmal der sel. Nlmann auf und berief zu diesem Zwecke die französischen Rabbiner. Der ganze Erfolg war, daß man die Streichung einiger Piutim plante. Man überließ dies jedoch den Gemeinden selbst, und da wurde auch aus diesem Wenigen nichts. Zadoc Kahn ist in Mommenheim im Elsaß gebürtig, aber enragirter Franzose, was er in einigen, nicht sehr angemessenen Füllen erhärtet hat. Das Eigenthümliche bei dieser Wahl ist, daß dieselbe nur von Laien und ohne Zuziehung eines einzigen Rabbiners geschieht. Die Mitglieder des Centralconsistoriums mit zwei Delegirten aus jedem der 12 Consistorialsprengel vereinigen sich nach der königlichen Ordonnanz von 1844, um die Wahl vorzunehmen. Dies Mal nahmen zum ersten Male die Delegirten der drei algierischen Consistorien (Algier, Oran und Constantine) Theil. Bei dieser Gelegenheit macht ein Journal darauf aufmerksam, daß man an den Mitgliedern dieses Wahlkörpers so recht sehen könne, wie sich in Frankreich Juden in allen öffentlichen Stellen befinden. Es nahmen hier Platz: Alfons von Rothschild, Vorsitzender desselben; Bedarrides, Kammerpräsident am Cassations- (obersten Gerichts-) Hof; Maurice Levy, Mitglied des Instituts, Professor am Collage de France; Calmann-Levy, Verleger; Theodore Levy, Oberingenieur des Brücken- und Straßenbaues; Masse, Rechtsanwalt; Eugene Manuel, Generalinspectoc des öffentlichen Unterrichts (es giebt nur vier Stellen dieser Art); See, General (außer ihm giebt es noch drei Generale, mehrere Obersten und viele Osficiere jüdischen Glaubens); Abraham See, Rechtsanwalt vr. Jules Worms, Arzt der Polizeipräfectur. Unter den 90 Präfecten sind zwei (Cohn und Schnerb) als Juden bekannt. Bei der geringen Zahl von Juden in Frankreich, etwa 60—70 Tausend, Algerien mit eingerechnet, giebt dies ein Zeugniß von der Befähigung und Strebsamkeit des jüdischen Stammes in nicht geringem Maße. Ist dies doch das Resultat der Entwickelung eines Jahrhunderts. 45'