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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-08-01 · Heft 31 (1.8.1889) · p. Seite 480

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 31 (1.8.1889)
Date
1889-08-01
Page
Seite 480 (sequence 4)
Language
German
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480 den die Turim, die Jadhachsaka des Maimonides und endlich der Schulchan - Aruch. Mit dieser Codification wurde das, was im Talmud noch flüssig war, fixirt. Daß die talmudisch-rabbinische Richtung der damaligen jüdischen Volksseele entsprach, geht aus der völligen Hingebung, aus dem willigen Gehorsam hervor, welchen die gesammte Judenheit — abgesehen von dem kleinen Häuflein der Karäer, die sich jedoch auch eine Tradition für sich bildeten — widmeten. Der Autoritätsglaube schuf sich hier eine papierne Unfehlbarkeit, die ihre Herrschaft nicht ohne fanatischen Eifer Jahrhunderte hindurch ausübte. Da war cs gegen das Ende des vorigen Jahrhunderts, daß sich auch hier eine freiere Geistesbewegung regte, daß auch gegen diese Unfehlbarkeit, gegen die unbedingte Verpflichtung auf die talmudisch-rabbinischen Satzungen ein Kampf sich entspann, bei welchem es sich theils um die das Leben einschränkenden, bis ins kleinste Detail eingehenden Vorschriften, theils um die Gestalt des Gottesdienstes handelte und wobei das Bedürfniß rege ward, den Gedanken- und Lehrinhalt des Judenthums wieder stärker hervortreten zu lassen und von Neuem durchzuarbeiten. Der Wahrheit nicht gemäß wäre es, zu behaupten, daß diese Bewegung zumeist von den durch sie ergriffenen Geistern geschehen sei; vielmehr wurde sie besonders gefördert und verbreitet durch die neuen Lebensbedingungen, in welche die Juden eingetreten waren, als ihnen nicht allein die Wege zur allgemeinen Cultur eröffnet, sondern auch alle bürgerlichen Berufe aufgethan wurden, später auch die staatsbürgerlichen Pflichten und Rechte, und zugleich eine Umwandlung des Verkehrs, des Handels und der Industrie, des öffentlichen und häuslichen Lebens bei den europäischen Völkern, überhaupt ein gewaltiger Um- und Aufschwung eintrat. Hier hineingezogen, vermochten die Juden auf dem alten Standpunkte nicht zu verbleiben, und allmählich lockerte sich bei zahllosen Individuen das Band, welches sie mit der talmudisch-rabbinischen Autorität verknüpfte. Dies machte sich besonders im häuslichen und persönlichen Leben geltend, und aus einer großen Anzahl jüdischer Familien ist — zum großen Schaden des religiösen Lebens — mehr oder weniger, ja selbst ganz, alle religiöse Uebung verschwunden. Auch der öffentliche Gottesdienst konnte dieser Reformbewegung nicht entgehen, das Bedürfniß und der Geschmack der Zeit sprachen zu laut. Dennoch hat man denselben in seinen bisherigen Einrichtungen und seinen wesentlichen Bestandtheilen erhalten. Die sog. Reformer waren weit entfernt davon, sich geradezu gegen die Autorität des Talmuds auszusprechen, und beriefen sich vielmehr bei ihren Veränderungen auf talmudische Aussprüche, welche mit dem hergebrachten Gebrauche nicht übercinstimmten. Eine geringe Ausnahme hiervon fand nur in Berlin und London statt, hat sich aber neuerdings in Nordamerika ausgebreitet. Dies ist der gegenwärtige Stand, auf welchem es drei Richtungen giebt: die eine, noch möglichst an dem talmudisch-rabbinischen Gesetze hängend, die andere gemäßigt reformistische, die dritte radical reformistische. Man erkennt aus dieser Darstellung, daß sich auch im Judenthume für jede Evolution naturgemäß ein fester Autoritätsglauben bildete, gegen den sich in der weiteren Entwickelung, meist erst nach langen Zeiträumen bewußt und unbewußt ein Streitelement erhob und ihn in vielfacher Beziehung lockerte oder gar aufhob. Wir haben dies nun nach unserer Meinung so zu beurtheilen: Das Judenthum muß wie jede positive Religion bei seinen Bekennern folgende Ansprüche auf Autorität erheben: 1) Die geschichtliche Autorität für seinen ganzen Entwickelungsgang, auf welchem das heutige Judenthum beruht. Einzelne literarische, chronologische und biographische Streitfragen kommen hierbei nicht in Betracht. 2) Für seine Grundwahrheiten religiöser und sittlicher Natur, welche das Wesen des Judenthums ausmachen und von denen sich zu entfernen mehr oder weniger das Judenthum verleugnen hieße. 3) Hat das Judenthum, wie jede positive Religion, eine Erscheinung in der Außenwelt nothwendig: Institutionen, Einrichtungen und Formen, in denen es sich verkörpert und durch welche es auf seine Bekenner wirkt, sie belehrt, sie kräftigt und tröstet und immer von Neuem anzieht. Daß auch diese einer gewissen Festigkeit und des Beruhens auf dem seit langen Zeiten Herkömmlichen bedarf, um wirklich die Religion zu repräsentiren, wirksam zu machen und in Ehrfurcht zu erhalten, ist einleuchtend. Aber es sprechen auch gerade auf diesem letzten Gebiete die Geistesrichtung, das Bedürfniß und der Geschmack der Zeit nachdrücklich mit und auf ihm lehrt die Geschichte des Judenthums am ehesten die tiefgreifenden Veränderungen, welche im Verlaufe der Zeit stattgefunden. Das talmudisch-rabbinische Gesetz nahm einen ganz anderen Charakter und eine ganz andere Gestalt an, als sie das mosaische Gesetz besessen. An die Stelle des Opfercultus trat der Gebetcultus und zwar geraume Zeit vor dem Aufhören des elfteren, und dieser Gebetcultus hatte eine fast 1000jährige Entwickelung. Somit gehört auch die Autorität und der Autoritätsglaube zu den Traditionen des Judenthums, die sich immer wieder und wieder einen festen Boden sichern werden. Uebcr einzelne Punkte werden wir uns später noch aussprechen. Jerusalem,;u Tischea beab. Jerusalem! . . . Wir bekennen es laut, unsere Gedanken sind oft nach dieser Stelle des Erdballs gerichtet — aber wahrlich nicht in politischem Sinne, denn nach der

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