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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-07-25 · Heft 30 (25.7.1889) · p. Seite 464

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 30 (25.7.1889)
Date
1889-07-25
Page
Seite 464 (sequence 4)
Language
German
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464 einem Bündel Flachs geradeaus und einfach gezogen und gedreht wird? Gleicht er nicht vielmehr einem mannigfaltigen Gewebe, das durch die verschiedenartigsten Faetoren zu Stande kommt? Vermag der Mensch seine Neigungen und selbst seine Leidenschaften in zahllosen Fällen nicht zu beherrschen? Erlischt nicht oft die eine derselben und macht einer anderen, nicht selten plötzlich eingetretenen Platz? Fassen wir nicht oft aus reiflichen Erwägungen ganz entgegengesetzte Entschlüsse wie unsere früheren und schlagen einen ganz anderen Weg ein? Man wird uns niemals überreden, daß wir nicht sehr häufig in unserem Geiste die reiflichsten Erwägungen anstelle», das Für und Wider erörtern, die Zweckmäßigkeit oder Gefährlichkeit einer Handlung abwiegen, und erst nach einer solchen geistigen Operation einen Entschluß fassen, also unsere Willensfreiheit bethätigen. Endlich mit denen, welche das ganze geistige Leben von einer Anzahl Gehirnfasern und Nervenknoten abhängig und die zufällige Beschaffenheit dieser Letzteren zur alleinigen Gebährerin unserer Gedanken und Gefühle machen, dem Zu- und Abfluß von Blutkügelchen die Urheberschaft unserer Vorstellungen, Bilder, Ideen und Empfindungen zuschreiben, haben wir nichts zu schaffen. Sie sind durch eine ganze Welt von uns geschieden und überlassen wir sie ihren Viviseetionen und traurigen Ergebnissen, wie sie sich ihnen durch ihre Parteiprämissen gestalten. — Die Erfahrung, die sorgfältige Beobachtung, der gesunde Menschenverstand und das ganze Bewußtsein des Menschen streiten entschieden gegen die Leugnung der Willensfreiheit. Gäbe es wirklich gar kein Gewissen? Dies möchten wohl auch jene nicht leugnen können. Nun, jede Regung des Gewissens enthält die Anerkennung unserer Verantwortlichkeit, also auch unserer Willensfreiheit, mit welcher wir die That begingen, über die unser Gewissen unruhig geworden oder von der es sich befriedigt fühlt. Gäbe es wirklich keine Reue, die einen Sünder überkommt, durch die er nach Vergebung seines Fehles verlangt und selbst eine Veränderung seines Wandels herbeiführt? Es giebt recht viele verstockte Verbrecher, doch aber auch gebesserte, welche mit Scham auf ihre früheren Handlungen zurückblicken und sie durch einen redlichen und pflichtgetreuen Wandel vergessen zu machen eifrigst streben. Aber zu unserem Zwecke brauchen wir gar nicht auf dem Felde des Verbrechens zu bleiben; auch im gewöhnlichen Leben und im geselligen Verkehr begehen wir nicht selten Fehltritte, werden uns derselben bewußt, sie thun uns leid und wir suchen sie wieder gut zu machen. Alles dies aber fließt aus dem Bewußtsein der Verantwortlichkeit und daß wir anders hätten handeln können und sollen, also aus unserer Willensfreiheit heraus. — Die Lehre von der Willensfreiheit und Verantwortlichkeit des Menschen ist eine der festesten und unveränderten Traditionen des Judenthums. Schon auf den ersten Seiten der h. Schrift wird sie entschieden ausgesprochen und ihr so viel Gewicht beigelegt, daß sie von Gott selbst verkündet wird. Es heißt da 1. Mos. 4, 6: „Und der Ewige sprach zu Kain: Warum verdrießt es dich, und warum senkt sich dein Antlitz? Nicht so? Wenn du gütig bist, trägt es sich, und wenn du nicht gütig bist, lagert vor der Thüre die Sünde, nach dir ist ihr Begehren, du aber kannst herrschen über sie." Der Ausspruch besagt also, daß wenn der Mensch eine freundliche, gütige Gesinnung in sich hegt und mit festem Willen erhält, er der Leidenschaft weniger zugänglich sei, im anderen Falle aber gebe er der Leidenschaft allzuleicht Spielraum, die ihn in vielen Fällen zu Fehltritt und Sünde verleiten werde; dennoch vermöge er durch seinen Willen auch die Leidenschaft zu beherrschen, ihre Gewalt in sich zu unterdrücken, sie aus seiner Seele zu beseitigen. Dies ist in allen Punkten der Gegensatz zu den Behauptungen der Gegner, stützt sich aber durchaus auf die Erfahrung, auf die vorurtheilslose Beobachtung der Vorgänge in der menschlichen Seele, also auf die Wahrheit. In gleicher Weise bildet den Schlußstein der Zehn Worte das Gebot (2. Mos. 20, 17): „Begehre nicht das Haus deines Nächsten; begehre nicht das Weib deines Nächsten, noch Alles was deinem Nächsten ist." Das Wort spricht aus, daß das Begehrungsvermögen des Menschen seinen gegenständlichen Inhalt zwar aus den unbewußten Empfindungen erhält, aber, sobald es in das Bewußtsein tritt, vom Menschen regulirt und durch den Willen beherrscht und beseitigt werden kann, sobald der Gegenstand als unzulässig und unrecht erkannt wird. Endlich erinnern wir daran, daß Moses in seiner Schlußrede das Volk ermahnt: Es sei ihm jetzt (durch die Lehre und das Gesetz) das Gute und das Böse., das Recht und ' das Unrecht zur freien Wahl vorgelegt, es solle das Gute ' wählen und damit das Leben und den Segen (5. Mos. 30,19). j Und diese Lehre hallt durch alle Bücher der h. Schrift wie-! der und der selbst zur Skepsis geneigte Kohelet endet seine!Rede mit dem Schlußsatz (11, 9): „Freue dich, Jüng-! ling, in deiner Jugend und laß dein Herz fröhlich sein in den Tagen deiner Jugendkraft, und wandte in den Wegen deines Herzens und wohin deine Augen blicken, doch wisse, daß über alles dieses dich bringet Gott in das Gericht! Und schaffe Kummer aus deinem Herzen, und entferne . Leid von deinem Leibe, denn die Jugend und die Zeit der dunklen Locken ist nichtig." Bestimmter als durch die Mahnung, stets, selbst unter den Freuden der Jugend, des göttlichen Gerichtes eingedenk zu sein, kann die Verantwortlichkeit nicht ausgesprochen werden. Aber zugleich betont der erfahrene Denker, daß der Mensch sowohl über die Grundstimmung seiner Seele als auch über seine einzelnen Gefühle Herr ist und diese durch seinen Willen zu leiten

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