Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 33 (15.8.1889)
- Date
- 1889-08-15
- Page
- Seite 513 (sequence 5)
- Language
- German
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513 den verhaßten Meyer untersuchen sollte. — Die Schwüle der Atmosphäre verrieth Anfangs 1652 ein Patent, das wie ein Donnerschlag die Juden im Erzherzogthum Niederösterreich traf und ihre Ausweisung anordnete. Nur Geld konnte das Berhängniß beschwören: gegen ein Toleranzgeld von 35,000 fl. und einen jährlichen Tribut von 4000 fl. war das Patent zurückgenommen worden. Die Wiener Gemeinde wurde mit der Einhebung der Raten betraut und so nach Ansicht der Commission zugleich mit haftbar gemacht. Als daher gleich die erste Rate per 4000 fl., die der Oberstenwittwe Bourein angewiesen waren, nicht einging, wurde der Kaiser unwillig und nur neue Opfer für die Heilung der österreichischen Finanznoth konnten seinen Unmuth stillen. Da erboten sich die Juden von Wien, 80,000 fl. Staatsschulden an die Herrschaft Wels zu bezahlen, dem Kaiser baare 15,000 fl. zu übergeben und überdies auf ein früheres Darlehensrecht zu verzichten. Solch hingebungsvolle Opfer wurden durch neuerliche Schutzprivilegien vom 6. August 1652 belohnt, zu denen das fatale Recht hinzukam, doppelte Wein- und Fleischumlagen in der Gemeinde einheben zu dürfen. Allein die Eintreibung solch ungeheuerlicher Summen stellte sich alsbald als eine äußerst schwierige Aufgabe heraus — da warf sich Meyer als Helfer in der Noth auf, gegen eine 8°/0ige Vergütung und das Recht, den Profoßen zur Hilfe zu nehmen, ward ihm das Steuereinhebungsrecht verliehen, das er mit schonungsloser Härte gebrauchte. Im Jahre 1656 wurde wieder einmal ein Vergleich mit der Stadt geschlossen, in den aber „der alte Sauerteig", die Unklarheit bezüglich des Rechtes derselben auf außerordentliche Abgaben der Juden und somit der Borwand für weitere Processe hinübergenommen war. Auch die Landjudenschaft, die bis zum Jahre 1656 51,000 fl. als Contributionen abgetragen hatte, erhielt endlich ihren Schutzbrief mit denselben aufgebauschten Canzleiformeln, auch ihr wurde Handels- und Religionsfreiheit gewährleistet — auf wie lange, das sollte sich unter der Regierung des Kaisers Leopold zeigen, der nach dem am 6. Juli 1657 plötzlich erfolgten Tode seines Vaters den Thron bestieg. Unter der Regierung dieses Kaisers, der nach Anlage und Erziehung ganz ein Sohn der Kirche war und unter dem Einflüsse der Jesuiten stehend, ein Werkzeug in ihren Händen wurde, sollte sich das Schicksal der arg genug gequälten Heerde erfüllen, die in den paar Häusern des unteren Wörth zusammengepfercht wohnte. Von da ab reiht sich ein Anschlag an den anderen, der gegen den Bestand der sich so wacker ihres Lebens wehrenden Gemeinde geführt wird, bis es der Macht blinder Vorurtheile und beschränkten Pfahlbürgerthums gelang, die kaum aufgegangene Anpflanzung ganz aus dem Boden zu reißen und in alle Winde zu zerstreuen. Es kommt dramatische Bewegung in die Vorgänge und nicht ohne tiefes Mitgefühl verfolgen wir Kaufmann's spannende Schilderung. Zwar ließ es auch dieser Kaiser an der üblichen Bestätigung der Privilegien — 1659 — nicht fehlen, und man hätte sich seiner nichts Ueblen versehen, wenn nicht die immer steigende Verwegenheit des Magistrates Böses mußte ahnen lassen. Die Gemeinde war mit einer Schuldenlast von 150,000 fl. ins Jahr 1659 getreten, Allem zuvor sollten Zinsen per 9000 fl. bezahlt werden. Da kündigt der Rath eine vexatorische Forderung von 43 t0 fl. für die vergangenen siebe» Jahre an, die angedrohte Beschreibung, d. i. Schätzung der Judenhäuser, ein böses Anzeichen, wird in brutaler Weise ausgeführt. Bitter klagen die Vorsteher dem Kaiser über diesen offenen Vertragsbruch, „als wan khein Gerechtigkeit und Justiz auf der Welt were". es hätte bei dieser gewaltsamen Schätzung leicht solcher Tumult erweckt werden können, daraus Mord und Todtschlag erfolgen konnten. Traurige Vorahnung des Kommenden, das Berhängniß hatte seinen Lauf begonnen. Wiewohl nun die Schätzung die Aermlichkeit der Verhältnisse des Ghetto ergeben hatte — von 111 beschriebenen Häusern waren 27 baufällig, 23 nicht viel mehr als das, das werthvollste auf 7200 fl., alle zusammen auf 137,290 fl. geschätzt — für die Herren des Rathes gab's keinen anderen Gedanken mehr, als die Verträge zu zerreißen und der Juden sich völlig zu entledigen. Die politische Lage war dazu so trüb als möglich, der Türke hatte Ungarn in seiner Gewalt und bedrohte Wien, das befestigt wurde, wobei auch die Juden ihr Ravelin bauten und nur der Sieg bei St. Gotthard rettete die schwergeängstigte Hauptstadt. Nun hielt man den Zeitpunkt für geeignet, ein „Juden- Massacre" zu veranstalten. Willkommenen Anlaß gab wieder die Auffindung einer weiblichen Leiche, die mit einem schweren Steine in einem Sack in eine Pfütze des unteren Wörth versenkt wurde, am 12. Mai 1665. Kopf und Gliedmaßen waren kunstgerecht wie von einem Anatomen abgetrennt, was allein schon den Verdacht von ihnen hätte ablenken sollen. Da fand sich ein Weib, die wirklich bestätigte, sie habe vor Wochen jene Frauensperson in die Judenstadt gehen und nicht mehr zurückkehren sehen — damit war die Sache für das Volk entschieden, der Pöbel nahm eine drohende Haltung ein und war nur mit Gewalt niederzuhalten. Dafür wurde in Liedern, Pasquillen, Zeitungen lustig weiter gehetzt und der Boden für ernstere Ausbrüche bereitet. Am 5. December 1666 zog die spanische Infantin Margarethe Therese als Gemahlin Leopold's in Wien ein und mit ihr das Fatum der Juden. Sie hatte aus ihrer Hei-