Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 22 (30.5.1889)
- Date
- 1889-05-30
- Page
- Seite 343 (sequence 11)
- Language
- German
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343 1400, dagegen im Jahre 1888 nur 1247. In Aargau wohnten im Jahre 1850: 1562 Juden, im Jahre 1888 nur 1064. — Eine rapide Steigerung zeigen dagegen die Cantone: St. Gallen (1850- 63, und 1888: 574). — Basel (1850: 128, 1888: 1243); besonders aber Zürich mit 80 im Jahre 1850 und 14 6 im Jahre 1888. Im Großen und Ganzen concentrirt sich die oben angegebene Bewohnerzahl auf die Cantonal-Hauptstädte, während ein verschwindend kleiner Theil auf die kleinen Städte und Dörfer kommt. So leben in der Stadt Zürich selbst 1280, während die übrigen sich auf die Bezirke des Cantons, wie folgt, vertheilen: In Offottern 2, in Andelfingen 2, in BLlach 33, in Dielsdorf 4, in Horgen 7. in Meilen 3, in Uster 14, in Winterthur 68. Schlimmer noch ist das Verhältniß im Canton Bern, wo von der Gesammtzahl 1247 nur 361 auf die Hauptstadt kommen, alle übrigen sich aus 39 Bezirke vertheilen. Daß bei solcher Zersplitterung das religiöse Leben der Juden leiden muß, ist selbstverständlich. In vielen Ortschaften kann es nicht einmal zu einer organisirten Gemeinde kommen, und wo eine solche entsteht, hat sie keine Lebensfähigkeit. Da nämlich der Staat sich gar nicht um die religiösen Angelegenheiten kümmert, so bleibt es dem Einzelnen überlassen, ob er zu den Lasten des Gemeindewesens beitragen will oder nicht. — Auch in Zürich gehören von den 1200 hier lebenden Juden nur 130 Familien, also die kleinere Hälfte, zur Gemeinde. Um so höher ist es anzuerkennen, daß die Züricher Gemeinde zur Förderung aller Institutionen und der religiösen Interessen überhaupt die größten Opfer bringt. Im Jahre 1884, als die Gemeinde kaum 68 Mitglieder zählte, wurde die prächtige Synagoge, eine Zierde der Stadt, > erbaut, die 220000 Frcs. gekostet hat. Seitdem ist die Gemeinde in raschem Aufblühen begriffen. Zur Förderung des Gottesdienstes, wie zur Heranbildung eines Synagogenchors wurde der Verein Liedertafel gegründet, der jetzt den Mittelpunkt für das gesellige Leben der Gemeinde bildet. Außer dem wöchentlichen Uebungsabend, sowie einigen Vorträgen im Winter werden an Szimchat Thora, an Channka und an Purim größere Festlichkeiten veranstaltet, an denen sich fast alle Gemeindemitglieder betheiligen. Ganz besonders sind die Leistungen der verschiedenen Wohlthätigkeitsvereine hervorzuheben. — Bisher existirte ein Armenverein, der seine Mittel aus den freiwillig gezeichneten jährlichen Beiträgen und aus Spenden der Gemeindemitglieder erhielt. — Nach den neuen Statuten wird von jedem Gemeindemitglied 10% der Gemeindesteuer als Armenvereins-Beitrag erhoben. — Die Ausgaben dieses Vereins für Unterstützung hiesiger und durchreisender Armen belaufen sich auf etwa 3000 Frcs. jährlich. Neben diesem besteht schon lange der Begräbnißverein, während ein Krankenverein in der Gründung begriffen ist. Diesem schließt sich würdig der schon seit 13 Jahren bestehende Frauen-Verein an. — Bis vor zwei Jahren betrachtete auch dieser Verein die Unterstützung von Armen, und zwar sowohl der hiesigen, wie der durchreisenden, für eine seiner Hauptaufgaben. Trotz der damals viel geringeren Mitgliederzahl konnte der Verein, da es einheimische Arme nur sehr wenige gab, zu einem ansehnlichen Fonds von ca. 3000 Frcs. gelangen. — Diese günstige Lage hat sich aber in Folge der Niederlassung vieler aus Preußen und Rußland ausgewiesenen Familien völlig geändert. Die Unterstützung der Armen liegt jetzt nur dem oben erwähnten Armenverein ob, während der Frauenvcrein seine Mittel nur den hiesigen Kranken und Wöchnerinnen zuwendet. Für diese Zwecke hat er im abgelaufenen Jahre 1400 Frcs. verausgabt, eine Summe, der die ganz ansehnlichen Einnahmen, nämlich Beiträge ä. 6 Frcs. von etwa 100 Mitgliedern, Challegelder und besondere Spenden nicht entsprachen, so daß der Fonds in Anspruch genommen werden mußte. Wie in jenen Vereinen die Herren, so widmen sich im Frauen-Verein die Vorstandsoamen den ihnen bnrcf) Mehrheitsbeschluß übertragenen Amtspflichten in aufopfernder Weise. Die Züricher Religionsschule hat über 100 Zöglinge, welche in vier Klassen von zwei Lehrern in allen Gegenständen, a. d. s. Hebräisch, Gebet-Uebersetzen, Bibl. Geschichte, jüd. Geschichte, systematische Religionslehre, hebr. Grammatik, bibl. Geographie, Sprüche der Väter, jüdische Cursivschrift unterrichtet werden. — Alljährlich, gewöhnlich noo findet die öffentliche Prüfung statt. Wenn nun, wie allgemein bekannt, die Religionsschule überall mit Schwierigkeiten zu kämpfen hat, so gesellen sich hier noch specielle Hindernisse hinzu, die überwunden werden müssen. Zunächst ist der Religionsunterricht hier facultativ, was denselben insofern beeinträchtigt, als dadurch dem Religionslehrer keine Disciplinarmittel zur Verfügung stehen. Ferner liegt darin ein großer Mißstand, daß die Vorstände, d. h. die zu Zürich gehörenden sogenannten Ortgemeinden, wo viele der israel. Familien wohnen, ganz verschiedene Stundenpläne haben, wodurch die Einheitlichkeit des Unterrichts geschädigt wird. Wie aber verhält es sich hier mit dem Antisemitismus?! Zwar kann nicht geleugnet werden, daß diese Strömung ihre Wellen auch hierher schlägt, doch ist mit Genugthuung sestzustellen, daß eigentlicher Judenhaß nicht herrscht. Als 22*