Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 37 (12.9.1889)
- Date
- 1889-09-12
- Page
- Seite 576 (sequence 4)
- Language
- German
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576 zum Ausdruck. Die Welt gewöhnte sich daran und beachtete sie nicht weiter. Selbst in den katholischen Staaten wird die politische Autorität des Papstes nicht anerkannt. Allein dies hält die Ultramontanen, d. i. die ganze katholischklerikale Partei nicht ab, die Suprematie des Papstes über die weltliche Gewalt, über den Staat, die Gesellschaft, ihre Einrichtungen und Gesetze nicht blos zu beanspruchen, sondern als das einzige Heil, die alleinige Rettung der menschlichen Gesellschaft zu verkünden. Die modernen Redner derselben haben hierfür die Formel gefunden: „Die Unterwerfung unter die Gesetze Gottes," unter welchen sie natürlich die Gesetze der Kirche, d. i. die Gesetze der Conzilien und der Päpste, so wie die weiterhin erfolgenden Vorschriften des unfehlbaren Papstes verstehen. — Das Judenthum kann selbstverständlich diese vermeintlichen Rechte des Papstthums nicht anerkennen. In den Streit selbst mischt es sich in keinerlei Weise, um so weniger, als es niemals einen politischen Einfluß besaß, der auch nur die geringste Wirksamkeit entfalten konnte, und enthält sich deshalb auch jetzt jedes Einmengens in derartige Kampfobjekte. Wir unsrerseits gehen daher auf eine Untersuchung der Rechte des Papstthums und auf die vorgebrachten Gründe nicht ein, weil sie lediglich dogmatischer Natur sind und wir von den Dogmen eines anderen Bekenntnisses die Hand zurückhalten. Aber etue Seite hat die Sache, die wir unsrer Erörterung unterwerfen mögen. Die Anhänger des Papstthums und der Ansprüche desselben behaupten, daß mit der Unterwerfung der Gesellschaft unter die päpstlichen Gesetze und Autorität der Frieden, die Gerechtigkeit, das Glück in die Menschheit den Einzug halten, daß die Lösung aller Streitfragen, die Beseitigung aller politischen und sozialen Uebel, das vollkommene Heil beginnen werde. Dies ist es, was wir nachdrücklich bestreiten müssen und zwar an der Hand der Geschichte und der Logik. Es gab eine Zeit, in welcher das ganze geistige Leben in dem geistlichen Leben vorhanden war, das ganze geistige Leben, Wissenschaft und Kunst sich in die Kirchen und Klöster geflüchtet hatten. War doch die Unkultur und Unwissenheit der Laienwelt so groß, daß nur ausnahmsweise Jemand lesen und schreiben konnte. Dies war die Zeit, wo die unbedingte Herrschaft des Papstthums über die Staaten und Völker möglich war. Und dennoch erreichte sie diese Höhe nur in seltenen und kurzen Zeiträumen. Wie sie auf der Ohnmacht der Herrscher, der Untreue der Lehnsleute und der Hörigkeit des Volkes beruhte, rafften sich die Herrscher, sobald sie ihre Kräfte wieder gesammelt, gegen das ihnen auferlegte Joch wieder empor. Kein Staat ertrug auf die Länge das Eingreifen der geistlichen Macht in seine politischen und sozialen Angelegenheiten, keiner fügte sich auf die Dauer den Machtgeboten der römischen Curie. Darum waren, wie die Geschichte uns lehrt, diese Zeiträume der kirchlichen Machtfülle durchaus keine Quellett des Friedens und des Völkerglückes, sondern vielmehr die Ausgangspunkte neuer Kämpfe und blutiger Kriege. Vermochte doch der römische Stuhl nicht einmal das, aus Beschlüssen der Coneilien und Decretalien der Päpste zusammengestellte „Kanonische Recht" zu einem allgemeinen Gesetzbuche für die Rechtspflege zu machen, da neben den Rechtsbüchern deutscher Stämme und den französischen 6outum68, als die volksthümliche Gerichtsverfassung durch gelehrte Richter erseht ward, das römische Recht zur allgemeinen Geltung durchdrang. Aber auch die einfache Logik sagt uns, daß die allgemeine und einheitliche „Unterwürfigkeit" unter das Papstthum, welche die Redner der klerikalen Partei verlangen, in Gegenwart und Zukunft geradezu unmöglich ist. Sie könnte nur bestehen bei der völligen Gleichmäßigkeit der religiösen und kirchlichen Anschauungen, der gleichförmigen Unterwerfung unter die römisch-katholischen Dogmen und deren Consequenzen, bei dem allgemeinen Stillstand des geistigen Lebens, da jede Abweichung von den römisch-katholischen Satzungen eine Störung jener unbedingten Herrschaft wäre. Nun frage man sich, ob dieser Zustand bei der gegenwärtigen Cultur, bei der Selbständigkeit der Geister, bei der unübersehbaren Verschiedenheit der Ansichten irgend möglich wäre! So lange die Entwickelung der civilisirteu Welt, wie sie seit Jahrhunderten sich gestaltet hat, besteht und in immer weiterer Enfaltung begriffen ist, kamt jene Hoffnung der klerikalen Partei nur als eine ungeheuerliche Utopie betrachtet werden. Und fürwahr, keinen Friedett würde sie bringen, sondern einen allgemeinen und unaufhörlichen Kampf, der nur mit Eisen und Blut, mit Kerker und Scheiterhaufen ausgefochten werden könnte und sich immer wieder erneuern würde. — Hieran reiht sich dann zunächst das immer lauter ausgesprochene Verlangen nach Wiederherstellung des Kirchenstaates. Es ist nicht unsere Aufgabe, die geschichtlichen Rechtsgrundlagen dieses Staates zu untersuchen; Thatsache ist, daß der Papst im Besitz des Kirchenstaates viele Jahrhunderte hindurch war, so mannigfaltig auch die Kämpfe um die Ausdehnung desselben gewesen, und daß ihm dieser Besitz durch Waffengewalt genommen worden. Inwiefern die Behauptung, daß dieser Verlust durch eine dauernde Mißregierung verschuldet worden, gerechtfertigt sei, auch das ist kein Gegenstand unserer Prüfung. Sicher ist jedoch, daß diese Enterbung des Papstes keine blos politischen Motive hatte, sondern den unwiderstehlichen Drang der italienischen Nation nach einem einheitlichen und freien Staate, dessen Hauptstadt nur Rom sein konnte. Ebenso gewiß ist es, daß die verlangte Wiederherstellung nur durch einen blutigen Krieg, der nach Lage der Dinge einen europäischen Weltbrand entzünden würde, vollzogen werden könnte und sicher-