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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-08-15 · Heft 33 (15.8.1889) · p. Seite 521

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 33 (15.8.1889)
Date
1889-08-15
Page
Seite 521 (sequence 13)
Language
German
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slellungen über den Gegenstand zu unterbreiten, und der Vertrag wurde fast einstimmig angenommen. Besseren Erfolg hatten unsere Bemühungen in Holland. Der treffliche Godefroi, der frühere holländische Justizminister, an den ich mich gleich Anfangs gewandt hatte, meinte, daß in dem schweizerisch-holländischen Handelsverträge der Juden mit keiner Silbe Erwähnung geschehe; erst als ich ihn auf den im ersten Artikel des Vertrages vorkommenden Passus In nation In plus favorisee und dessen Tragweite aufmerksam machte, ersuchte er mich, ihm das zur Bekämpfung des Vertrages nöthige Material zur Verfügung zu stellen. Ich schickte ihm ein ausführliches Memorandum, das ich in mehreren hundert Exemplaren zur Vertheilung an die holländischen Abgeordneten in Biel drucken ließ. Nun brach der Sturm los; zuerst in den holländischen Journalen, dann in der Abgeordnetenkammer, und da umso mehr, als auch ein hochgeachteter holländischer Bürger jüdischer Confession in einer Petition an die Kammer um die Verwerfung des Ver-! träges nachsuchte. Diese Petition und die „deutsche Broschüre" gaben den Ausschlag: am 19. Juni 1863 erhielt ich ein Telegramm aus dem Haag des Inhalts: „Der Gesetzentwurf zur Genehmigung des Handelsvertrages mit der Schweiz durch 33 gegen 17 Stimmen verworfen." Wenige Tage später war ich in Bern, um gegen den Beschluß des aargauischen Großen Rathes, der das den Juden schon früher eingeräumte und von ihnen factisch ausgeübte Recht der Stimmfähigkeit in eidgenössischen und cantonalen Angelegenheiten wieder entzogen hatte, beim Bundesrathe Beschwerde zu führen und ihm im Namen der schweizerischen Israeliten eine von mir verfaßte Petition zu überreichen. Bundesrath Dubs, ein Züricher, dem ich die Petition einhändigte, gab mir, nachdem er sie gelesen hatte, den Rath, nunmehr das volle Bürgerrecht zu verlangen; er selbst dictirte mir die Worte in die Feder: der Bundesrath möge dafür besorgt sein, „daß den schweizerischen Israeliten das Bürgerrecht in seinem ganzen Umfange eingeräumt werde." „Wenn Sie mir die Petition bis Samstag Früh schicken," fügte er zum Schluffe in seiner Liebenswürdigkeit hinzu, „so wird sie noch Samstag dem Bundesrathe vorgelegt." Ich stattete noch Stämpfli, damals der einflußreichste schweizerische Staatsmann, einen Besuch ab und eilte nach Hause. Dort angelangt, schrieb ich die Petition in der neuen Fassung ab, ließ sie von einigen Israeliten unterschreiben und schickte sie Freitag Nachmittag durch einen Boten nach Baden, damit sie Samstag in der Morgenstunde in Bern anlange und dem Bundesrathe vorgelegt werden konnte. Der Bundesrath war der Ansicht, daß die schweizerischen Israeliten Schweizer Bürger seien und ihnen auch alle jene Rechte eingeräumt werden müssen, welche die Bundesverfassung den Schweizer Bürgern garantirt. Als ich acht Tage später wieder in Bern war und Bundesrath Dubs besuchte, kam er mir mit ernstem Gesichte und mit den Worten entgegen: „Die Herren der aargauischen Regierung sind über Sie sehr aufgebracht, daß Sie die volle Gleichberechtigung verlangt haben; der hohe Bundesrath konnte nicht anders und mußte ihrem Petitum willfahren. Herr Regierungsrath Welti wünscht Sie zu sprechen; Sie finden ihn jetzt hier im Bundespalast, im Nationalrath." Die schweizerischen Räthe waren gerade versammelt; Welti und Keller waren Mitglieder des Nationalrathes. Mir war ganz sonderlich zu Muthe. Ich konnte Dubs doch unmöglich sagen, daß ich nur auf seinen Rath hin das Begehren um volle Gleichberechtigung gestellt hätte. Ich ging in den Nationalrath, und sobald Welti, der damalige aargauische Justizdirector und gegenwärtige schweizerische Bundesrath, mich erblickte, eilte er mit den Worten auf mich zu: „Herr Doctor! Sie tragen die Schuld, wenn es im Aargau zur Revolution kommt. Sie wissen, wie erregt die Gemüther sind, und verlangen noch die völlige Emaneipation!" Nachdem der Bundesrath bereits einen diesbezüglichen Beschlußantrag gestellt hatte, war an ein Zurückziehen der Petition nicht mehr zu denken. Wir sprachen noch längere Zeit über die Angelegenheit und schließlich ersuchte er mich, — einige wichtige Actenstücke mit nach Aargau zu nehmen und dem Staatsschreiber eigenhändig zu übergeben. Einige Tage später kam die Judenfrage im Natioual- und im Ständerath zur Verhandlung. Die von James Fazy, Keller und anderen schweizerischen Staatsmännern damals gehaltenen Reden sind ewig denkwürdig und bleiben mir unvergeßlich. James Fazy, der Genfer Revolutionär, der Freund I. Simon's und General Klapka's, drohte mit seiner Donnerstimme, daß die Eidgenossenschaft noch Kanonen habe, um den Aargau zu zwingen, die Juden als Schweizer Bürger anzuerkennen. Der Nationalrath sowohl als auch der Ständerath sprach im Juli 1863 den schweizerischen Israeliten das eidgenössische Bürgerrecht zu. Die Liberalen in und außerhalb der Schweiz feierten den errungenen Sieg vom ganzen Herzen. Das freundliche, ich will nicht sagen freundschaftliche Verhältniß, in welchem ich zu mehreren schweizerischen Staatsmännern stand, wurde durch mein offenes Auftreten für die Freiheit nie getrübt. Cvrrejpondenz. Neuß, im August. Lrhrerconferenz. Die 34. Versammlung der jüdischen Lehrer Rheinlands und Westfalens zu Dortmund lieferte von Neuem

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