Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 26 (27.6.1889)
- Date
- 1889-06-27
- Page
- Seite 407 (sequence 11)
- Language
- German
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407 Der Minister der geistlichen re. Angelegenheiten hat sich in einem Schreiben vom 31. Mai er. damit einverstanden erklärt, daß die Kosten für obigen Unterricht, welche 400 Mk. pro Jahr betragen, zur Hälfte von der Stadt und zur Hälfte von der israelitischen Gemeinde getragen werden. Das Kollegium genehmigte zu diesem Zwecke die jährliche Summe von 200 Mk." — Unsere Leser werden sich erinnern, daß Herr Rabbiner Dr. F. Cohn bereits seit längerer Zeit als Religionslehrer am hiesigen Gymnasium fungirt und ordnungsmäßig in den Lehrkörper ausgenommen worden. Jetzt ist dies nun auch bei dem Realgymnasium der Fall. Zugleich ist ihm für die jüd. Zöglinge der sämmtlichen hiesigen Elementarschulen das Recht der Censur eingeräumt worden, so daß er jetzt bei sämmtlichen öffentlichen Schulen unserer Stadt als Religionslehrer anerkannt ist. Außerdem dirigirt er die Religionsschule der Gemeinde. Dresden, 19. Juni. (Privatmitth.) Hier fand der zehnte internationale Thierschutz Congreß statt. Auf demselben wurde vom Referendar Beringer (Berlin) folgender Antrag gestellt: „Wir beim zehnten internationalen Thierschutz- Congreß versammelten Vertreter der Thierschutzvereine richten an die Regierungen aller Länder die Bitte, dieselben wollen gegen die beim bisherigen Schlachtbetriebe vorkommenden Thierquälereien einschreiten und die nöthigen Schritte zur gesetzlichen Einführung der Betäubung aller Schlachtthiere thun. Wir bitten ferner alle staatlichen Verwaltungs- und die Gemeinde-Behörden, daß sie die Betäubung aller Schlachtthiere innerhalb ihres Verwaltungsbezirkes anordnen und die Verwendung von Apparaten empfehlen, welche eine rasche und sichere Betäubung ermöglichen. Als solche haben sich bewährt: die Schußmaske, die nach dem System Bruneau construirten Schlachtmasken für Großvieh und die Kleinschmidt'schen Betäubungs-Instrumente für Schafe, Kälber, Schweine und Ziegen." Zum Schluß des Appells heißt es: „Endlich richten wir an alle Israeliten die Bitte, sie mögen ihren Einfluß auf ihre Religionsgenossen aufbieten, damit die auch beim rituellen Schächten so dringend nöthige Reform angebahnt und der Widerstand beseitigt werde, der von einem Theil ihrer Glaubensgenossen unseren Bestrebungen zur Herbeiführung einer gesetzlichen Reform des Schlachtbetriebes entgegengesetzt wird." Rabbiner Bauer (Cöslin) bestritt die Richtigkeit der Ausführungen des Referenten über das Schächten. Herr Pöschel (Aachen) machte dagegen unter Anführung von Namen jüdischer Geistlicher geltend, daß das Schächten in den Gesetzen der Juden nicht gefordert werde, sondern nur auf einem alten Herkommen beruhe. Zuletzt wurde der mitgetheilte Appell einstimmig zum Beschluß erhoben, während zwei Delegirte, Br. Kuß und Rabbiner Bauer, sich der Abstimmung enthielten." Bekanntlich wurde schon einmal der Thierschutz-Verein (zu Cöln) oder vielmehr dessen Präsident einer falschen Behauptung bezichtigt. Damals wurden von ihm mehrere jüdische Theologen genannt, welche sich gegen das Schächten erklärt haben sollten. Diejenigen, welche unter den genannten Rabbinern noch lebten, protestirten entschieden gegen diese Angabe. Hinsichtlich der Verstorbenen forderte man die Bezeichnung betreffender Stellen in ihren Schriften, welche die Gegner anzugeben nicht vermochten. Diesmal begnügte man sich mit der Berufung auf einige Rabbiner, welche man aber nicht namhaft machte. Wir möchten wohl auch die Rabbiner sehen, welche z. B. 5. Mos. 12, 21. 23 gegenüber behaupten könnten, daß das Schächten kein Gesetz, sondern nur Herkommen sei. Es wurde in dieser Zeitung schon oft gesagt, daß man es Nichtjuden nicht übel nimmt, wenn sie in unserer h. Schrift nicht bewandert sind, daß es aber ein schwerer Mißbrauch ist, wenn man Behauptungen aufstellt, welche die h. Schrift betreffen, und die geradezu erfunden sind. Bochum, 14. Juni. Aus einer Korrespondenz der „Franks. Ztg." heben wir Folgendes hervor: Aus dem Schlußsätze der von dem Staatsanwalte Br. Schulze-Bellinghausen an die „Volkszeitung" gesandten Berichtigung, in dem es heißt: „Ich bemerke schließlich noch, daß Herr Br. König mich gegen meinen Willen als Reichstagskandidaten in Vorschlag gebracht hat, und daß ich gar nicht daran denke, hierzu kandidireu," kann man ersehen, welche Zerfahrenheit innerhalb der Kartellparteien in unserem Wahlkreise herrscht. Mit der rhm eigenthümlichen Unerschrockenheit hatte Br. König in der Presse und in antisemitischen Versammlungen den Staatsanwalt Br. Schulze-Vellinghausen als Kandidaten auf den Schild gehoben, in der sicheren Voraussetzung, daß die antisemitische Partei bei dieser Kandidatur ihre Rechnung noch am ersten finden dürfte. Daß mit einer rein antisemitischen Kandidatur, und wenn es selbst die des Br. König wäre, nichts zu machen ist, weiß dieser selbst am besten. Die Reihen seiner Anhänger haben sich immer mehr gelichtet, und die Versumpfung der Partei wird auch nicht durch das in Bochum vereinbarte Programm aufgehalten werden. Bemerkenswerth ist die Haltung der nationalliberalen Presse der antisemitischen Bewegung gegenüber; die meisten dieser Blätter bringen über die Versammlungen der Antisemiten ausführliche Berichte, die das innere Behagen der Berfasser und der Redaktionen an dem Treiben der Radau-Antisemiten nur schlecht verhehlen; andere ignoriren sie gänzlich, weil sie die Antisemiten vorläufig noch als ein Kräutchen „Rühr - mich-nicht-an" betrachten, und sich ein eventuelles Zusammengehen mit ihnen bei den nächsten Reichstagswahlen offen halten wollten. Große Bestürzung hat es in verschiedenen nationalliberalen Kreisen auch erregt, daß, wie Br. König 26*