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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-08-01 · Heft 31 (1.8.1889) · p. Seite 488

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 31 (1.8.1889)
Date
1889-08-01
Page
Seite 488 (sequence 12)
Language
German
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488 Mit gründlichster allgemeiner und mit tiefstgehender juristischer Bildung verband Frankenburger eine nie versagende Redegewandtheit und stets treffende Schlagfertigkeit; bei allem würdigen Ernste besaß er einen überaus wirksamen Mutterwitz; bei unerschütterlicher Ruhe entwickelte er oft ein hinreißendes Feuer der Begeisterung, das vom Herzen kam und zum Herzen ging. Frankenburger war ein durch und durch ehrlicher und wahrer Mensch, ohne Falsch und Verstellung, rein wie Gold, und darum vermochte er in einem Maße zu überzeugen, zu bekehren, zu begeistern, wie es nur wenigen gottbegnadeten Rednern eigen ist. Dies galt für ihn als Anwalt, wie als Politiker. 1861 berief der Justizminister unseren Frankenburger als k. Advocaten nach Nürnberg, wo er sich rasch eine bedeutende Clientel erwarb. In kurzer Zeit war er einer der gesuchtesten Anwälte, und wie die Parteien den gewandten Vertreter ihrer Sache schätzten und suchten, so ehrten die Richter und die Collegen des Anwaltstandes in ihm den feinen Juristen, den noblen Vertreter oder Gegner, der nie zu einem Mittel oder Kunstgriff seine Flucht nahm, welche nicht vor'dem strengsten Richterstuhle der Moral und der Standesehre hätten bestehen können. Die große Uneigennützigkeit Frankenburgers darf bei dieser Gelegenheit, wenn das Bild ein vollständiges sein soll, nicht unerwähnt bleiben, und es mag zugleich noch, wenngleich nur angedeutet werden, daß auch seine Freigebigkeit an Bedürftige, an Hilfesuchende, an Freunde, denen er das Fortkommen erleichtern wollte, kaum eine Grenze kannte. Und dabei wußte seine linke Hand nie, was die rechte that. Mit dem Erwachen des politischen Lebens in Deutschland nach den italienischen Einigungskriegen trat auch Frankenburger wieder in den politischen Vordergrund. Im Landtagswahlkampf von 1863, als es sich in Nürnberg um die Wiederwahl von Crämer und Brater handelte, erwarb er sich zu dem Rufe des angesehensten Anwalts schnell auch den des schneidigen politischen Redners, des besonnenen und doch muthig vorwärtsstrebenden Parteiführers. Die fortschrittliche Bewegung, die auf die Einigung Deutschlands unter einer freiheitlichen Reichsverfassung abzielte und die namentlich in Nürnberg ihren Hauptsitz hatte, gewann an ihm eine höchst werthvolle Kraft von jener unerschöpflichen selbstlosen Aufopferung, wie sie leider jetzt im politischen Leben immer seltener wird. Daß nach des unvergeßlichen Brater frühzeitigem Tode Frankenburger sein Nachfolger im Landtagsmandat wurde, erschien nahezu selbstverständlich. Mit seinem Eintritte in die bayerische Abgeordnetenkammer 1869, der er seitdem unter steter einstimmiger Erneuerung des Mandats ununterbrochen angehörte, begann er eine für das engere Vaterland Bayern überaus wichtige Thätigkeit zu entfalten. Es giebt kein Gesetz der letzten 20 Jahre, welches nicht die deutlichen Spuren von Frankenburgers wesentlicher Mitarbeit an sich trüge, und vor Allem das Budget, in welchem er stets hochwichtige Referate, insbesondere den Militäretat übertragen bekam, war es, bei dessen Gestaltung er in der gesetzgebenden Körperschaft unseres Königreiches so segensreich zu wirken verstand. Frankenburgers besonnene und ausgleichende Klugheit und Milde werden in der Kammer nicht minder schwer vermißt werden, wie sein scharfer Verstand und sein reiches Wissen. Aber auch der Stadt Nürnberg widmete Frankenburger sein Talent und seine Kraft auf zahlreichen Gebieten, insbesondere als Mitglied des Gemeindecollegiums, dem er seit dem 5. December 1869 bis zum heutigen Tage angehörte. Zuletzt wurde er am 30. November 1887 für die Wahlperiode 1887/96 durch das Vertrauen der Bürgerschaft neugewählt. Wie Frankenburger in der vor 20 Jahren begonnenen neuen Aera unserer Stadtverwaltung mit seinen zahlreichen wackeren Freunden, von denen wir nur die Namen Otto Erhard und Julius Stief nennen wollen, zum Heile des Gemeindewesens wirkte, ist hier Jedermann bekannt. Es soll nur noch erwähnt werden, daß F. namentlich in den Commissionen des Collegiums für juridische Fragen, für das Unterrichtswesen, im Scholarchat der Handelsschule, im Eisenbahneomito eine durchweg ersprießliche Thätigkeit entfaltete. Wie er neben und mit seinem treuen Freunde Carl Crämer bei seinen längeren Landtagsaufenthalten in München die Interessen unserer Stadt nach allen Richtungen zu wahren verstand, ist ebenfalls in allgemeiner Erinnerung. Nur beispielsweise soll die ihm zu dankende Erhaltung des Kreisarchivs für Nürnberg genannt werden, welches nach Eichstätt hatte verlegt werden sollen, von vielen erheblich wichtigeren Entscheidungen ganz zu schweigen, die seiner Einwirkung gelangen. Von 1874—78 vertrat Frankenburger den Wahlkreis Nürnberg im deutschen Reichstage, in welchem er eine hochangesehene Stellung einnahm. Getreu seinen Grundsätzen saß er dort in der Fraction der Fortschrittspartei, aus welcher bekanntlich die jetzige Teutschfreisinnige Partei hervorgegangen ist. An den Berathungen der Reichsjustizgesetze nahm er lebhaften Antheil, namentlich bei den bekannten Compromißdebatten im Sinne der freiheitlichen Forderungen, leider hier nur theilweise mit Erfolg. Längere Jahre hatte er der Commission für die Reichsconcursordnung angehört, bis seine Wahl in die Reichsbudgetcommission dort seinen Austritt erforderte. Nicht allgemein bekannt dürfte sein, daß Frankenburger die Vertheidigung des Grafen Arnim, für die ihm ein geradezu fürstliches Honorar geboten worden war, lediglich aus Rücksicht auf seine politische Partei ablehnte, um dieser nicht den Vorwurf der Feindschaft gegen den

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