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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-08-01 · Heft 31 (1.8.1889) · p. Seite 482

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 31 (1.8.1889)
Date
1889-08-01
Page
Seite 482 (sequence 6)
Language
German
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482 durch wird das letztere, das doch schon genug zu tragen hat, noch mehr belastet, und statt sein persönliches Verhältniß anzuklagen, giebt er seinem Judenthume die Schuld an seinem Unfälle. Es kann dies auf die Länge recht schlimme Folgen haben und deshalb muß rechtzeitig hierauf aufmerksam gemacht werden. Ein Jeder untersuche erst möglichst unparteiisch, in wie fern er selbst einen Theil oder die ganze Schuld an seinem Unfall gehabt; ob er nicht seine Erwartung und Forderung zu hochgestellt habe u. dgl. — und dann erst, wie weit eine antisemitische Gesinnung hierbei gewirkt oder mitgewirkt habe. Berlin, 22. Juli. Obgleich die Hundstage diesmal früher eingetreten sind, als in anderen Jahren, haben sie doch schon ihren Einfluß auf die „Kceuz-Ztg." ausgeübt und lassen sie folgenden Unsinn aushecken. Religionsfreiheit will das Blatt den Juden gönnen, aber — fährt es fort — „wir sehen nicht ein, warum den Juden höhere Staatsstellungen und Berufe eingeräumt werden sollen. Sie sind und bleiben ein fremdes Volk. Als Aequivalent möge man sie auch vom Militärdienst befreien und sie zu Steuern nur soweit heranziehen, wie andere Fremde, die in Deutschland wohnen." Damit nun die Juden sich nicht, um den Antisemiten das Spiel zu verderben, sn masse taufen lassen, macht die „Kreuzztg." den Vorschlag, jedes Consistorium möge eine Deputation von fünf Geistlichen niedersetzen, vor welcher ein jüdischer Täufling vorher ein Colloquium zu bestehen hätte. Der durch's Examen fiele, müßte dann natürlich Jude bleiben und — Fremder werden. Im gegebenen Falle werden, denken wir, die Weisen der Kreuzztg. beantragen, daß dieses Gesetz auch rückwirkende Kraft habe, so daß alle schon getauften Juden vor dem Consistorium erscheinen müssen und dessen Aburtheilung unterworfen werden." Leipzig, 19. Juli. (Privatmitth.) (Die Aufgabe der Leitung der jüdischen Religionsgemeinden.) DT,Dip 2'J NH- „.••nND~r 2r,ph p-,mi> „Schaffend als Frucht der Lippen den Frieden, Den Frieden für Fern- und Nahestehende — so heile ich sie." — Jesaias 57. 19. — Seitdem Leipzig in seinen Mauern die Synode im Jahre 1869 gesehen hat und durch Wort und That für die Hebung und Besserung jüdischer Zustände nach Innen und Außen, im Geiste jener Verhandlungen, zu wirken sich mühete, ist der Einfluß der Männer in Israel, die der Zeit und dem Orte den geistigen Eindruck ihrer Individualität befruchtend erhielten — in Leipzig selbst nicht geschwunden. — So oft ein neuer Impuls zur Schöpfung wohlthätigerAnstalten und zur Hebung moralischen und religiösen Lebens gegeben wurde, war die jüdische Gemeinde sich der Aufgabe bewußt und folgte willig der Führung der Vorstände, um durch die eigene Handlungsweise dem allgemeinen Wohle und dem Wohle ihrer Glaubensgenossen fördernd zur Seite zu stehen. Die kleine Gemeinde Leipzig, welche für das Jahr 1888 im Ganzen nur 1059 steuerpflichtige Mitglieder aufweisen kann, was hat diese für das Judenthum begeisterte Gemeinde in erhebender Strebsamkeit nicht für die physischen und geistigen Bedürfnisse der jüdischen Mitbrüder in engeren und weiteren Kreisen gethan? — Bon den drei, im Jahre 1888 zuletzt genannten Ehrenmitgliedern, den Herren Rabbiner vr. A. M. Goldschmidt in Leipzig, Prediger vr. Adolph Jellinek in Wien und Rabbiner vr. Ludwig Philippson in Bonn — die gewissermaßen „das Wahrzeichen der Gemeinde Leipzig" bilden, geht noch heute der belebende Hauch in religiöser, geistiger und wohlthätiger Beziehung aus. Die Ordnung des Gottesdienstes, welcher würdig und wahrhaft erhebend in regelmäßiger Zeitperiode, pünktlich geübt wird, ist von einem Mitgliede des Gemeinde-Borstandes und den sechs Synagogen - Commissaren überwacht. Die Namen der amtirenden Commissare werden auf der, in der Vorhalle der Synagoge befindlichen Tafel vermerkt, deren Anordnungen Jedermann Folge zu leisten hat. Der Beginn des Gottesdienstes wird jedesmal im „Leipziger Tageblatt", sowie im „Leipziger Stadt- und Dorfanzeiger" bekannt gemacht. Die Ausübung der Andacht ist nach dem in der Gemeinde eingeführten, von Rabbiner vr. A. M. Goldschmidt herausgegebenen Gebetbuche geordnet und wird durch den synagogalen Gesang des Chorvereins „Psalterion" unter Leitung des Musikdirectors vr. Jadassohn, an hohen Festtagen, und des Chors der Religionsschule unter Leitung des Cantors Jacobsohn am Freitag Abend und während des Jugendgottesdienstes, am Sonnabend Nachmittag, unterstützt. Die in Leipzig seit vielen Jahren bestehende „Brodyer-Synagoge", welche noch den orthodoxen Ritus aufrecht erhält, hat das bereitwillige Entgegenkommen des Gemeinde-Vorstandes gefunden, den ausgesprochenen Wünschen entsprechend, das Vermögen derselben zu verwalten, und die Ordnung des Gottesdienstes, welcher nach wie vor den orthodoxen Ritus beibehält, durch besonders gewählte Synagogen-Commissare, bei der würdigen Ausübung der Andacht zu überwachen. — Nächst den besonderen Einrichtungen, welche die Anmeldungen zu Aufgeboten und Trauungen, für Geburt und Sterbefälle, feststellen, ist die Function der einzelnen Beamten dermaßen geregelt, daß bei richtigem Einhalten der Vorschriften kaum ein Mißverständniß zu denken ist. — Das Gedenkbuch für Verstorbene wird während jeder Seelenfeier in der Synagoge ausgelegt. In dasselbe werden die Namen Derjenigen eingetragen, welche sich um die Gemeinde und das Judenthum überhaupt verdient gemacht haben, sowie die Namen solcher Verstorbener, deren Angehörige ein gleiches Verdienst haben

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