Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 35 (29.8.1889)
- Date
- 1889-08-29
- Page
- Seite 549 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Frankreich. Paris, 15. August. Bei Gelegenheit der jüngsten Wahlen kam die Frage wieder zur Sprache, ob Wahlzettel der in Algerien eingeborenen Juden, die nicht französisch schreiben können, gültig sind, wenn sie mit hebräischen Lettern beschrieben sind? Der Präfekt von Constantine wies deshalb in einer Bekanntmachung auf eine Antwort des Ministers des Innern hin, welche lautet: „Diese Frage stellte sich schon seit den Wahloperationen, bei denen es sich am 29. November 1874 in der Stadt Oran um die Erneuerung des Stadtratyes handelte. Der Stadtrath erklärte sich für die Bestätigung. indem er sich auf das Dekret vom 24. Oktober 1870 berief, welches die eingeborenen Israeliten Algeriens für Franzosen erklärte und weder zum Zweck noch zur Folge hatte, die besonderen Bestimmungen betreffs der Stimmenabgabe der Israeliten abzuschaffen und das Votiren in hebräischer Sprache mit Uebersetzung durch die Dolmetscher autorisirte." Belgien. Brussel, 18. August. (Privatmitth.) In der Angelegenheit des alten jüdischen Friedhofes, welcher Sie einen Leitartikel in Nr. 30 gewidmet, hat der Vorstand der hiesigen Gemeinde mit Zustimmung des Consistoriums beschlossen, Berufung einzulegen. Man ist hier der Meinung, daß der Appellhof das Uriheil der ersten Instanz verwerfen und somit das Erkenntniß derselben beseitigen werde. Dies ist es auch, was der Vorstand mit der Fortsetzung des Prozesses eigentlich bezweckt, das in so feindlichem Sinne abgefaßte Erkenntniß des ersten Richters durch das Urtheil der zweiten Instanz aus der Welt zu schaffen. Wie der Cassationshof die Sache endgültig entscheiden werde, dessen ist man nicht gewiß; es kommt aber auch weniger hierauf an. Die günstigste Entscheidung würde der jüdischen Gemeinde den gezahlten Kaufpreis wieder zurückerstatten lassen, denn es widerspricht doch wohl jedem Rechtsgefühl, daß man Jemandem das Recht abspreche, eine Waare zu kaufen, die er bezahlt hat, und ihn zu verurtheilen, die Waare zurückzugeben, ohne daß er den Kaufpreis wieder zurückerhalten dürfe. Dies würde aber die Kirchenfabrik (Kirchenverwaltung) sehr ungern sehen, denn sie müßte das Geld zurückerstatten und wüßte nicht viel mit dem alten Grundstück zu machen. Sollte das gezahlte Kaufgeld zurückgezahlt werden müssen, so entstände eine neue Rechtsfrage: wer soll das Geld erhalten? Die Gemeinde als solche hatte ja 1835 noch nicht das Recht, gemeinsam gesammelte Gelder als Gemeindegut auszugeben. Die Nachkommen der Männer, die damals zur Gemeinde gehörten? Das würde sich schwer ermitteln lassen. Doch theilen wir den Pelz nicht eher, als bis der Bär gefangen worden. Holland. Utrecht, 12. August. Die jüdische Genieinde von Utrecht hat am 26. Juni 1789 die Autorisation erhalten, sich als Gemeinde zu constituiren. Sie feierte deshalb an dem gedachte» Tage des laufenden Jahres das erste Jahrhundert ihres Bestandes. In der schön geschmückten Synagoge wurde ein Festgottesdienst abgehalten. Der König ließ sich bei demselben durch den Gouverneur der Provinz vertreten. Das Offizierkorps, der Bürgermeister und viele Notablen wohnten dem Gottesdienste an. Bonn, 25. August. (Notizen.) Die „Luxemb. Ztg." schreibt: Folgender Act der Pietät verdient in die Oeffentlichkeit zu gelangen: „Bor circa 11 Jahren mußte der inzwischen verstorbene Herr Hippolyte Cahen seine Zahlungen einstellen und kam damals ein gerichtliches Concordat von 50 pCt. zu Stande. Dieser Tage nun hat Herr Emile Cahen aus Antwerpen, der Sohn des Verstorbenen Hrn. H. Cahen, um den Namen seines Vaters zu rehabilitiren, den Rest aller Schulden desselben, ca. 100000 Fr., durch das Haus Werli»g, Lambert u. Comp, an die Gläubiger auszahlen lassen. Ehre einem solchen Sohne und einer solchen That!" — Man schreibt uns aus Gießen: Die zahlreichen auswärtigen Freunde und Collegen des großherzogl. Rabbinen der Provinz Oberhessen, Herrn vr. Levi dahier, werden mit Interesse vernehmen, daß derselbe am 4. Oktober d. I. in voller geistiger und körperlicher Rüstigkeit sein 60jähriges Amtsjubiläum feiert. — Der belgische Senator Herr Levi Montefiore hat 50000 Francs der israelitischen Gemeinde von Rom gespendet, um damit eine Handwerksschule zu gründen. Bonn, im August. Mit Bezug auf einen unserer jüngsten Artikel in diesem Blatte gestatten wir uns, Folgendes hier anzuführen: Daß gegenwärtig auf den verschiedenen wissenschaftlichen Gebieten eine gefährliche Hypothesensucht herrscht, durch welche ohne Scheu Theorien der kühnsten Art und zwar als völlig begründet aufgestellt werden, und zwar um so eifriger, je mehr sie allem bisher Anerkannten widersprechen, ist bekannt. Die dabei beobachtete Methode ist die Hypothese mit der Wissenschaft zu idcntificiren und die Autorität der früheren Ansichten als von der Wissenschaft beseitigt darzustellen und auszuposaunen. Lange Zeit schweigen vor der Menge und dem Geschrei der Herolde diejenigen, welche aus ernster, wissenschaftlicher Ueberzeugung mit jenen neuen Produkten nicht eiuverstanden sind. Allmählich werden Zweifel und Einwände doch laut und gestalten sich zu lebhaftem Widerspruch. Hier ein Beispiel. Am 5. August wurde der „gemeinschaftliche Kongreß der Anthropologen Deutschlands