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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-08-22 · Heft 34 (22.8.1889) · p. Seite 526

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 34 (22.8.1889)
Date
1889-08-22
Page
Seite 526 (sequence 2)
Language
German
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526 bedurfte und doch in eine Menge verschiedener Riten und Minhagim auseinander lief. Auch mit dem Gesetz im engeren Sinne ist dies der Fall. Hat doch z. B. R. Akiba selbst ausgesprochen, daß seinem Sinne nach die Todesstrafe abgeschafft werden müßte — was er trotz seiner außergewöhnlichen Deductionskraft dem unzweideutigen Ausspruch des mosaischen Gesetzes gegenüber nicht hätte herausdemonstriren können, sondern eine völlige Veränderung des Gesetzes hätte constatiren müssen. Jedes Gesetz ist das Resultat einer Entwickelung. Das muß Jeder zugestehen, der z. B. die Erzählungen über das Leben der Erzväter mit dem mosaischen Gesetze vergleicht. Dann aber bringt wiederum jedes Gesetz eine Entwickelung hervor, die zuletzt eine Modificirung oder gar eine Aufhebung desselben nothwendig macht. Wir sehen dies in der talmudischen Zeit z. B. mit dem Schulderlaßgesetz im Prusbul vor sich gegangen. Gewiß ist es, daß in vielen mosaischen Vorschriften, die ganz speciell gehalten sind, ein Princip enthalten ist, aus welchem sich das Gesetz über ein ganzes Gebiet deduciren läßt. Die talmudische Deduktion jedoch hat die Methode nnd die Wege der Deduction so ausgedehnt und ihre Folgerungen auf diesem Wege so kühn und so weit hingeführt, daß deren Ausläufe oft mit dem ursprünglichen Gesetze wenig Aehnlichkeit mehr haben. Heißt es doch im Talmud selbst, daß viele Halachot einem Berge gleichen, der an einem Haare hängt. Jndeß bedarf es Darmesteter gegenüber dieser Bestreitung seiner obigen Auslassung nicht. Er unterscheidet nämlich weiterhin „den Hebraismus" und „das Judenthum" (S. 422). Nach der Rückkehr aus dem babylonischen Exil wandelte sich das Volk um, so daß es nicht mehr „unbeständig, schwankend zwischen Baal und Jehova war, sondern eine Nation, die ihre Wahl getroffen und die annimmt und entwickelt mit Enthusiasmus einen Cultus, d. h. ein wohlgeordnetes System von Glaubenssätzen, Gesetzen und Ceremonien. Die Literatur folgt dieser Umwandlung. Es ist nicht mehr jene reiche und kräftige literarische Blüthe, welcher wir die Meisterwerke der Dichtkunst verdanken, die Psalmen, Jesaias, Hiob; es ist jene strenge, dogmatische, scholastische Unterweisung, aus welcher, nach acht Jahrhunderten der Arbeit, der Talmud hervorgehen sollte. Mit einem Worte, der Hebraismus ist zu Ende, das Judenthum ist geboren." Unter Hebraismus versteht also D. die Thora, die Propheten und die Hagiographen, mit Ausnahme vielleicht der letzten Schriften im Kanon, und die Religion Israels, die in der h. Schrift ausgesprochen ist. Unter Judenthum aber versteht er die talmudische Entwickelung von der Zeit der Sopherim bis zum Abschluß des Talmuds. Die Sätze deshalb, mit denen er den Abschnitt über die Formation des Talmuds einleitet, sollten das System der Synagoge über die Geschichte der Tradition bezeichnen. Denn in der That geht die Tradition, wenn sie ihre eigene Geschichte darstellen und daraus die unbedingte Autorität ihrer Vorschriften und Bestimmungen kundgeben will, von jenen Ansichten aus. Sie führt deshalb ihr ganzes Werk auf Moses und auf die Offenbarung auf Sinai zurück, so daß ihre Resultate als durch Moses geoffenbart hingestellt werden, und schließt dann die aus dem Pirke Aboth bekannte Reihe der Träger der Ueberlieferung an. D. schildert alles dies und meint, daß die Kritik diese traditionellen Angaben nicht zu beurtheilen vermöge. Ob die Kritik diese Angaben annehmen könne, ist eine andere Frage, da die geschichtliche Kenntniß, welche die historischen Bücher der h. Schrift uns z. B. von den Richtern giebt, jener Trägerschaft der traditionellen Auslegung durchaus nicht entspricht und die Propheten, so weit wir ihre Reden besitzen, viel mehr den Gegensatz ausprägen. Derjenige unter den Propheten, in dessen Buch wir den Entwurf eines Gesetzes antreffen, Ezechiel, bietet eher Abweichungen vom mosaischen Gesetz als eine traditionelle Auslegung. Aber wie dem auch sei, wenn D. eine Verschiedenheit des Hebraismus und des Judenthums annimmt, so hat er selbst damit der Ansicht von der Unbeweglichkeit der geoffenbarten Religion widersprochen. Die Bezeichnung „Hebraismus" können wir nicht als eine zutreffende ansehen. Denn in der h. Schrift wird stets von der Religion Israels gesprochen, niemals von einer „hebräischen". (Eine Ausnahme macht höchstens Jona 1, 9. Auch ist nicht zu übersehen, daß schon zu Hiskia's Zeit die hebräische Sprache „die jüdische" genannt wird, Jes. 36, 11.) Darmesteter setzt den Beginn der traditionellen Auslegung in die etwa 250 Jahre zwischen Esra und den Makkabäern und entwickelt die Umstände, unter welchen sie sich ausbildete. Mit dem Aufsteigen der Hasmonäer entstand aber auch die Opposition der Sadduzäer, deren Kern die Priesterschaft ausmachte und welche zwar die bis dahin gültig gewordenen herkömmlichen Gebräuche annahm, sonst aber sich stricte an die Thora und deren einfachen Wortsinn halten und von weiterer traditionellen Ausdehnung nichts wissen wollte. Nach dem Falle Jerusalems flüchteten die Reste der Priester und Sadduzäer nach dem Süden (Daroma), während die Pharisäer ihre Schulen im Norden gründeten. Die Letzteren blüheten immer mehr auf und zogen das gesammte Volk an sich, während die sadduzäischen Schulen abnahmen und im Dunkel der Zeiten verschwanden. Die Ueberreste derselben finden sich in der Mechiltha, im Sifra und im Sifre, welche jedoch von pharisäischer Hand überarbeitet sind. Das traditionelle Gesetz wurde in der Mischna zum ersten Male codificirt. D. sagt: „Es ist eine wichtige Thatsache und von bedeutenden Consequenzen diese Codification des mündlichen Gesetzes. Die Tradition, schriftlich in der Mischna gelehrt, erhielt damit eine letzte und vollständige Weihe. Sie hörte auf eine Tradition zu bleiben und wurde ein neues

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