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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-10-31 · Heft 44 (31.10.1889) · p. Seite 692

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 44 (31.10.1889)
Date
1889-10-31
Page
Seite 692 (sequence 8)
Language
German
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692 schied zu machen bei der Aufnahme wohlerzogener und gesitteter Kinder aus Familien, die im Stande und Willens sind, das oft recht hohe Schulgeld der höheren Töchterschulen zn bezahlen, liegt nicht vor. War eine Schulvorsteherin gleichwohl der Meinung, daß eine solche Unterscheidung möglich sei, so mußte sie zum Mindesten nach §• 3. der Vor, schrift vom 10. Juni 1880 die Vermittelung und den Rath des Schulvorstandes, insbesondere des Schulinspektors, unverzüglich nachsuchen. Ganz abgesehen von der rechtlichen und moralischen Seite der Sache mußte sie sich in ihrer Stellung überlegen, daß durch ein derartiges Vorgehen das Gefühl der tiefsten Kränkung bei den Eltern und, im Falle der Veröffentlichung, das peinlichste Aufsehen und eine allgemeine Aufregung hervorgerufen werden würde. Jedenfalls hat die Vorsteherin offenbar das im Gesetz begründete Aufsichtsrecht des Schulvorstandes, namentlich des Schulinspectors unbeachtet gelassen, also nach mehreren Seiten hin, gelinde gesagt, einen Mißgriff begangen." Ober-Ingelheim, 20. Oct. (Privatmitth.) Die siebente ordentliche Generalversammlung der „Achawa", des Vereins zur Unterstützung hilfsbedürftiger israel. Lehrer, Lehrerwittwen und -Waisen in Deutschland, fand gemäß der an die Mitglieder ergangenen Einladung am Montag den 14. October, Nachmittags 21,;2 Uhr, im Sitzungssaale der israel. Männer-Krankenkasse zu Frankfurt a. M. statt. Sie war von 26 stimmberechtigten Mitgliedern besucht. Auch einige Ehrenmitglieder aus Frankfurt a. M. waren zugegen und betheiligten sich lebhaft an den sehr regen Debatten. Eingeleitet wurden die Verhandlungen durch einen Vortrag des Vorsitzenden, Herrn Adolf Tebläe, der die Geschichte der Achawa von ihrem Entstehen vor nunmehr 25 Jahren bis heute in lebendigen Zügen vorführte, ihr stetiges Fortschreiten und ihre bereits entfaltete gesegnete Wirksamkeit schilderte. Insbesondere gedachte der Berichterstatter auch der Männer, die, bereits entschlafen, dem aufstrebenden Vereine hingebende Thätigkeit oder große Gaben widmeten und so zur gedeihlichen Förderung des Werkes wesentlich beitrugen. Die Mitglieder des Vereins werden Gelegenheit haben, die Urgeschichte desselben, die Geschichte seiner ersten 25 Jahre kennen zu lernen und den Männern ein dankbares Erinnern bewahren, die zum Gelingen des Werkes so wesentlich beitrugen. Den Lesern dieser Zeitung ist es nicht unbekannt, daß der Verein jetzt 290 active und 840 Ehrenmitglieder zählt, — von letzteren freilich 446 in Frankfurt a. M. — daß er ein Vermögen von rund 160,000 Mark (Nominalwerth der Papiere!) besitzt und bereits über 140,000 Mark an Unterstützungen vertheilte. Nach eingehender Debatte wurde der Antrag (Sander und Genossen), welcher bezweckte, die Aufnahme nur bis zum 35. Lebensjahre zu gestatten, abgelehnt. Im Gegensatz hierzu wurde folgende Uebergangsbestimmung angenommen : „Bis zum 31. März 1890 können Lehrer, welche das 50. Lebensjahr') noch nicht überschritten haben, nach Maßgabe der §§. 5 ff. als active Mitglieder ausgenommen werden. Dieselben haben jedoch außer dem Eintrittsgeld von 60 M. noch die Beiträge für die vom 40. Lebensjahre an zurückgelegten Jahre nachzuzahlen. Eine sehr erregte Debatte schloß sich an die Anträge über Abänderungen im § 92) an. Immer wieder wurde geltend gemacht, daß das Wohlwollen der Ehrenmitglieder durch diese Abänderungen vermindert, die Ansprüche wesentlich erhöht werden könnten. Dennoch gelang es, den schon mehrmals in früheren Generalversammlungen abgelehnten Antrag diesmal fast mit Stimmeneinhelligkeit zur Annahme zu bringen, wodurch der so viel beanstandete Nachsatz in § 9b („wenn sie nicht ein der Stellung ihres verstorbenen Ernährers entsprechendes Auskommen haben") in Wegfall kommt. Der Passus 96 der Statuten heißt nunmehr nur: „Anspruch auf Unterstützung haben ff.; b) Wittwen verstorbener Mitglieder, so lange sie im Wittwenstande verharren." — In 9o wurde durch die Beifügung des Wortes „auskömmlich" vor „anderweitig gesorgt ist" die Bestimmung über die Unterstützung der Waisen ebenfalls im Sinne vieler Mitglieder verbessert. Wir dürfen annehmen, daß diese Hinwegräumung einschränkender Bestimmungen unsere Statuten wesentlich verbessert und damit die Bedenken geschwunden sind, welche viele Lehrer vom Eintritt abgehalten haben. Mögen sie nun auch zahlreich eintreten und insbesondere die Präclusivfrist nicht ungenützt verstreichen lassen. — Die weiter vorgeschlagenen Aenderungen der Statuten sind nur redactionell und wurden ohne Debatte angenommen. Am Abend vereinigte ein von den Frankfurter Mitgliedern des Vorstandes freundlich gebotenes Mahl die Theilnehmer der Versammlung. Manch hier gesprochenes ernstes und heiteres Wort ließ erkennen, wie die Achawa Allen lieb und werth ist; wie insbesondere die auswärtigen Mitglieder wissen, was sie an Frankfurt und an den Männern in dieser Gemeinde haben, die ihre Zeit und Kraft dem edlen, humanen Zwecke zuwenden. Möge es ihnen der Geber alles Guten lohnen, — in ihrem Herzen, in ihrem Leben. Möge in den nächsten 25 Jahren die Achawa ebenso glückliche Erfolge aufzuweisen haben wie in den ersten und sich weiter der Förderung aller Guten erfreuen. 1) Bisher und nach dem 31. März 1890 wieder nach den Statuten das 40. Lebensjahr. 2) Anspruch aus Unterstützung betr.

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