Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 25 (20.6.1889)
- Date
- 1889-06-20
- Page
- Seite 394 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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394 dem sich auf dem Schiffe seine junge schöne Frau und ein Söhnchen befanden. Die Frau sah sich von dem Admiral des Schiffes belästigt und von Gewaltthätigkeit bedroht. Da fragte sie ihren Gatten, ob diejenigen, welche im Meere ertranken, der Auferstehung theilhaftig würden? und als er dies bejahte, stürzte sie sich ins Meer. R. Mose und sein Sohn wurden nach Cordoba gebracht, und die dortige reiche Gemeinde kaufte ihn los. Jener hatte seine großen Eigenschaften als Gelehrter nicht zu erkennen gegeben, damit das Lösegeld nicht zu hoch gestellt werde. Als er sich nun in den Lehrsaal begab, wo ein gewisser Nathan als Richter und Ausleger des Gesetzes amtirte, setzte sich Rabbi Mose bescheiden in einen Winkel. Bald jedoch trieb ihn der Lehr- und Pflichteifer hervor, da Nathan allzu sehr seine Unwissenheit und Ungewandtheit zeigte. Die große Kenntniß des Talmuds, die Klarheit des Ausdrucks und der Entscheidungen, die Unparteilichkeit im Urtheil, welche Rabbi Mose alsbald entwickelte, machten so viel Aufsehen, daß Nathan seinem Amte entsagte und jenen als seinen würdigen Nachfolger bezeichnete. So wurde Rabbi Mose zum geistlichen Oberhaupt von der Gemeinde freudig erwählt und wirkte als solches von etwa 948 bis 970. Nach seinem Tode trat sein Sohn R. Chanoch an seine Stelle und fungirte bis 1012, wo er kurz nach den Herbstfesten verstarb. In Rabbi Mose's Geiste wirkte auch ein Schüler desselben, Rabbi Joseph ibn Abitur. Von hier aus nun ging die jüdische Gelehrsamkeit über ganz Spanien aus. Biele Schüler hatten bei den genannten Meistern Kenntniß und Eifer geschöpft, und wenn das spanische Judenthum so große Erfolge aufzuweisen hatte, so ist dies auf Rabbi Mose zurückzuführen. Uebrig geblieben sind uns von jenen Männern Gutachten und Briefe. In einer Beilage zu dem diesjährigen Bericht über die Lehranstalt für die Wissenschaft des Judenthums in Berlin hat Dr. Joel Müller eine Abhandlung über „die Responsen der spanischen Lehrer des zehnten Jahrhunderts R. Mose, R. Chanoch und R. Joseph ibn Abitur" gegeben, in welcher er diese Responsen übersetzt hat. Zugleich stellt er aus diesen in kurzen zutreffenden Zügen ein Bild der Zustände zusammen, in welchen sich damals die Juden in Andalusien unter der maurischen Herrschaft befanden. Wir stellen dasselbe in den Worten des Autors hierher. Aus den Responsen erweist sich das altjüdische Recht als eine sichere Schutzwehr für das Gedeihen der jüdischen Gemeinden. Hier erblicken wir die vollständigste Ordnung, die gefestigte Sicherheit, das niemals wechselnde, nach Grundsätzen ruhig waltende Gesetz. Da wird alles schriftlich abgemacht. Ueber jedes Abkommen, über jede, auch zwischen Nächstverwandten getroffene Vereinbarung werden Urkunden aufgesetzt und hinterlegt. Neben offenen Verträgen zwischen mehreren Personen, werden Nebenbestimmungen, welche nur Einzelne von ihnen betreffen, in besonderen Dokumenten aufbewahrt. Selbst den Gerichtshöfen wird von unfern Lehrern empfohlen, bei der Androhung von Strafen, welche einen Jnculpanten bei der von ihm ausgehenden Wiederholung des Vergehens treffen sollen, sofort und im Vorhinein den executiven Strafact für den eventuellen Fall auszufertigen. Die Form dieser Schriftstücke, die oft nach ihrem Texte angeführt werden, erscheint klar und genau, und gehören diese Formulare zu den ältesten, welche sich in der alten, jüdischen Rechtsgeschichte in solcher Genauigkeit aufbewahrt finden. Ihr Inhalt behandelt meist die Rechtsverhältnisse von Grund und Boden, den Verkauf und den Tausch oder die Theilung liegender Güter. Seltener haben sie auf Geldanlehen und Schuldurkunden Bezug. In diesen werden als Münzen Dinare genannt, neben besseren Dinaren, welche das Fünffache der ersten betragen. Auch die allgemeine Bezeichnung „Sus" ist zu lesen. Doch bildet der Landbau die vornehmlichste Beschäftigung und den Haupterwerb der spanischen Juden. Dem Handwerke begegnen wir in diesen Responsen nicht. Der Grundbesitzer verfügt nicht über Goldmünzen. „Ich bin kein Händler", sagt ein Sterbender, „und hinterlaffe daher weder Gold noch'Münzen." — Den Boden aber, der ihren Reichihum bildet, pflegen die Juden Spaniens mit aller Sorgfalt und unsere Responsen lassen auf vielen Seiten die Hingebung erkennen, mit welcher die israelitischen Bewohner der Halbinsel die Cultur des Landes betreiben und hebend fördern. Sie umwandeln durch ihre Arbeit und ihren Fleiß schlechtes Land in blühende Besitzthümer. Sie verwenden viel Mühe und große Kosten auf Neupflanzungen. Die Parcellirung der Stücke behufs Theilung unter Familienglieder, wie sie bei ihnen in Uebung ist, führt dem Landbau immer neue, schaffenslustige Kräfte zu. Nicht oft begegnen wir Auswanderern. Diese ziehen über das Meer oder gehen, wenn sie im Lande des Chalifen vom Geschicke nicht begünstigt waren, in eines der christlichen Königreiche Spaniens, um dort in Handelsgeschäften ihr Glück zu versuchen. Wenn Gott ihr Vorhaben segnet, so werden sie heimkehren. Denn nicht nur die Heimath, nicht nur der herrliche Boden Andulusiens ruft und führt sie zurück. Auch das Leben der arabisch - jüdischen Gemeinde ist ein Band, welches ihr Gemüth enge mit den Brüdern eint. Hier tritt die Gemeinde bezeichnend hervor. Die Synagoge und das Lehrhaus hatten in geonäischen Tagen den Mittelpunkt des religiösen Lebens gebildet. Bon der Gemeinde als solcher war nicht oft die Rede. Die europäischen Responsen lassen uns ein reges Gemeindeleben erkennen. Nicht nur in Cordoba fluthet es gewaltig. Nicht nur da ist die Gemeinde, welche den Lehrern Ehre und Achtung erweist. Nach unseren Responsen ist an allen Orten die Gemeinde der Mittelpunkt des jüdischen Lebens. Bei Rechtsbeweisen und Er-