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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1889-05-30 · Heft 22 (30.5.1889) · p. Seite 337

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
53 (1889)
Issue
Heft 22 (30.5.1889)
Date
1889-05-30
Page
Seite 337 (sequence 5)
Language
German
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337 nützige Gefälligkeit der Beamten den Reichen sie nach seinem Belieben drehen; bald verfügen ministerielle Circulare die stricte Ausführung. Unter der Regierung Alexander III. wurden nach den antisemitischen Unruhen tausende von Juden aus Ortschaften verjagt, wo man bis dahin ihre Anwesenheit geduldet, so in Kiew, in Oral, sogar in Moskau. Diese Austreibungen, die zuweilen mit barbarischer Rohheit ausgeführt werden, ohne den Betreffenden auch nur einen Aufschub von einigen Monaten zu gewähren, haben oft Familien betroffen, welche von dem Gesetze die Erlaubniß erhalten hatten, im ganzen Reiche zu wohnen. In gewissen Districten hat die Verbannung der Juden religiöse Befürchtungen zum Grund oder zum Vorwand. Unter den hundert und einigen Sekten Rußlands giebt es eine, deren Anhänger, Sabbathisten genannt (Subbotnik), den Sabbath dem Sonntag und das alte Gesetz dem neuen vorziehen. Die gerichtlichen Untersuchungen gegen diese Ketzer haben freilich gezeigt, daß die Juden meist der Ausbreitung dieser Ketzerei fern standen, nichtsdestoweniger genügte es in mehr als einer Gegend, sabbathistische Gemeinden zu entdecken, um alle Inden der Umgegend zu verjagen. Genießen die Juden der engen Region, in der sie internirt sind, wenigstens dieselben Rechte wie die anderen Unterthanen des Czaren? Keineswegs. Sie sind mehrerer wesentlichen Rechte beraubt. In diesen westlichen Provinzen, die zu bewohnen sie gezwungen sind, ist es ihnen verboten, Land zu kaufen. Dieses Verbot wurde im Jahre 1864 erlassen oder wieder eingeführt. Einige hatten die Befreiung der Leibeigenen dazu benutzt, sich Grundbesitz zu erwerben. Darüber war man unwillig und verbot ihnen, ländliche Immobilien zu erwerben. Viele mietheten Grundbesitzungen auf viele Jahre, die sie dann selbst verwalteten oder an Bauern abvermietheten. Diese Erlaubniß wurde ihnen unter Alexander III. genommen durch „das provisorische Reglement" von 1882. Es ist ihnen verboten, Land zu verpachten, ebenso wie solches außerhalb der Städte zu kaufen. Sie dürfen ebensowenig Verwalter wie Pächter sein. Man behauptet, daß die jüdischen Pächter in ihrer Gewinnsucht den Boden erschöpfen; aber in dieser Hinsicht stehen ihnen die Kulaki und die Kaufleute von Groß Rußland nicht nach. Gewiß, der Jude würde den Boden mehr 'schonen, wenn er der Eigenthümer wäre. Heute kann er den Pächtern oder den Bauern borgen, ohne jedoch Hypothek nehmen zu dürfen, was ihn zwingt, zu größeren Zinsen zu borgen; er darf Ernten kaufen, auf Getreide spekuliren, aber er hat nicht das Recht, das Land in guten Stand zu setzen. Durch das Gesetz kann er nur Courtier sein. Und in der That weiß man, daß in diesen westlichen Ländern alle Transaetionen durch die Juden gemacht werden. Die Juden, sagt man, bearbeiten den Boden nicht. Wenn man ihnen den Ankauf von Land verbietet, so hat der Ge-| setzgeber nur den einen Zweck: sie zu verhindern, den Adel und den Bauer auszunutzen. Der Jude, es ist wahr, ist kein Landbebauer. Darin liegt eine der Hauptschwierigkeiten der semitischen Frage im Osten Europas, wo das städtische Leben noch wenig entwickelt ist und deshalb der Landbau die wesentliche Hilfsquelle der Bevölkerung ist. Warum bat der Jude seit Jahrhunderten den Pflug verlassen? Die ganze Geschichte Israels erklärt dies. Schon seit beinahe zweitausend Jahren ist er vom Erdboden losgelöst. Die Gesetze selbst haben ihn während des ganzen Mittelalters in die Ghetti der Städte eingeschlossen. Nun weiß man, daß die Stadtbevölkerungen niemals zu den Feldarbeiten zurückkehren. Nirgends wird der Städter wieder zum Bauern. Dies ist ein historisches Gesetz; unsere ganze Civilisation und soziale Entwickelung bestätigen es nur zu sehr. Der Jude unterscheidet sich in dieser Hinsicht nicht von den anderen Rassen. Die harte Bearbeitung des Grund und Bodens gehört zu denen, die der Mensch nicht wieder aufnimmt, wenn er sie einmal aufgegeben hat. Der Jude hätte nicht einmal die körperliche Kraft dazu. Die Muskelstärke ist bei ihm geschwächt; das Stadtleben, die Klausur des Ghetto, die vererbte Armuth haben ihn seit Generationen geschwächt und blutarm gemacht. Die militärische Statistik Rußlands erweist dies: ihre Revisionsräthe sind genöthigt, verhältnißmäßig mehr Juden als Russen, Polen und Lithauer vom Dienste zu befreien. Eine große Zahl israelitischer Ausgehobener haben nicht die reglementsmäßige Größe oder Brustbreite. Die Rasse war zu lange die Beute körperlichen Elends, die unausbleibliche Folge des ökonomischen Elends. Der größte Dienst, den man den Juden der Mitte und des Ostens Europas leisten könnte, wäre, einen Theil von ihnen dem Landbau wieder zuzuführen. Die semitische Frage wäre dadurch halb gelöst. Die Israeliten sehen dies ein; sie haben in verschiedenen Ländern verschiedene Versuche in diesem Sinne angestellt, besonders hinsichtlich der Kulturen, wie die Gartenkunst und den Rebenban, welche mehr Kunst und Geduld als Kraft der Arme erfordern. Diese Ausbildung des Juden in einen Pflanzer unternahm die russische Regierung um das Jahr 1810 und 1840. Alexander I., besonders aber Nikolaus haben an mehreren Orten israelitische Ackerbauschulen gegründet. Die meisten gediehen nicht. Es ist wahr, man konnte nicht viel erwarten von administrativen Colonien, die engherzig eingerichtet und deren Lehrer ehemalige Unteroffiziere waren, die mit Peitschenhieben unterrichteten. Das Verbot, Ländereien zu besitzen, ist nicht das Mittel, die Israeliten zur Feldarbeit zu bringen. Das Verbot, das Land zu bewohnen, ist es noch weniger. Und doch hat Rußland es ihnen mehrere Male verboten, das „provisorische" Reglement, von Kaiser Alexander III. im Jahre 1882 er-

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