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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-07-25 · Heft 30 (25.7.1889) · p. Seite 468

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 30 (25.7.1889)
Date
1889-07-25
Page
Seite 468 (sequence 8)
Language
German
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468 Staatsregierung; zum Andenken an das Regierungsjubiläum Sr. Maj. des Königs Karl wurde in der Anstalt eine Gedenktafel angebracht. In der Anstalt sind 36 Zöglinge, welche in zwei Classen durch die Herren Oberlehrer Stern und Lehrer Abt unterrichtet werden. Die Anstalt enthielt an Legaten 3313 M-, an Zinsen 10,550 M., Beitrag vom Kgl. Staatswaisenhaus 379 M., an jährlichen Beiträgen 1686 M., an Spenden 9868 M., so daß sich das Vereinsvermögen um 7541 M. vergrößerte und jetzt 268,807 M. beträgt. In der Anstalt erhalten auch die jüdischen Zöglinge des Lehrerseminars und der Präparandenanstalt in Eßlingen Beköstigung. Luxemburg. Luxemburg, 11. Juli. (Privatmitth.) Durch die Fürsorge des Herrn Groß-Rabbiners Dr. Blumenstein ist im Druck erschienen: „Anklagerede der König!.-Großh. Staatsanwaltschaft in Luxemburg in Sachen des öffentlichen Ministeriums gegen die Redaction des „Luxemburger Wort" wegen Beleidigung der jüdischen Religion und ihrer Bekenner nebst einem Vorworte über die Geschichte und den Verlauf des Processes." Wir haben den Verlauf dieses Processes in mehrfachen Berichten verfolgt, sowie daß er mit einer Verurtheilung und Bestrafung der Redaction des „Luxemburger Wort" endete. Herr Blumenstein hat sich nun ein Verdienst erworben, daß er die ausgezeichnete Rede des öffentlichen Ministeriums in deutscher Sprache veröffentlichte. Sie kann in ähnlichen Fällen zu Muster dienen und verdient deshalb aufbewahrt zu werden. Es ist in dieser Zeitung wiederholt ausgesprochen worden, daß, wenn das Volk sich nach Thatsachen umsteht, die Behauptungen der Antisemiten sich als Lügen oder Uebertreibungen erweisen, weil eben Thatsachen zum Erweise dieser Behauptungen sich nicht vorfinden. Dies bestätigt der Luxemburger Staatsanwalt, und wir heben deshalb eine bez. Stelle wörtlich aus seiner Rede hervor. Er sagte: „Jndeß, meine Herren, sind noch andere nicht minder wichtige Gesichtspunkte für uns maßgebend gewesen. Welches ist denn die Klasse der Mitbürger, gegen welche diese Angriffe gerichtet werden? Mit Hilfe der Criminalstatistik ist es sehr leicht nachweisbar, daß die Zahl der Bestrafungen bei den Israeliten eine verhältnißmäßig geringe ist, und wenn diese die Folge des Moralcodexes des Talmuds ist, dann ist die talmudische Sittenlehre wahrhaftig keine schlechte! Vom Standpunkte der Nationalökonomie ist die Tendenz der incriminirten Artikel nicht minder verwerflich. Wir besitzen in unserm Lande bedeutende, durch Israeliten geleitete, industrielle Unternehmungen. Diese Fabriken tragen ihren großen Theil zum nationalen Reichthume und Wohlstände bei. Ueberdies beschäftigen diese Hunderte von katholischen Familien, denen sie den Lebensunterhalt gewähren. Hat der Angeklagte sich vielleicht um die Existenzmittel dieser Familien bekümmert? Ich glaube wohl nicht, denn sonst hätte er ihnen nicht Haß gepredigt gegen ihre Brodherren und sie zur Zuchtlosigkeit und zu Ungehorsam aufgefordert. Ueberdies muß allerseits zugegeben werden, daß Angeklagter aggressiv auftrat, denn die Israeliten haben in Nichts die Veranlassung dazu gegeben, denn bei uns haben sie sich niemals in irgend eine Polemik gegen die Einrichtungen der andern Culte eingelassen; es kann also hier von Repressalien oder von Abwehr überhaupt keine Rede sein. Das Streben des Angeklagten kann demnach nur den Charakter einer Herausforderung haben, man bezweckt einzig und allein die Polemik, denn eine derartige Veröffentlichung ist eine Seltenheit bei uns. Aber man hat an der unrichtigen Glocke geläutet. Unser Land war niemals der Schauplatz derartiger leidenschaftlicher Kämpfe, Kämpfe, welche die Bevölkerung in zwei Reihen getheilt haben, wo jeder Gesellschaftsrang seine Kämpfer stellte, und welche blutige, unserer Zeit unwürdige Episoden herbeiführten. Unser Ländcheu hat immer für den klassischen Boden der religiösen Duldsamkeit gegolten, deshalb ist es unsere Pflicht, zu verhüten, daß man die Saat der Zwietracht in unser Land trägt, um die alten Traditionen zu brechen. Die Straflosigkeit wäre ein Preis für die Ermuthigung zu solch' strafwürdigem Gebühren. Das, meine Herren, sind die Erwägungen , die mich in dem gegenwärtigen Pcocesse leiten." Oesterreich-Ungarri. Wien, 11. Juli. (Privatmitth.) Die „Israelitische Allianz zu Wien" hat ihren 16. Jahresbericht veröffentlicht, der in der ordentlichen Generalversammlung am 23. Juni 1889 erstattet worden. Geiviß ist es von hohem Interesse, die Thätigkeit dieses wichtigen Vereins zu verfolgen, der seine Bemühungen nicht auf den fernen Osten, sondern 'auf Oesterreich selbst, namentlich Galizien, richtet. Gehen doch auch die Bestrebungen des Vereins klar aus diesem Berichte wie aus dem der früheren Jahre als von humanstem Inhalt und Zweck klar hervor. Die Erfolge, welche der Verein im verflossenen Jahre erzielte, bieten viel Befriedigendes dar. Die Erfahrung in Deutschland und in anderen Ländern hat hinlänglich erwiesen, daß die intellectuelle, sociale und culturelle Hebung der jüdischen Masse von der Herstellung tüchtiger Volksschulen ausgegangen ist, und deshalb richtet die Allianz ihre besondere Wirksamkeit in Galizien auf die Errichtung von Schulen, sowohl von Elementar-, als von Hanbwerker- und Religionsschulen, letztere da, wo die jüdischen Kinder die öffentlichen Schulen besuchen und somit eines besonderen Religionsunterrichtes bedürfen. Anderweitig sorgt sie für die Einführung des jüdischen Religionsunterrichtes in die höheren

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