Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 24 (13.6.1889)
- Date
- 1889-06-13
- Page
- Seite 366 (sequence 2)
- Language
- German
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366 aus; es lebte dies als eine religiöse Pflicht, als ein nichts zu verletzendes Gebot im Herzen des Volkes. Ein Schul-, zwang brauchte bei den Juden niemals Platz zu greifen. j Dabei stand die Gelehrsamkeit bei ihnen im höchsten Ansehen, und es ward selbst zu einer Zeit, wo dem Juden gar keine anderen Chancen offen standen, der Reichthum der Gelehrsamkeit nachgesetzt: ein armer Gelehrter stand in seinem Ansehen weit über dem unwissenden Reichen, und dies übertrug sich auch auf die Abkömmlinge des Gelehrten. Hatte eine Familie einen Knaben, der frühzeitig bedeutende Fortschritte machte, so war sie überglücklich und ward als berechtigt angesehen, auf ihn stolz zu sein. Auf die Lehrgegenstände und die Lehrmethode, welche natürlich in den verschiedenen Zeiten und Ländern wechselten, kommt es hierbei nicht an. Genug, der Trieb und das Pflichtgefühl, seine .Kinder unterrichten und im Unterrichte möglichst weit bringen zu lassen, war so gut wie ausnahmslos in den Juden höchst lebendig und pflanzte sich von Geschlecht zu Geschlecht fort. Als nun die alte Schule, in welcher nur das religiöse Wissen betrieben wurde, was jedoch als Sprach- und Literaturstudium, noch dazu bei bem vielgestaltigen Stoffe des Talmud eine große Ausdehnung hatte, der modernen Schule mit ihren profanen Studien Platz machte, ging auch der traditionelle Trieb mit hinüber und waltet bis heute mächtig in den jüdischen Eltern. Daß hierzu noch der Wunsch der Eltern, ihren Kindern den Weg zu einer besseren und höheren Existenz zu ermöglichen, hinzukommt, wollen wir nicht verkennen, im Grunde jedoch ist er mit den Motiven der früheren Zeit identisch. — Wir gestehen gern, daß es uns eine Befriedigung verschafft, wenn wir, ohne von Vorurtheil befangen zu sein, erkennen und Nachweisen zu können glauben, daß eine coustatirte rühmenswerthe Eigenschaft unserer Glaubensgenossen auf Tradition, auf traditionelle Sitte und Eigenschaft zurückzuführen sei, daß also unser gegenwärtiges Geschlecht eine wesentliche Tugend unseren Vorfahren zu danken hat und um so mehr verpflichtet ist, diesen sittlichen Vortheil den zersetzenden Strömungen der Zeit entgegen sich möglichst zu bewahren. Anerkannt, selbst von unseren Gegnern, ist die Mäßigkeit, welche in Bezug auf leibliche Genüsse in der jüdischen Masse herrscht. Nur höchst selten wird ein Trunkenbold unter unseren Glaubensgenossen gefunden; überhaupt sind die Juden an einen nur mäßigen Gebrauch geistiger Getränke gewöhnt und können deshalb im Trinken wenig leisten; gar durch die Fähigkeit, große Quantitäten von Getränken genießen zu können, glänzen zu wollen, kommt bei den Juden nicht vor. Nun verbietet das jüdische Gesetz einen solchen Mißbrauch nicht und enthält durchaus nicht wie der Islam ein Verbot geistiger Getränke. Ein solches konnte höchstens ein Nasir, also freiwillig übernehmen, aber das Nasirat ist längst außer Gebrauch gekommen. Im Gegentheil ist ein Becher geistigen Getränkes bei allen Festlichkeiten zum Kiddusch, d. h. zur Weihe des Festes vorgeschrieben. Es liegt also dieser Mäßigkeit überhaupt kein formulirtes religiöses Gesetz zu Grunde. Daß auch in anderen Genüssen die Mäßigkeit bei den Juden obwaltet, wollen wir hier nur andeuten. Hier hat allerdings das Gesetz von Anfang an eingegriffen, und das Familienleben trat fördernd und festigend ein. Man hat nun als ursächliches Moment für die Mäßigkeit der Juden namentlich das Speisegesetz angeführt. Die Selbstbeherrschung, die durch die Strenge von Speiseverboten von Kindheit an eiugeflößt und gestärkt wurde, ist allerdings ein bewunderungswerthes Erziehmittel. Wer z. B. den wandernden Hausirer beobachtete, wie er die Woche über sich mit der kärglichsten Nahrung begnügte und allen Versuchungen, die sich ihm reichlich boten, widerstand, wird dies anerkennen müssen. Allein wir finden nur zu oft, daß der Mensch, wenn er sich auf der einen Seite beschränkenden Vorschriften unterwirft, nach anderen Seiten eine Entschädigung sucht, und daß deshalb die in Speisen so genügsame Masse der Juden sich gerade in den geistigen Getränken, für welche ihr keine Schranke gesetzt war, einen Ersatz suchen konnte. So ist also die Mäßigkeit eine Tradition im Judenthume, herausgewachsen aus der religiösen Verfassung, nach welcher der Bekenner verpflichtet sein sollte, vor jedem Thun, großem oder kleinem, zu erwägen, ob es erlaubt oder unerlaubt sei und sich der Satzung unbedingt zu unterziehen, sei es als Gewissenssache, sei es aus der Furcht, daß jeder Uebertretung eine göttliche Strafe folge. Anerkannt ist aber, daß die Mäßigkeit ein großer Factor in dem Bestände eines Volkes oder Stammes ist, daß Unmäßigkeit, Ausschweifung, Völlerei die Existenz einer Nation unterwühlt, sie dem Untergänge nahe führt. — Die wichtigste und entscheidendste Tradition im Judenthume war und ist aber die unerschütterliche Anhänglichkeit an den monotheistischen Gottesbegriff. Von dem Augenblicke an, wo die Worte zu Israel gesprochen worden: „Höre, Israel, der Ewige, unser Gott, der Ewige ist einzig-einig!" wich dieses Bekenntniß nicht wieder aus dem Munde und dem Herzen dieses Volkes. So oft auch während des ersten nationalen Bestandes das Heidenthum immer wieder in Israel eindrang, der Kern des Volkes blieb jenem Bekenntniß treu, rief mit Elias: „Der Ewige ist Gott!" und bot den Mahnungen der Propheten einen lauten Widerhall, so daß deren Wort noch heute und für immer unser und der ganzen Menschheit Eigenthum ist. Mit diesem Ausruf gingen tausende Juden in den Märtyrertod, und dieses Bekenntniß ist das letzte Wort, das den Lippen des sterbenden Israeliten entfährt. — Derjenige aber würde irren, welcher glaubte,!daß diese Einzigkeit und Einheit Gottes dem Israeliten ein