Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 53 (1889)
- Issue
- Heft 22 (30.5.1889)
- Date
- 1889-05-30
- Page
- Seite 342 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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342 Sprudelsalzsudhauses errichtet, der Bau bereits im Herbste begonnen werden und bis zur Saison 1891 fertiggestcllt sein. Schweiz. Zürich, 19. Mai. Die „Züricher Post" vom 15. Mai enthält folgenden bcmerkenswerthen Artikel: Unter dem Titel „Schweizerische Unduldsamkeit" wird dem „New-Aork-Herald" vom 25. April geschrieben: „Die Schweiz, welche auf der Höhe der Wissenschaft, der Künste und der Industrie zu stehen beansprucht und deren Verfassung absolute, persönliche und religiöse Freiheit proklamirt, hat ein Dekret erlassen, welches den Juden verbietet, das Schlachtvieh ihren religiösen Gesetzen gemäß zu schlachten und das jede Uebertretung dieses höchst ungerechten und sonderbaren Gesetzes mit Geld- und Gefängnißstrafen belegt. Die Juden sind somit gezwungen, sich entweder des Fleischgcnusses zu enthalten oder zu genießen, was ihre Religion verbietet. „Es ist durch die größten Gelehrten — wie Virchow, Du-Bois-Reymond und viele andere, — welche die Tödtung der Schlachtthiere und die Untersuchung geschlachteter Thiere zum Gegenstand ihres Studiums gemacht haben, entschieden, daß das Schlachlverfahren, welches den Juden geboten ist, das einzig richtige und am wenigsten qualvolle ist. Die minutiöse, gewissenhafte Untersuchung des Fleisches, welche bei den Juden obwaltet, verhindert, daß ungesundes Fleisch verkauft werden kann, wodurch ansteckende Krankheiten unter den Juden sehr selten Opfer fordern. „Dieser Akt der Unduldsamkeit seitens der schweizerischen Regierung macht es allen Freunden von Gerechtigkeit und Kunst zur Pflicht, feierlichen Protest gegen diese Neuerung zu erheben und die Wiedererwäguug und Zurückziehung Vieles unmenschlichen, unzeitgemäßen Gesetzes zu verlangen. Es ist der Kanton Aargau, welcher die Ehre hat, diesen Kreuzzug ins Werk gesetzt zu haben." Wir haben zu diesen Auslassungen zu bemerken, daß dieselben den Thalbestand nicht genau wiedergeben und daß sie nicht frei von Ucbertreibungen sind. Zunächst muß koustatirt werden, Laß die Schweiz oder die schweizerische Regierung niemals ein Dekret in dem Sinne erlassen hat, wie es ihr im „New-Aork-Herald" zur Last gelegt wird. Das Gegentyeil ist der Fall. Aus ein Gesuch des Zentral-Vorstandes der schlveizerischen Thierschutz-Vereine, das Schächten in der Schweiz zu verbieten, ist vom Bundesrath am 19. Juli 1887 eine eingehend motivirte, ablehnende Antwort erfolgt. Mit Ausnahme der zwei aargauische» Gemeinden Baden und Bremgarten wird in allen jüdischen Gemeinden der Schweiz vas Schächten faktisch nicht beanstandet. Im Aargau ist es den Bemühungen des Thierschutzj Vereins allerdings gelungen, auf Grund veralteter, kantonaler : Gesetze ein Schächtverbot in den genannten Gemeinden seitens der Kantonsbehörden zu erwirken, während in den beiden ebenfalls aargauischen Gemeinden Endingen und Lengnau das Schächten nach wie vor gestattet ist. Die jüdischen Gemeinden des Aargau haben sich in Folge dessen schon vor mehr als Jahresfrist Beschwerde führend an den Bundesrath gewandt. Der Stadtrath von Baden hat sich vor einigen Monaten dieser Beschwerde ongeschlossen; die Entscheidung des Bundesrathes steht aber immer noch aus. Doch fehlt es dieser Verzögerung nicht an Begründung. Es ist von Seiten des Bundesrathes zunächst reiches, interessantes Material über den Stand dieser Angelegenheit in allen anderen Staaten gesammelt worden und hat sich bei dieser Gelegenheit herausgestellt, daß in der That die Schweiz das einzige Land ist, das seinen Bürgern israelitischen Bekenntnisses hier Schwierigkeiten in den Weg legt. Es darf aber nicht vergessen werden, daß nirgends eine kantonale oder Bundesbehörde die Initiative dazu ergriffen hat, sondern daß dieselbe überall lediglich auf die Bemühungen der Thierschutz-Vereine zurückzuführen ist. Man wird dies in Amerika kaum glaublich finden. Wie ich von zuverlässiger Seite höre, koustatirt nämlich der an den Bundesrath gelangte Bericht des amerikanischen Gesandten, daß in Amerika gerade die Thierschutz-Vereine es sind, welche aus Rücksichten des Thierschutzes für das Schächten allerwärts Propaganda machen. Der Bundesrath hat nun wiederholt Versuche gemacht, die Thierschutz-Vereine zu veranlassen, ihre Stellungnahme in dieser Sache mehr den Anforderungen des konfessionellen Friedens und den Resultaten der wissenschaftliche» Forschung zu accommodiren, was gewiß auch die bisherige Verzögerung mit veranlaßt hat. So weit ich unterrichtet bin, haben diese Bemühungen zu keinem Resultate geführt. - Hoffentlich läßt die Entscheidung des Bundesrathes nicht mehr lange auf sich warten. Dieselbe wird dann gewiß die Freunde religiöser Toleranz diesseits und jenseits des Ozeans befriedigen und den Klagen über „schweizerische Unduldsamkeit" auch den letzten Schein von Berechtigung entziehen. —n. Zürich, im Mai. (Privatmitth.) Aus einer offiziellen Tabelle ergiebt sich, daß in der Schweiz 1850 Juden wohnte»: 3145, im Jahre 1860: 4216, 1870: 6996,1880: 7373, 1888: 8386. Ferner ist zu ersehen, daß die Zunahme der Juden in der Schweiz allmählich vor sich geht, daß ihre Zahl sich von einem Jahrzehnt zum anderen um etwa 1200 Seelen vermehrt. Nur in zwei Cantonen, in Bern und Aargau, ist die Zahl zurückgegangen. So zählte Bern im Jahre 1870: