Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 37 (12.9.1889)
- Date
- 1889-09-12
- Page
- Seite 574 (sequence 2)
- Language
- German
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574 war, daß unter diesen Umständen eine sichere Matrikenführung, namentlich auch eine geordnete Eheschließung, die dem Staate eine Bürgschaft für die Beobachtung der gesetzlichen Ordnung gewähre, nicht vorhanden war. Dies veranlaßte das Ministerium, eine Matrikenordnung für die jüdische Gemeinde zu erlassen, in welcher natürlich der Bestand mehrerer Gemeinden an einem Orte unberücksichtigt bleiben mußte, in welcher vielmehr für jeden Ort und seinen Bezirk ein anerkannter Rabbiner als Matrikenführer bestimmt, und da, wo der Ortsrabbiner etwa dazu unfähig wäre, eine Stellvertretung angeordnet wurde. Hierüber entbrannten nun die Orthodoxen zu hellem Zorne: den Rabbiner einer Congreßgemeinde, einen, der aus der neueren Schule hervorgegangen, gewissermaßen anzuerkennen und ihn in gewissen Dingen als Vorgesetzten ansehen zu sollen, das ging ihnen über den Spaß, insbesondere ihren Rabbinen — obschon es sich hierbei gar nicht um religiöse Dinge handelte, sondern nur um die staatliche Ordnung. Die orthodoxen Gemeinden thaten sich zusammen und protestirten und petitionirten gegen diese Ministerialverordnung. Sie gingen hierbei von der Behauptung aus, daß ein so greller Unterschied zwischen den orthodoxen und reformistisch gesinnten Juden bestehe, daß die letzteren dem eigentlichen Judenthume nicht mehr angehörten, so daß sie, die Orthodoxen, eine besondere Behandlung und somit auch eine besondere Matrikenführung haben müßten. Das Ministerium, welches gerade diesen chaotischen Zustand beseitigen wollte und aus Erfahrung wußte, was dabei für die Matrikenführung herauskäme, beschied die Petenten abschläglich, indem es erklärte, daß es nur e i n Judenthum kenne und sich uin etwaige dogmatische Streitigkeiten nicht kümmere, noch dazu, da es sich um letztere nicht handle, sondern nur um Aufstellung von Beamten, welche die Matriken in sicherer Weise führe». Da unterdeß der Cultusminister Trefort verstorben, wandten sich die Orthodoxen an dessen Nachfolger, wurden aber in gleicher Weise beschieden. Nunmehr versammelten sich die zahlreich vorhandenen Rabbiner und haben, wie wir in voriger Nummer berichteten, eine Erklärung erlassen, in welcher sie das orthodoxe Judenthum als das allein wahre proklamirten, das Reformjudenthum als völlig getrennt von jenem erachteten. Ganz sicher müssen sie sich übrigens nicht fühlen, denn sie haben wieder Schwärmer aufgefrischt, welche die Gemeinden durchziehen und den alten Fanatismus durch ihre Reden wieder anfachen sollen. Bor Allem müssen wir uns klar machen, um was es sich hier handelt. Bei unparteiischer Prüfung zeigt es sich, daß von einer „Reform" hier gar nicht die Rede sein kann. In den wenigen Gemeinden in Oesterreich-Ungarn, in welchen überhaupt an eine Verbesserung des Gottesdienstes herangetreten worden, beschränkt sich diese auf die regelmäßige Predigt, Chorgesang und Streichung einiger überflüssigen Piutim, sowie auf mögliche Herstellung von Ruhe und Andacht. Die beiden ersteren sind auch von orthodoxen Gemeinden, z. B. in Frankfurt a. M. angenommen, und die Entlastung des Gottesdienstes von einigen Piutim ist sicherlich kein Gegenstand einer Spaltung oder verdiente den Namen einer Reform. Dagegen z. B. giebt es keine Synagoge in Oesterreich-Ungarn, welche die Orgel für Sabbath- und Festgottesdienst eingeführt hätte. Ja, als in Pest wiederholt der Versuch gemacht ward, eine wirkliche Reformgemeinde zu gründen, fiel dieser so kläglich aus, daß er alsbald wieder aufgegeben wurde. Was also in dieser Hinsicht von orthodoxer Seite behauptet wird, ist Spiegelfechterei. Nicht gegen die Reform, sondern vielmehr für ihre eigene Uncultur, für ihre mittelalterlichen Sitten und Gebräuche und seitens der Rabbinen für ihre Autorität führen sie den Kampf. Jene Zustände des Gottesdienstes, welche der Synagoge den Schimpfnamen „Judenschule" zugezogcn, das Cheder, die Unwissenheit des Volkes, die Trennung von der übrigen Bewohnerschaft durch Sitten und Sprache, wo möglich auch durch die Tracht, diese sollen erhalten werden, hierfür ziehen sie das Schwert ihres Wortes und ihrer Jntriguc, dies ist das Schibolet der Spaltung, welche sie zu erweitern und dauernd zu machen streben. Daß sie hiermit dem Judenthume eine tiefe Wunde schlagen, den Gegnern des Judenthums, den Hassern der Juden eine große Befriedigung bereiten, dies läßt sie gleichgiltig. Entgegenhalten müssen wir ihnen, daß sie gegen die ausdrückliche Bestimmung des Talmuds handeln, welchen sie doch als ihr unbedingtes Gesetzbuch anerkennen. Der Talmud giebt von dem Begriff „Jude" die Definition Megilla 13, 1: mp:; D’Wn nnzjn “iDinn bi Jude heißt, wer treu dein Glauben an einen Gott, den Götzendienst jeder Art leugnet und verwirft. Der Talmud erkennt also die Einheit des Judenthums auf dem Boden des monotheistischen Bekenntnisses an. Er mag immerhin denjenigen Juden, welcher den biblischen und traditionellen Geboten treu anhängt, als einen frommen und gerechten Juden, denjenigen, der dies nicht thut, als einen sündhaften Juden ansehen, aber Jude bleibt auch dieser ihm, so lange er die Einzigkeit Gottes bekennt und jede Art von Götzenthum verwirft. Um so weniger haben diese ungarischen orthodoxen Rabbiner das Recht, ein zweifaches Judenthum zu behaupten, das Judenthum für gespalten zu erklären, wobei sie natürlich ihre Ansicht für die allein richtige und wahre ausgebe», was ihnen bei der Fülle der Mißbräuche und bei dem Uebermaß des bloßen Formalismus kein Einsichtsvoller zugeben wird. Möchte man sich doch erinnern, daß es eine Zeit gab, wo das Judenthum in eine gleiche Krisis verfallen war, wo Pharisäer und Sadduzäer, trotzdem sie beide fest auf dem Boden der Thora standen, sich bekämpften, was schließlich auf das politische und sociale Gebiet sich ausdehnte