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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-08-15 · Heft 33 (15.8.1889) · p. Seite 520

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 33 (15.8.1889)
Date
1889-08-15
Page
Seite 520 (sequence 12)
Language
German
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620 eigens in das Land geschickte Söldlinge wiegelten die Bevölkerung überall auf. Die Angelegenheit machte auf den ergrauten Kämpfer einen tiefen Eindruck. Gleichsam um mich und sich selbst zu beruhigen, sagte er öfter: „Seien Sie unbesorgt! Ein Volk läßt sich nur eine Weile irre führen. Die Freiheit hat noch immer den Sieg davon getragen." — „Die Judenfrage ist eine Frage der öffentlichen Wohlfahrt gegenüber dem Canton, eine Frage des Rechtes und der Pflicht gegenüber dem Bunde und endlich eine Frage der Ehre gegenüber der Civilisation unserer Miteidgenossen und der heutigen Staaten überhaupt", sprach Keller in seiner glänzenden Rede am 15. Mai 1862 vor dem Großen Rathe des Cantons, welche der Judenfrage den Sieg verschaffte. Da setzten die Ultramontanen ihre Wühlereien erst recht und mit verdoppelter Kraft fort. Schleuniger häufte in der von ihm redigirten „Botschaft", ein Blatt, das, wie ich glaube, noch heute erscheint, Verleumdungen auf Verleumdungen, so daß ich die Zeit für gekommen hielt, den Schutz der Regierung anzurufen. Ich reiste nach Aarau und ging sofort zu Keller. „Haben Sie das Schreiben der Regierung schon erhalten?" fragte er mich beim Eintreten. „Wir haben Sie aufgefordert, uns über die in der gestrigen Nummer der „Botschaft" gegen die Juden erhobene Beschuldigung Aufklärung zu geben". Ich bemerkte ihm, daß ich früh Morgens abgereist sei und kein Schreiben erhalten habe, aber gerade in dieser Angelegenheit mir erlaubte, so früh bei ihm vorzusprechen. Mein Vorhaben, gegen Schleuniger aufzutreten und Herrn Schleuniger öffentlich für einen Verleumder zu erklären, fand seine volle Zustimmung, und diese Erklärung, welche damals die Runde durch alle schweizerischen und ausländischen Zeitungen machte und der liberalen Presse als Waffe gegen die Ultramontanen diente, wurde in der Privat-Wohnung Keller's geschrieben; er selbst schickte sie dem in Aarau erscheinenden „Schweizerboten" zur sofortigen Aufnahme. „Ein Volk läßt sich nur eine Weile irreführen!" dieser Wahlspruch Keller's bewährte sich auch jetzt wieder. Infolge der abscheulichsten Anklagen, welche Schleuniger und seine Partei gegen die Juden und die Regierung erhoben und der wüthenden Agitation der 19 „Mali", wie man das Hetz- Comitö nannte, wurde der Große Rath und die Regierung durch Volksabstimmung am 27. Juli 1862 abberufen. Die Freude war von kurzer Dauer. Das Volk sah bald ein, daß diese Agitatoren nicht für die Volksfreiheit, sondern für Sonderinteressen kämpfte». Bei den vierzehn Tage später vorgenommenen Wahlen wurden die alten liberalen Kämpfer, lauter Männer, deren „Name was gilt in der Gemeinde," wieder gewählt; verjüngt und neugekräftigt ging der Liberalismus aus dem Kampfe hervor. Das Opfer das Kampfes war das neue „Judengesetz", dessen Abänderung in einer Volksabstimmung verlangt wurde. Dem Souverän in der Republik, dem Volke, kann ebenso gut etwas Menschliches begegnen, wie dem Autokraten auf dem Throne, aber „ein Volk läßt sich nur eine Weile irreführen". Die Judenemancipation, welche von dem Volke vor der Hand nicht zu erwarten war, durfte nicht oufgegeben und die durch das Bundesgesetz garantirte Rechtsgleichheit mußte für die heimathlichen Juden errungen werden. Zu diesem Zwecke vereinbarte ich mit mehreren Gesinnungsgenossen aus Basel, Zürich, Biel, Baden u. a. die Gründung eines „Culturvereins der Israeliten in der Schweiz", dessen Hauptaufgabe es sein sollte, die „ bürgerliche Gleichstellung der Juden zu befördern" und „bessere Berufsbildung und Berufsthätigkeit bei der Heranwachsenden Jugend anzubahnen und zu unterstützen." Statuten wurden entworfen, ein provisorisches Comitö wurde ernannt; der neue Verein zählte bald über 100 Mitglieder und vier Wochen nach der Gründung wurde die erste Generalversammlung in Baden abgehalten. In dieser Versammlung machte mich ein Mitglied auf eine Mittheilung in einem französischen Journal aufmerksam, daß nämlich die Schweiz mit Frankreich, Belgien, Holland und anderen Staaten über den Abschluß neuer Handelsverträge unterhandle. Der Abschluß von Handelsverträgen an und für sich ging uns nichts an, aber ein Punkt dabei war gerade jetzt für uns von der größten Wichtigkeit. Die Schweiz hatte in den früheren Handelsverträgen immer einen Paragraphen durchgesetzt, welcher die Vergünstigung, die den Angehörigen der betreffenden Staaten hinsichtlich ihres Aufenthaltes in der Schweiz gewährt wurde, vom christlichen Glauben abhängig gemacht. Daß die freie Schweiz fernen keinen Unterschied zwischen den Confessionen mache und sich keine Eingriffe in die Staatsgesetze anderer Staaten erlaube, dafür mußte gesorgt werden. Man wußte, daß Frankreich die freie Niederlassung der Juden als Bedingung für den Abschluß des Handelsvertrages stellte; man war überzeugt, daß Earl Ruffel, der Vorkämpfer i der Gewissensfreiheit, als Minister der auswärtigen Ange-! legenheiten mit der Schweiz keinen Handelsvertrag abschließen! werde, welcher nicht die völlige Gleichstellung aller Confessio- ^nen enthielt. Aber Belgien? Aber Holland? Ich trat mit mehreren maßgebenden Persönlichkeiten in Brüssel, im Haag und in Amsterdam in Correspondenz und gewann bald die Ueberzeugung, daß von dem klerikalen Belgien nicht viel Gutes zu erwarten sei. Es gab allerdings in der belgischen Abgeordnetenkammer am 27. März 1863 heftige Debatten darüber, daß die Juden in der Schweiz noch Ausnahmegesetzen unterworfen seien, aber die belgische Regierung versprach, dem Bundesrathe mit aller möglichen Vorsicht Bor-

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