Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 41 (10.10.1889)
- Date
- 1889-10-10
- Page
- Seite 640 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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640 fremde Cultur anzunehmen geneigt waren und diese dann eigenartig verarbeiteten und gestalteten. So war ihre Wissenschaft und Kunst chinesischen Ursprungs und auch ihre Religion und Philosophie holten sie aus China. Diese Eigenschaft macht sie aber bildsam, nicht so starr auf dem herkömmlichen Stande verbleibend, wie die Chinesen es sind. Da ihnen dennoch schöpferische Kraft in einem gewissen Grade einwohnt, so kann man von der Zukunft dieses Landes noch viel erwarten. Wir begrüßen diese tief gehende Veränderung im fernen Osten mit großer Befriedigung. Je weiter sich das Gebiet der Bildung, der Humanität und Gerechtigkeit ausdehnt und je mehr sich die Völkerfamilien an einander schließen, desto mehr nähert sich das Menschengeschlecht denjenigen höchsten Zielen, rvelche die Religion Israels stets verkündet und verheißen hat. Vielleicht wirkt auch das Beispiel dieser Ostasiaten auf diejenigen europäischen Staaten zurück, toelche sich noch immer vom Confcssioiialismus beherrschen lassen und sich dessen Strömungen entweder immer oder zeitweise unterziehen. Äus dem Midrasch. in. Musterhaft waren die Bestrebungen der Talmudisten, um die Rechtspflege zu sichern und falsche Urtheile zu vermeiden. Ihre vielfachen Maßregeln zur Vorbeugung erstrecken sich sowohl auf den Richter als auf die Zeugen. Sie gehen hierbei, wie wir schon einmal bemerkten, von der Ansicht aus, lieber einen Schuldigen freisprechen als einen Unschuldigen verurtheilen. Wer dies genauer kennen lernen will, muß die Halacha studiren. Aber auch auf den Midrasch reflectirt dieses Bestreben, und stellen wir hiervon Einiges her. Sanhedr. 31, I. Die Rabbinen haben gelehrt: Woher wissen wir: Wenn ein Proceßführender herausgeht, so darf ein Richter nicht zu ihm sagen: Ich habe deine Sache für gerecht erklärt, aber meine Genossen haben dich beschuldigt. Allein, was soll ich thun, denn meine Genossen sind in der Mehrzahl vor mir? Daher heißt es 3. Mos. 19, 16: „Du sollst nicht als Ausspäher in deinem Volke umhergehen", desgleichen heißt es Spr. II, 13: „Wer als Ausspäher umhergeht, deckt Geheimnisse auf." — Es soll hiermit verhindert werden, daß ein Richter bei einem Proceßführenden sich in Gunst setzen oder einen Vortheil erwirken wolle, was, außer der Zurücksetzung seiner Mitrichter das Urtheil jenes Richters von vornherein beeinflussen könnte. — (33, 2) Mischna IV, 1: Bei Halsgerichtssachen wird das Urtheil nur zum Lossprechcn (d. i. zu Gunsten des Verurtheilten) zurückgenommen, aber nicht zum Verdammen (zur Schuldigerklärung). Die Rabbinen haben gelehrt: Wenn Jemand aus dem Gerichtshöfe als schuldig herauskommt und Einer sagt: Ich habe noch etwas über ihn zu seinen Gunsten vorzubringen, woher weiß ich, daß man ihn zurückführen muß? Weil es heißt 2. Mos. 23, 7: „Den Unschuldigen sollst du nicht umbringen." Und woher weiß ich, wenn Jemand aus dem Gerichtshöfe als unschuldig herauskommt und Einer sagt: Ich habe noch etwas zu seiner Schuld (zu seinen Ungunsten) über ihn vorzubringen, daß man ihn nicht zurückführen darf? Weil es heißt daselbst: „Den Gerechten soll du nicht umbringen." — Nach dem jüdischen Recht kann also der Proceß eines Verurtheilten wieder ausgenommen werden, nicht aber der eines Freigesprochenen, auch wenn sich später Jndicien seiner Schuld zeigen sollten. Die Motive hierfür liegen etwas tief, da eben einer Freisprechung eine vielleicht eintretende Verurtheilung nicht folgen sollte. (37, 1. 2) Mischna IV, 5: Wie monirt man die Zeugen, wenn es sich um Criminalsachen handelt? Man brachte sie herein uud stellte ihnen vor: Vielleicht sagt ihr es aus als bloß muthmaßlich, oder vom Hörensagen, nach dem Ausspruch eines Zeugen oder eines beglaubigten Menschen? Vielleicht wißt ihr nicht, daß wir euch ausforschen werden mit Fragen und Untersuchungen? Wisset ferner, daß Criminalsachen nicht wie Civilsachen zu beurtheilen sind. Dort giebt man Geld und es (das Vergehen) wird gesühnt, allein bei Criminalsachen hängt sein Blut (Leben) und das Blut (Leben) seiner Nachkommenschaft davon ab bis zum Ende der Welt; denn so finden wir bei Kain, welcher seinen Bruder erschlug, wie es heißt 1. Mos. 4, 10: „n'-py.is -TiN ’D*i, es heißt nicht -['rix an, ba§ Blut deines Bruders, sondern: jn.x 'D~, die Blute deines Bruders, nämlich sein Blut und das Blut seiner Nachkommen. Oder: -prus 'vi will sagen: Weil sein Blut über Holz und Stein hingegossen (hingeworfeu) ward. Deshalb ist nur ein einziger Mensch erschaffen worden, um dich zu lehren: Wer eine Seele (eine Person) von Israel umbringt, den betrachtet die Schrift so, als hätte er die ganze Welt umgebracht; wer aber eine Seele von Israel erhält, den betrachtet die Schrift so, als hätte er die ganze Welt erhalten. Und es geschah dies ferner wegen des Friedens unter den Geschöpfen, damit ein Mensch nicht zu seinem Genossen sage: Mein Vater war größer als dein Vater. Auch geschah es deshalb, damit die Minim (Ketzer) nicht sagen können, daß mehrere Mächte in den Himmeln seien. Endlich geschah es, um die Größe des Heiligen, gebenedeiet sei er! anzuzeigen, da ein Mensch mit einem Stempel viele Münzen prägt, alle aber gleichen einander, aber der König der Könige, der Heilige, gebenedeiet sei er! hat jeden Menschen mit dem Stempel des ersten Menschen! geprägt und nicht einer von ihnen gleicht seinem Genossen. Deshalb ist jeder Einzelne verpflichtet zu sagen: Meinetwegen ist die Welt erschaffen worden. Wollt ihr aber vielleicht