Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 27 (4.7.1889)
- Date
- 1889-07-04
- Page
- Seite 415 (sequence 3)
- Language
- German
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/ r; 415 Glaubensgenossen in den orientalischen Länder» intellcctuelle undsociale Hebung verschaffen, durch Errichtung und Erhaltung von Schulen, besonders aber auch Handwerkerschulen. Zu diesem Zwecke haben sich Vereine gebildet, deren Sitz in Paris, London, Wien und New-Iork ist. Daß auch dieser ganze Zweig der activen Solidarität der Juden ein natürlicher und gerechtfertigter ist, kann nur ein verbissener Gegner leugnen. Zunächst fließt die Pflicht der Wohlihätigkeit aus der Religion her, und gewiß am stärksten im Judenthume von seinem Beginne an. Dann findet sich die gleiche Erscheinung, nämlich wohlthätige Bestrebungen innerhalb der Religionsgenossenschaft zu üben, auch bei den Katholiken, Protestanten und Muhamedanern. Ferner schließt dies die Bethätigung an allgemeinen humanen Werken durchaus nicht aus, und erweisen sich hierin gerade die Inden stets theilnahmsvoll und freigebig. Endlich ist es nicht zu übersehen, daß jüdische Hilfsbedürftige in der Regel nur bei Juden in irgend einem genügenden Maße Unterstützung finden. Wir haben hier also eine durch das historische Geschick und die obwaltenden Verhältnisse naturwüchsige Solidarität, die deshalb traditionell werden mußte, was wiederum sie nur um so mehr stärken konnte. Gemeinsamkeit des Religionsbekenntnisses, gleiche Abstammung und gleiches Schicksal bildeten drei starke Bänder um die Gemeinsamkeit. Jndeß hat man dieser Solidarität der Juden auch Vieles angedichtet, was sie durchaus nicht umfaßt. Man hat ihr ganz positive Zwecke untergeschoben, die sie niemals verfolgte. Schon in gewerblicher Beziehung stehen die Juden unter einander sich in erheblicher Weise nicht bei; Concurrenz und Rivalität lassen sie ebenso feindselig gegen einander handeln, wie dies unter allen Menschen stattfindet; in geselliger Beziehung machen sie nach Stand und Besitz die gleichen Unterschiede, wie sie in anderen Kreisen beachtet werden, wenn auch die obwaltenden Verhältnisse es mit sich bringen, daß die Juden am meisten untereinander verkehren müssen. Giebt es doch unter den Juden auch Leute, welche sich von den anderwärts herrschenden Vorurtheilen gegen die Juden so vollgesogen haben, daß sie über ihre Glaubens- und Stammesgenossen eine verächtliche Meinung haben und aussprechen. Je unparteiischer wir dies Alles in Erwägung ziehen, desto freudiger werden wir diese Solidarität der Juden begrüßen, um so lebhafter ihren Fortbestand wünschen, so lange wir in der Menschenwelt noch so viel Classen- und Racenhaß, so viele Ausschließung und Bedrückung der Schwächeren zu gewahren und zu beklagen haben. Gewiß, so lange es noch also um die Menschen, obschon „Kinder Eines Vaters", steht, haben wir jedwede Bereinigung von Menschen zu thatkräftiger Ausführung humaner Zwecke mit ganzem Herzen willj kommen zu heißen — immer mit der Voraussetzung, daß solche specifische Bestrebungen der Theiluahme an den allgemeinen Interessen keinen Abbruch thu». Wien, int Juni. Ein Privilegium. Mitgetheilt von G. Wolf. Wie man weiß, hatten die Inden im deutschen Reiche und auch anderswo Privilegien. Einzelne Juden hatten dann Specialprivilegien, die auf Grund hervorragender Verdienste um den Monarchen oder um das Land ertheilt wurden. Diese Begünstigungen gingen dahin, daß die Privilegirten enthoben wurden das Judenzeichen zu tragen, daß sie da, wo der Kaiser Aufenthalt nahm, wohnen durften rc. Nun liegt uns ein Specialfall vor, dessen wir glauben erwähnen zu sollen. Simon in Oberhausen (Schwaben) und dessen Sohn Moses in Günzburg (Grafschaft Burgau) wandten sich an Kaiser Ferdinand I., ihnen die Privilegien, welche die Juden in Deutschland hatten als Specialprivilegien, acl personam zu geben. Sie führen nichts an, was zu ihren Gunsten spricht, weshalb man für sie eine besondere Ausnahme machen soll, und es doch klar ist, daß man nicht allen Juden im deutschen Reiche Specialprivilegien ertheilen konnte. Es scheint nur. daß in Oberhausen kein Jude außer dem genannten Simon wohnte; in Günzburg war jedoch eine ansehnliche jüdische Gemeinde. Kaiser Ferdinand ertheilte jedoch dieses Privilegium, Innsbruck, 9. Februar 1563. Ferdinand starb 25. Juli 1561 und nun wandte sich Moses, dessen Vater Simon scheint inzwischen mit Tod abgegangen zu sein, an Maxmilian II. um die Bestätigung des Privilegiums. Eingangs dieses Gesuches heißt es, „er wisse es, daß der Kaiser mit vielen andern hochwichtigen und vortrefflichen Geschäften unaufhörlich beladen und beschwert sei", nichtsdestoweniger gestatte er sich seine Bitte vorzubringen. Er wünsche nichts mehr, als daß der Kaiser ihn mit solchen Freiheiten bedenke und begnadige „so ohne das die gemeine Jüdischheit hat und ich einige Neuerung hierin nicht begehre", und Kaiser Max gewährte 1569 dieses Privilegium. Dasselbe lautet: Wir Maximilian etc. Bekhenuen öffentlich mit diesem Brieff, das wir aus Angeborner miltigkayt, vnnd Sondlich vnns darzue bewogente Erhöbliche Brsachen, auch vonn wegen der Priuilegia, vnnd Freyheiten, darmit gemaine Judenhayt, vonn vnnsern Borfahren, Römisch Kaysern, Khunigen, Auch Erzherzogen vnnd Fürsten, des haust Österreichs Seligen vnnd löblichen Gedächtnus, löblich begabet, gefreyet, vnnd fürsechen sein, vnnserem Juden j Moysses zue Oberhausen wonhafft, mit sampt seinem Weib, Khinnde, Zuegethanen verwannthen vnnd Dienern, auch 27*