Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 36 (5.9.1889)
- Date
- 1889-09-05
- Page
- Seite 562 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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V 562 sehr wohl zwischen den Zeilen lesen. Er versuchte es, den Geist des Ordens wieder auf die frühere Höhe zu erheben, brach aber sein Werk ab, als er auf vielfachen Widerstand und zwar von mächtiger Seite her stieß. Man muß auch nicht glauben, daß der Orden stets und überall von liberaler Gesinnung beseelt war. An nicht wenigen Orten waren z. B. die Logen 1848 und 1849 der Heerd, wo sich die reactionären Strafte sammelten. Ist doch eben der Orden eine menschliche Veranstaltung, die dem Wechsel der Ansichten und Verhältnisse unterworfen ist. Immerhin aber bleibt auch für das Judenthum der Freimaurerorden ein fremdartiger Gegenstand, für den es, so lange er nicht Tendenzen der Ausschließung und der Unduldsamkeit bezeugt, keine feindselige, aber auch keine fördernde Gesinnung hegen kann. Unsere Zeit liebt überhaupt Geheimnißkrämerei nicht mehr und ist argwöhnisch gegen Institute, welche sich in Mysterien hüllen und auf den Reiz der Neuheit und Besonderheit zählen. Jedenfalls müssen aber auch wir der. Ungerechtigkeit und Versolgungssucht entgegentreten und für harte Beschuldigungen thatsächliche Beweise fordern. Hat man doch auch das Judenthum der Geheimnißkrämerei zu bezichtigen versucht, um ihm Greuelthateu zuschreiben zu können, von welchen es keine Ahnung hatte und die seinem Wesen aufs Entschiedenste widersprachen. Dergleichen Verfahren müssen wir überall bekämpfen, wo wir es antreffen. Deutschland. Berlin, 26. August. (Privatmitth.) Aus dem Berichte über die Klage des Herrn Justizraths Sello gegen den Kaufmann in Schleiz (s. vor. Nr.) geht abermals hervor, daß für die Staatsanwaltschaft die Verlästerung der jüdischen Religion nicht „von öffentlichem Interesse", also von der Staatsanwaltschaft zu verfolgen sei. Eine schwerere Beleidigung einer vom Staate anerkannten Religion, als sich jener Kaufmann gegen das Judenthum erlaubte, kann nicht gedacht werden, und es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß eine ähnliche Verlästerung einer der christlichen Kirchen sofort die strengste Ahndung nach sich ziehen würde. Hierzu kommt, daß von gerichtlicher Seite der Vorstand einer jüdischen Gemeinde nicht als Vertreter des Judenthums erachtet und deshalb für incompetent erklärt wird, gegen eine Beleidigung des Judenthums einen Strafantrag zu stellen. Hütet sich also ein Antisemit, mit seiner Beleidigung gegen eine bestimmte Persönlichkeit zu verstoßen, so kann er gegen das Jndenthum allen möglichen Schimpf aufhäufen . . . Wir müssen dem Herrn Justizrath Sello für den Eifer Dank wissen, mit welchem er sich dieser Angelegenheit angenommen, da er persönlich nur aus Jrrthum des Beleidigers berührt worden. Schließlich hat sich doch ein jüdischer Rechtsanwalt gefunden, der einen Strafantrag eingereicht. Vielleicht wartete man hiermit, bis es sich vollständig herausgestellt hatte, daß von Seiten der Staatsanwaltschaft hierin nichts zu 1 Stöcker'sche „Volk" bringt einen Artikel über „jüdisch-deutsches , Bastardblut", in welchem es ausführt, die Natur selbst sträube sich gegen die Verbindung der Arier und Semiten. Derartige Ehen wiesen nur geringen Kindersegen auf oder blieben gar kinderlos. Auch in dem Fall Sandrock, in der Lügenhaftigkeit des unglücklichen aus dem Fenster gestürzten Knaben Liudemann erblickt das Stöckerblatt eine Eigenthümlichkeit des „jüdisch-deutschen Bastardblntes". Soweit geht diese Ausführung nicht über den gewöhnlichen Jargon der Antisemitenpresse hinaus. Das Stöckerblatt aber kehrt die Spitze seiner Ausführungen alsdann gegen den Fürsten Bismarck. Derselbe habe nach dem Buche „Bismarck und seine Leute" „in der Begattung eines Germanen mit einer Orientalin eine Verbesserung der Rasse erblickt." Der Artikel des „Volk" schließt mit folgender Bemerkung: „Aller Wahrscheinlichkeit nach wird der Reichskanzler bald Gelegenheit haben, an seinem eigenen Stamme diese „Verbesserung der Rasse" zu constatiren. Man spricht mit einiger Bestimmtheit von der baldigen Verlobung des Grafen Herbert Bismarck mit der Tochter des Lord Rosebery, dessen Frau eine Tochter des Londoner Rothschild ist." — Nach hiesigen Blättern ist die Begnadigung des Studenten Eichler auf ein von mehreren hundert Studenten, sowie von angesehenen Persönlichkeiten unterzeichnetes Gnadengesuch erfolgt. Unter den Unterzeichnern soll sich auch Hofprediger Stöcker befinden. Leipzig, 20. August. Von hier berichtet die „Boss. hoffen sei. Sonst wäre es unbegreiflich, daß es so lange j Ztg.": Zu der am letzten Sonntag hieselbst stattgehabten gewährt hat, bis ein Strafantrag gestellt ward, der doch so Generalversammlung der deutschen Generalfechtschule (ein nahe lag. — Hofprediger Stöcker hält sich reservirt. Eine gleiche Zurückhaltung beobachtet sein Blatt das „Volk" nicht. Das Verein für Waiseuerziehung) hatten sich zahlreiche Vertreter säst aller Fechtverbände Deutschlands eingefundeu. Dem von Herrn Schmidt-Lahr erstatteten Kassenbericht entnehmen wir,