Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 35 (29.8.1889)
- Date
- 1889-08-29
- Page
- Seite 547 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3227771-3227807--46456-3266021- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
547 gleiches Schicksal hat die egyptischen Städte, Ninive und Babel, betroffen, und doch liefert jede Ausgrabung die reichlichste Ausbeute, als vielmehr in dem Umstande, daß aus Jerusalem, das doch immer wieder bewohnt ward, Jahrhunderte lang die Juden verbannt waren, so daß hier die Kette der Ueberlieferung zersprengt ward und jede Pietät fehlte, welche die Reste früherer Zeiten aufbewahren konnte. Ein anderer Grund muß auch in der Armuth des Volkes und deshalb in dem Mangel werthvoller Gegenstände gesucht werden, welche die Eroberer aufzubewahren für werth hielten. Allerdings die kostbarste Hinterlassenschaft, die Schriftdenkmäler Israels trugen die Flüchtlinge mit sich durch die ganze Welt. Vor einiger Zeit machten die keramitischen Alterthümer aus Moab vieles Aufsehen; aber cs stellte sich heraus, daß dieselben in Jerusalem fabrizirt worden, somit gar keinen Werth haben. — Das über 150 Quadratruthen große Grundstück Oranienburger Str. 31 ist an die hiesige jüdische Gemeinde für den Preis von 455000 Mk. verkauft worden. Da im vorigen Jahre von der Gemeinde auch das Grundstück Oranienburger Str. 29 erworben worden ist, so wird nunmehr mit der beabsichtigten Erweiterung der Synagoge Oranienburger Str. 30 und des Krankenhauses, Auguststr. 14—16, vorgegangen werden. — In der irrthümlichen Voraussetzung, daß der Rechtsanwalt vr. Sello Israelit sei, hatte kürzlich ein Kaufmann in Gera an einen Auftraggeber vr. Sello's geschrieben: „Hätten Sie mir einen deutschen Rechtsanwalt als Ihren Mandaten bezeichnet, würde ich die vorgeschlagene Einigung gern herbeigeführt haben; aber einen Mann, der vermöge seiner Abstammung und Religion genöthigt ist, die Christen zu betrügen, erkenne ich als Rechtsanwalt nicht an!" Durch dieses Schreiben fühlte Rechtsanwalt Sello nicht nur sich, sondern auch den ganzen Anwaltstand beleidigt und beantragte deshalb die Bestrafung des Briefschreibers. Der Staatsanwalt beim Berliner Landgericht I. hat aber den Antragsteller auf den Weg der Privatklage verwiesen, weil es zur Strafverfolgung an einem öffentlichen Interesse mangele. Hiergegen erhob vr. Sello im Interesse seiner Standesgenossen Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft am Kammergericht. Auch diese hat zur Verfolgung der Sache das öffentliche Interesse verneint, weil der Beschwerdeführer nicht in Beziehung aus seinen Beruf beleidigt und von de» nebenher beleidigten Rechtsanwälten jüdischer Konfession ein Strafantrag nicht gestellt sei. Da Rechtsanwalt vr. Sello auch diese Gründe für zutreffend nicht anzuerkennen vermag, hat er weitere Beschwerde bei dem Herrn Justizminister vr. v. Schelling geführt und u. A. etwa geltend gemacht, daß in der Behauptung, die jüdischen Rechtsanwälte müßten ausnahmslos die Christen betrügen, auch für deren christliche Kollegen, welche doch amtlich und gesellschaftlich mit jenen zu verkehren Veranlassung hätten, ein schwerer ehrenrühriger Vorwurf liege. Außerdem hat vr. Sello einen Kollegen jüdischer Konfession bewogen, im Standesinteresse den bisher vermißten Strafantrag zu stellen. Mit Spannung sieht man in den betreffenden Anwaltskreisen der Entscheidung des Justizministers entgegen. — Der Studiosus Eichler, Sohn des Superintendenten gleichen Namens in Pasewalk, welcher vor einigen Monaten den Studiosus Bluhm im Duell erschoß und dieserhalb zu 2 Jahren Festungshaft verurtheilt wurde, ist nunmehr, wie aus Pasewalk gemeldet wird, begnadigt worden. Oesterreich-Ungarn. Wien, 17. August. (Privatmitth.) Ein moderner Don Ranudo beschäftigt sich in der Münchner „Allgem. Zeitung" mit dem österreichischen Adel, besonders schmerzt es ihn, daß Juden baronisirt worden seien. Sie seien, so erzählt er, baronisirt worden, weil sie 100000 Gulden (in Papier-Rente zum Kurse von 60—62, wie er hinzufügt) hingeschenkt hätten. Es kann nichts schaden, über den Punkt einmal deutsch zu sprechen, weil darüber gar so viel zusammengelogen worden ist. Unter der Regierung des Kaisers Franz Joseph wurden fünf israelitische Familien baronisirt: Todesco, Königswarter, Schey, Springer und Schnapper, von diesen ist die erste bereits wieder im Mannesstamm erloschen. Außerdem wurde eine Anzahl von israelitischen Familien mit dem Ritter- oder einfachen Adelsstände ausgezeichnet. Fünf Baronisirungen in vierzig Jahren, d. h. eine alle acht Jahre, wird man unmöglich mit dem Epitheton „massenhaft" bezeichnen können. Es ist aber einfach erlogen, wenn diese Baronisirungen als erkauft dargestellt werden. In Oesterreich sind Baronien geradeso wenig zu kaufen, als in Preußen oder Baiern. Es ist nun vielleicht angemessen, den Ursprung der vier erstgenannten israelitischen Baronien zu erzählen. Als 1866 die Preußen vor Wien standen und in Nikolsburg der Präliminarfriede geschlossen war, hatte Oesterreich 30 Millionen Gulden in Silber an Preußen zu bezahlen. Die Staatskassen waren leer, aber andererseits hing die Räumung Mährens noch vor dem Definitivfrieden von der sofortigen Bezahlung ab. Graf Larisch, der damalige Finanzminister, berief die leitenden Bankiers Wiens zu einer Konferenz, um mit ihnen den Plan einer Anleihe zu berathen, und da war es Eduard Todesco, der den einstimmig angenommenen Vorschlag machte, nicht erst eine Anleihe zur Subskription aufzulegen, sondern den Betrag von 35 Millionen (5 Millionen waren für die Verpflegung der preußischen Armee abzuziehen) gemeinschaftlich durch die Anwesenden aufzubringen. Das Geld wurde ausgebracht, Mähren wurde früher geräumt, als