Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 34 (22.8.1889)
- Date
- 1889-08-22
- Page
- Seite 534 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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534 AuS Mähren, 14. August. (Privatmitth.) Die Auflösung der antisemitischen „Schulvereine für Deutsche" in Mähren hat allgemein befriedigt. In der That war es die höchste Zeit, daß die Regierung etwas energischer gegen das Treiben der Antisemiten eingriff. Man kann ja nicht leugf en, daß bei den jetzigen Zuständen in Oesterreich gerade ie Juden das einzige Volkselement ausmachen, welches friedfertig und die gesetzliche Ordnung als ein höchstes staatliches Erforderniß betrachtend, mit keiner anderen Bolksclasse Nationalität und Confession in Streit lebt oder der Regierung eine principielle Opposition macht. Haben sie doch selbst die Abwehr nur in geringem Maße betrieben. Sie sind es unter der Bevölkerung des österreichischen Kaiserstaates, welche außer ihrem gemeinsamen Religionsbekenntniß keinerlei Verbindung, am wenigsten politischer Natur, pflegen. Um so mehr liegt es im Interesse der Staatsregierung, sie gegen Wühlereien und Agitationen zu schützen, die doch nur aus selbstsüchtigen Zwecken der Führer, dem Fanatismus von Geistlichen und dem Concurrenzneid der Masse hervorgehen. Der Staat, der solche Aufwiegelungen duldet, verwundet sich selbst und befördert den Classenstreit, welcher in immer weiteren Graden um sich greift. Denn sind einmal Leidenschaft und Haß in das Volk geworfen, so bleiben sie nicht bei einer Classe stehen, sondern springen auf andere über und stärken so den inneren Unfrieden, der jedem Staate so gefährlich ist, indem er die gesellschaftlichen Bande zerreißt und die vorhandenen Kräfte für schädliche Momente erschöpft. Thaten gewisse Regierungen nicht so und gewährten den Antisemiten freien Spielraum, so waren die Machthaber von denselben Antipathien beherrscht, oder sie waren der Ansicht, die Volksleidenschaft auf eine Bolksclasse zu wenden, wo es ihnen nicht gefährlich schien und wodurch sie dieselbe von anderen Momenten abzogen. Dies ist ein schwerer Jrrthum, und die verschiedenen Unruhen, die namentlich in Wien stattfanden, mußten die Regierung vom Gegentheil überzeugen. Jede Verrohung des Volksgewissens, jede Verwilderung des Pöbels rächt sich in der gefährlichsten Weise, und kommt es dieser bald nicht mehr darauf an, wer der Gegenstand ihrer Gewaltthätigkeiten, ihrer Widersetzlichkeit gegen Gesetz und Ordnung ist. Möchte diese Ueberzeugung recht bald eine allgemeine werden, und der Antisemitismus würde schnell absterben. Ist er doch kein wirkliches Element des Volkslebens, sondern nur eine künstlich hervorgebrachte Erregung blinder Volksleidenschaft. Frankreich. Paris, 12. August. Bei den jüngsten Wahlen der Generalräthe ist verhältnißmäßig eine beträchtliche Anzahl Israeliten von ihren Mitbürgern zu diesem Ehrenamte gewählt worden. Es sind hierunter sogar Präsidenten israelitischer Consistorien, die allerdings keine Theologen sind. — In Mantes wurden jüngst einige Grabsteine mit hebräischen Inschriften gefunden. Die letzteren wurden in Abschriften an Renan geschickt, der die Grabsteine für moderne erklärte und ihnen alle Bedeutung absprach. Es konnte dies nur dadurch geschehen, daß Renan sie nur höchst oberflächlich angesehen, oder daß er der hebräischen Schrift unkundig ist. Man beruhigte sich in Mantes nicht und forderte Moise Schwab auf, die Grabsteine zu besichtigen. Da stellte sich denn heraus, daß dieselben aus dem 13. Jahrhundert stammen, namentlich der eine vom 28. December 1248, ein anderer vom 17. März 1243. Haben diese Grabsteine auch keinen allgemeinen historischen Werth, so bezeugen sie doch die Anwesenheit von Juden in dieser Gegend zur angegebenen Zeit. Herr Schwab stellte auch eine Untersuchung hinsichtlich besonderer Namen der hier Begrabenen an, was nicht ohne Interesse ist. Das Nähere hierüber enthalten die ^rob. isr. vom 8. August. Rußland. Petersburg, im August. Wie Petersburger Blätter melden, hat der russische Senat, der beauftragt war, zu entscheiden, ob die Juden zu städtischen Verwaltungsämtern gewählt werden können, den Beschluß gefaßt, daß die Juden fortan zu allen munizipalen Functionen gewählt werden können; ausgenommen sind bloß die Stellen der Obmänner der Waisenämter. Bern, im August. Die Bundescanzlei veröffentlicht folgende Note: „Die dem israelitischen Cultus angehörigen Personen, die sich nach Rußland begeben wollen, werden unterrichtet, daß die russische Gesandschaft zu Bern nicht befugt ist, ihre Pässe zu visiren, ohne eine besondere Autorisation des kaiserlichen Ministeriums des Innern. Der zeitweilige Aufenthalt von Israeliten in Rußland, die ihren Ursprungs - Wohnsitz im Auslande haben, wird daselbst nur für die Dauer eines Jahres geduldet und zu dem Zweck allein, um ihre Handels- oder Prozeßangelegenheiten zu ordnen. Die in Frage stehenden Personen, selbst solche, welche ein Bisa auf ihrem Paffe erhalten haben, aber ohne die Autorisation des Ministeriums, sind vor einer Ausweisung aus den russischen Ländern nicht geschützt." Diese Maßregeln der russischen Regierung sind bekannt, müssen jedoch unseren betr. Glaubensgenossen immer wieder in Erinnerung gebracht werden, damit sie sich übler Behandlung nicht aussetzen. Der Geist, der gegenwärtig im russischen Reiche wieder herrscht, ist allem Fremden und allen